Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 190

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 190 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 190); 190 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 30. März 1990 sieren. Der Verkehrswert ist in Anlehnung an den zu ermittelnden Wert vergleichbarer Lagerstätten des ausländischen Partners zwischen den Unternehmenspartnerri zu vereinbaren. (3) Das Gewinnungsrecht am mineralischen Rohstoff wird durch das Unternehmen genutzt. l ' (1) Der Antrag auf Zustimmung zur Einbringung des Gewinnungsrechtes in ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung ist durch den Beteiligten der DDR bei der Staatlichen Vorratskommission2 zu stellen. (2) Der Antrag gemäß Anlage 1 hat insbesondere Angaben zu enthalten: zur Lage der Lagerstätte, zur Art, zur Qualität und zum vorgesehenen Verwendungszweck des mineralischen Rohstoffes, zur geplanten jährlichen Fördermenge, bei ausgeübten Gewinnungsrechten auch zur bisherigen Fördermenge, zum Nachweis der Lagerstättenvorräte und zum Grad der geologischen Untersuchung, zur Art des Abbaues, zur Wiedernutzbürmachung der Bodenfläche sowie zur Prüfung auf Umweltverträglichkeit. (3) Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu entscheiden. Die Entscheidung bedarf der Schriftform. (4) Sind mineralische Rohstoffe nur noch in geringem Umfang verfügbar bzw. ist die Umweltverträglichkeit nicht gegeben, kann die Zustimmung der Staatlichen Vorratskommission zur Einbringung des Gewinnungsrechtes in ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung versagt, befristet erteilt oder mit Auflagen belegt werden. Die Versagung, Befristung sowie die Erteilung von Auflagen sind zu begründen. (1) Für die aus der Lagerstätte gewonnenen mineralischen Rohstoffe wird eine Förderabgabe erhoben, die an den Staatshaushalt abzuführen ist. Einen Teil der Förderabgabe erhalten die örtlichen Organe zur freien Verfügung. (2) Über die Höhe der Förderabgabe und des Anteils der örtlichen Organe entscheidet die Staatliche Vorratskommission in Abstimmung mit dem Wirtschaftskomitee und dem Ministerium der Finanzen und Preise mit der Zustimmung zur Einbringung des Gewinnungsrechtes in das Unternehmen mit ausländischer Beteiligung. (3) Die Förderabgabe kann maximal bis zu 10 % des Marktwertes, der für die gewonnenen mineralischen Rohstoffe dieser Art innerhalb des Erhebungszeitraumes durchschnittlich erzielt wurde, betragen. Der Prozentsatz für die Förderabgabe wird in der Regel für einen Zeitraum von 5 Jahren unter Beachtung rohstoffwirtschaftlicher Kriterien bzw. des öffentlichen Interesses gemäß Anlage 2 festgelegt. (4) Der Marktwert ist das gewogene Mittel der Preise je Mengeneinheit, die im Erhebungszeitraum auf dem Gebiet der DDR für den betreffenden mineralischen Rohstoff erzielt wurden. Der Marktwert ist durch das Unternehmen zu ermitteln. Der Nachweis des Marktwertes und Berechnungen daraus zur Höhe der Förderabgabe sind der Staatlichen Vorratskommission vorzulegen. (5) Die Förderabgabe kann reduziert bzw. erlassen werden, wenn das von öffentlichem Interesse ist. Für gewonnene mineralische Rohstoffe, die ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen anfallen und nicht wirtschaftlich verwendet werden, entfällt die Förderabgabe, l'ür die Gewinnung von Begleitrohstoffen wird die Erhebung einer Förderabgabe in jedem Fall einzeln entschieden. 2 Staatliche Vorratskommission für nutzbare Ressourcen der Erdkruste beim Ministerrat der DDR, Invalidenstraße 44, Berlin, 1040 (6) Die Verpflichtung des Unternehmens zur Zahlung der Förderabgabe entsteht mit dem Beginn der Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens und dem Beginn der Gewinnung je Mengeneinheit des gewonnenen mineralischen Rohstoffes. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. §4 (1) Für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe durch Unternehmen mit ausländischer Beteiligung gelten die bergrechtlichen Bestimmungen der DDR. Das betrifft insbesondere die Bergbausicherheit, die Nutzung und die Wiedemutz-barmachung von Bodenflächen, die Sicherung und Verwahrung bergbaulicher Anlagen, den Ersatz von Bergschäden sowie die staatliche Bergaufsicht. (2) Für die Nutzung von Grundwasser, Erdwärme, unterirdischen Speichern und anderen Ressourcen der Erdkruste durch Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung entsprechend anzuwenden. §5 Bei Auflösung des Unternehmens ist das Gewinnungsrecht vom Beteiligten der DDR zurück zu erwerben. Die Übertragung des Gewinnungsrechtes an Dritte bedarf der Zustimmung der Staatlichen Vorratskommission. §6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 14. März 1990 Der Minister uncf Vorsitzende Der Vorsitzende des Wirtschaftskomitees der Staatlichen Vorratskommission I. V.: G r e ß Dr. Goldbecher Staatssekretär Anlage 1 zur vorstehenden Vierten Durchführungsbestimmung Antrag auf Zustimmung der Staatlichen Vorratskommission zur Einbringung des Gewinnungsrechtes in Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die mineralische Rohstoffe gewinnen wollen 1. Antragsteller: Name und Anschrift der/des DDR-Beteiligten übergeordnetes Organ bei volkseigenen Betrieben Name und Anschrift der/des ausländischen“Beteiligten 2. Angaben zur Lagerstätte: Name der Lagerstätte, Lagerstättennummer, Nummer des Beschlusses der Staatlichen Vorratskommission territoriale Lage verkehrstechnische Erschließung Rohstoffqualität . - ' : '* ' V Ai ■ 3. Angaben zur Vorratssituation: Angaben zum Grad der geologischen Untersuchung (Ergebnisbericht über die Erkundung der Lagerstätte, Gutachten zur Vorratsberechnung, Vorratsberechnung unter Angabe des Datums und des Autors der geologischen Dokumentation) vorhandene Vorräte zum Zeitpunkt der Bildung des Unternehmens;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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