Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 283

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 283 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 283); 283 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1990 Berlin, den 19. Juni 1990 Teil I Nr. 32 Tag Inhalt Seite 7. 6. 90 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs 283 8. 6. 90 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Verlänge- rung der Wahlperiode von Richtern und Schöffen 283 6. 6. 90 Durchführungsverordnung zum Gericfatsverfassungsgesetz Bildung von Kreisgerichten ln Großstädten mit Stadtbezirken 283 6. 6. 90 Durchführungsverordnung zum Gericfatsverfassungsgesetz Umgestaltung des Staatlichen Vertragsgerichts 284 6. 6. 90 Verordnung über die Gesamtvollstreckung Gesamtvollstreckungsverordnung . 285 6. 6. 90 Verordnung über die Vollstreckung in Grundstücke Grundstücksvollstreckungsverordnung 288 30. 5. 90 Verordnung über Mitwirkungsgremien und Leitungsstrukturen im Schulwesen 294 30. 5. 90 Verordnung über die Bildung von vorläufigen Schulaufsichtsbehörden 296 6. 6. 90 Verordnung über die Aufrechterhaltung von Leistungen betrieblicher Kindergärten, polytechnischer und berufsbildender Einrichtungen 297 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs vom 7. Juni 1990 1. Alle Bestimmungen, die die zwangsläufige Einschaltung von Groß- und Einzelhandel zwischen Produzenten und Endverbraucher reglementieren, sind aufgehoben. 2. Produzenten sind berechtigt, sowohl Einzelhändler als auch Endverbraucher direkt zu beliefern. 3. Herstellerbetriebe haben das Recht, ihren Absatz zu gleichen Konditionen wie Handelseinrichtungen zu realisieren. 4. Bestehende Verträge werden nicht berührt. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 11. Tagung am 7. Juni 1990 gefaßt. Berlin, den 7. Juni 1990 Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl * 1 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Verlängerung der Wahlperiode von Richtern und Schöffen vom 8. Juni 1990 1. Die Wahlperiode der Richter der Kreisgerichte wird verlängert. Sie endet drei Monate nach Inkrafttreten eines Richtergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik. 2. Die Wahlperiode des Präsidenten, der Vizepräsidenten und Richter sowie der Schöffen des Obersten Gerichts wird verlängert. Sie endet drei Monate nach Inkrafttreten eines Richtergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik. 3. Die Wahlperiode der Militärrichter der Militärgerichte und Militärobergerichte wird verlängert. Sie endet drei Monate nach dem Inkrafttreten eines Richtergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik. 4. Die Wahlperiode der Militärrichter des Militäirkollegiums des Obersten Gerichts wird verlängert Sie endet drei Monate nach dem Inkrafttreten eines Richtergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 12. Tagung am 8. Juni 1990 gefaßt. Berlin, den 8. Juni 1990 Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik B e r g m a n n - Pohl Durchführungsverordnung zum Gerichtsverfassungsgesetz Bildung von Kreisgerichten in Großstädten mit Stadtbezirken vom 6. Juni 1990 Auf der Grundlage des § 58 des Gesetzes vom 27. September 1974 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. I Nr. 48 S. 457) wird folgendes verordnet: §1 Für die Städte Dresden, Erfurt, Chemnitz, Leipzig und Magdeburg wird gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes vom;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein.

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