Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 266

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 266 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 266); 266 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 25. Mai 1990 (2) Die Landkreise behalten ihren Sitz der Kreisverwaltung. Der zuständige Minister kann auf Antrag eines Landkreises einen anderen Sitz der Kreisverwaltung bestimmen. §77 Wappen und Dienstsiegel (1) Die Landkreise sind berechtigt, Wappen zu führen, die in ihrer geschichtlichen Entwicklung begründet sind und demokratischen Grundsätzen entsprechen. Die Annahme neuer und die Änderung von Wappen bedürfen der Genehmigung der Rechtsauisichtsbehörde. (2) Die Landkreise führen Dienstsiegel. Nähere Bestimmungen dazu erläßt der zuständige Minister. §78 Kreisgebiet (1) Das Kreisgebiet des Landkreises besteht aus der Gesamtheit der nach geltendem Recht zum Landkreis gehörenden Gemeinden und gemeindefreien Grundstücke. Uber Grenzstreitigkeiten entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Gebiet eines Landkreises soll so bemessen sein, daß die Verbundenheit der Gemeinden und der Einwohner des Landkreises gewahrt und die Leistungsfähigkeit des Landkreises zur Erfüllung seiner Aufgaben gesichert ist. §79 Gebietsänderungen (1) Aus Gründen des öffentlichen Wohls können Grenzen von Landkreisen geändert, Landkreise aufgelöst oder neu gebildet werden. Die beteiligten Gemeinden und Landkreise sind vor Grenzänderungen anzuhören. (2) Die Auflösung und Neubildung eines Landkreises sowie die Änderung der Grenzen eines Landkreises infolge Eingliederung oder Ausgliederung von Gemeinden bedürfen eines Gesetzes (3) Bei der Neubildung einer Gemeinde durch Vereinbarung mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, durch die das Gebiet von Landkreisen betroffen wird, bestimmt die oberste Rechtsaufsichtsfbehörde, zu welchem Landkreis die neugebil-dete Gemeinde gehört. (4) Werden Gemeindegrenzen geändert, die zugleich Landkreisgrenzen sind, so bewirkt die Änderung der Gemeindegrenzen unmittelbar auch die Änderung der Landkreisgrenzen. §80 Einwohner des Landkreises Einwohner des Landkreises ist, wer im Landkreis wohnt. §81 Rechte und Pflichten der Einwohner Die Einwohner des Landkreises sind im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen des Landkreises au benutzen und verpflichtet, zu den Lasten des Landkreises beizutragen. Dies gilt auch entsprechend für juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen sowie die Besitzer bzw. Nutzer von Grundstücken sowie Gewerbetreibende im Landkreis, die nicht im Landkreis wohnen. §82 Rechte und Pflichten der Bürger im Kreis (1) Die Bürger sind bei der Wahl zum Kreistag nach Maßgabe des Gesetzes wahlberechtigt und wählbar. (2) Die Bürger sind zu ehrenamtlicher Tätigkeit für den Landkreis verpflichtet. Die Vorschriften des § 17 über ehrenamtliche Tätigkeit gelten entsprechend. §83 Anschluß- und Benutzungszwang Der Landkreis kann bei öffentlichem Bedürfnis durch Satzung den Anschluß- und Benutzungszwang für öffentliche Einrichtungen des Landkreises anordnen. Die Vorschriften des § 15 gelten entsprechend. 2. Abschnitt: Vertretung und Verwaltung §84 Organe Die Organe des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. §85 Kreistag (1) Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das oberste Willens- und Beschlußorgan des Landkreises. (2) Der Kreistag beschließt über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat durch Gesetz zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Aufgaben zur eigenen . Entscheidung übertragen hat. (3) Der Kreistag entscheidet ausschließlich über a) die Richtlinien, nach denen die Verwaltung zu führen ist, b) die Bildung von ständigen und zeitweiligen Ausschüssen und die Berufung der Mitglieder in diese Ausschüsse, c) die Grundsätze für Personalentscheidungen sowie der Ernennung und Entlassung leitender Bediensteter der Krdisverwaltung, d) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan, die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung des Landrates für die Haushaltsdurchführung, e) den Erlaß der Geschäftsordnung, f) den Erlaß, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen, g) die Festsetzung der Kreisumlage sowie die allgemeine Festsetzung öffentlicher Abgaben, Gebühren und Entgelte, h) die Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben, i) den Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Vermögen des Landkreises, j) die Errichtung, die Übernahme und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen, k) die Umwandlung der Rechtsform von Eigenbetrieben oder von wirtschaftlichen Unternehmen, an denen der Landkreis beteiligt ist, l) die Einrichtung einer Stiftung, die Umwandlung des Zweckes und die Aufhebung einer Stiftung einschließlich der Entscheidung über den Verbleib des Stiftungsvermögens, m) die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften, n) die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen, o) Festlegung von Schutzgebieten zur Erhaltung von Landschaften und Gebieten mit besonders wertvollem Artenbestand von Fauna und Flora, soweit diese die in § 21 Absatz 3 genannten Zuständigkeiten überschreiten, p) die Bestellung von Vertretern des Kreises in Gesellschaften und anderen wirtschaftlichen Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staats bürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für den relativ schnellen Übergang zu staatsfeindlichen Handlungen aus, wie Terror- und Gewaltakte gegen die Staatsgrenze der DDR.

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