Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1984

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1984); 1984 Gesetzblatt Teil I Nr. 64 Ausgabetag: 28. September 1990 11. ln Anlage II Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nummer 1 wird Maßgabe f) wie folgt gefaßt: ,,f) Vorschriften über die überörtliche Sozietät entfallen. Sie sind auch auf vor dem Wirksamwerden des Beitritts eingegangene Rechtsverhältnisse nicht anzuwenden.'' 12. In Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a) Doppelbuchstabe dd) werden nach Satz 2 folgende Sätze 3 bis 4 eingefügt: „Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Versorgungsleistungen der Versorgungssysteme, die bei Erreichen besonderer Altersgrenzen oder bestimmter Dienstzeiten gewährt werden, der Altersrente gleichstellen, soweit dies zur Vermeidung von Doppelleistungen erforderlich ist. Er hat dabei zu bestimmen, ob die Lohnersatzleistung des Arbeitsförderungsgesetzes voll oder nur bis zur Höhe der Versorgungsleistung ruht.“ Der bisherige Satz 3 wird Satz 5. 13. In Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 5 wird Buchstabe c) wie folgt gefaßt: ,,c) das für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts maßgebende Arbeitsentgelt durch die für das in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet geltende Bemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung begrenzt wird,“ 14. In Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt III Nr. 2 Buchstabe b) wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „§ 22 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Unfallversicherung auch ehrenamtliche Tätigkeiten für den Staat, im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege sowie in einem Hilfeleistungsunternehmen versichert sind.“ Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. 15. In Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt III Nr. 8 werden folgende Maßgaben e) und f) angefügt: ,,e) § 27 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: „Ansprüche und Anwartschaften aus zusätzlichen Versorgungssystemen können gekürzt oder aberkannt werden, wenn der Berechtigte oder die Person, von der sich die Berechtigung ableitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat.“ f) Dem § 32 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Ehrenpensionen können bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 27 Abs. 1 gekürzt oder entzogen werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Kommissionen gemäß § 27 Abs. 2.“ “ 16. In Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet G Abschnitt III wird Nummer 3 wie folgt gefaßt: „Die in §§ 19 und 20 des Gesetzes über die vertraglichen Beziehungen der Krankenversicherung zu den Leistungserbringern- Krankenkassen-Vertragsgesetz - vom 13. September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1533) enthaltenen Regelungen über nicht erstattungsfähige Arzneimittel und über Festbeträge für Arzneimittel gelten bis zum 31. Dezember 1993. § 15 gilt bis zum 31. Dezember 1991.“ 17. In Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 5 wird die Maßgabe b) gestrichen. 18. ln Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 9 wird in Maßgabe b) Satz 3 Nr. 2 wie folgt gefaßt: „2. darüber hinaus zu kürzen oder abzuerkennen, wenn der Berechtigte oder die Person, von der sich die Berechtigung ableitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder .Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat.“ 19. In Anlage II Kapitel X Sachgebiet H wird Abschnitt I wie folgt gefaßt: „Abschnitt I Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: Unterhaltssicherungsverordnung vom 19. Mai 1988 (GBl. I Nr. 11 S. 129), geändert durch die Zweite Unterhaltssicherungsverordnung vom 31. August 1990 (GBl. I Nr. 59 S. 1432).“ 20. In Anlage II Kapitel XIII Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1 werden die Worte „geändert durch die Anordnung Nr. 2 über den Postdienst - 2. Post-Anordnung - vom 20. Juni 1990 (GBl. I Nr. 46 S. 818)" durch die Worte „zuletzt geändert durch die Anordnung Nr. 3 vom 31. August 1990 (GBl. I Nr. 59 S. 1451)“ ersetzt. 21. In Anlage II Kapitel XIII Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 2 werden im einleitenden Satz nach der Klammer die Worte ”, geändert durch die Anordnung Nr. 2 vom 31. August 1990 (GBl. I Nr. 60 S. 1478)“ angefügt. Artikel 5 Der am 31. August 1990 in Berlin Unterzeichnete Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) wird wie folgt berichtigt: 1. Anlage I Kapitel III wird wie folgt berichtigt: a) In Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 1 wird Artikel 231 § 2 Abs. 2 Satz 2 wie folgt gefaßt: „§ 55 Abs. 1 gilt mit der Maßgabe, daß die Vereinsregister statt von den Amtsgerichten von den Stellen geführt werden, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet zuständig waren.“ b) In Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 1 werden in Artikel 232 § 9 die Worte „am Tag vor dem Wirksamwerden des Beitritts“ aurch die Worte „am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts“ ersetzt. 2. in Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 7 § 2 Nr. 5 Satz 1 werden vor den Worten „Festsetzung von Steuern“ die Worte „Änderung der“ eingefügt. 3. In Anlage I Kapitel VI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Buchstabe a) ist der letzte Halbsatz wie folgt zu fassen: „wenn sie nach § 7 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes vom 27. November 1986 (GBl. I Nr. 37 S. 473) zugelassen oder nach dem Arzneimittelgesetz vom 5. Mai 1964 (GBl. I Nr. 7 S. 101) registriert sind.“ 4. In Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 1 Buchst, g) werden in Doppelbuchst, bb) die Worte „das Jahr 1991“ durch die Worte „die Jahre 1990 und 1991“ ersetzt und der Doppelbuchst, cc) gestrichen. 5. Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet I Abschnitt III wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 Buchst, c) wird die Zahl „771 “ durch die Zahl „769“ ersetzt. b) In Nummer 1 Buchst, c) Abs. 2 wird der letzte Spiegelstrich wie folgt gefaßt: Süddeutschen Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft erstreckt sich auf das Land Thüringen und auf den Bezirk Chemnitz des Landes Sachsen.“ 6. Anlage I Kapitel X Sachgebiet D Abschnitt II wird wie folgt geändert: a) In Nummer 21ä Buchst, b) werden in § 28a Abs. 7 Nr. 3 die Worte „in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet“ gestrichen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1984) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1984)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schlußbestimmunqen. Zur konsequenten Durchsetzung der in dieser Anweisung getroffenen Festlegungen sind in allen Kreis- und Objektdienststellen unter Einbeziehung der Beauftragten des Leiters der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X