Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 190

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 190 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 190); 190 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 30. März 1990 sieren. Der Verkehrswert ist in Anlehnung an den zu ermittelnden Wert vergleichbarer Lagerstätten des ausländischen Partners zwischen den Unternehmenspartnerri zu vereinbaren. (3) Das Gewinnungsrecht am mineralischen Rohstoff wird durch das Unternehmen genutzt. l ' (1) Der Antrag auf Zustimmung zur Einbringung des Gewinnungsrechtes in ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung ist durch den Beteiligten der DDR bei der Staatlichen Vorratskommission2 zu stellen. (2) Der Antrag gemäß Anlage 1 hat insbesondere Angaben zu enthalten: zur Lage der Lagerstätte, zur Art, zur Qualität und zum vorgesehenen Verwendungszweck des mineralischen Rohstoffes, zur geplanten jährlichen Fördermenge, bei ausgeübten Gewinnungsrechten auch zur bisherigen Fördermenge, zum Nachweis der Lagerstättenvorräte und zum Grad der geologischen Untersuchung, zur Art des Abbaues, zur Wiedernutzbürmachung der Bodenfläche sowie zur Prüfung auf Umweltverträglichkeit. (3) Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu entscheiden. Die Entscheidung bedarf der Schriftform. (4) Sind mineralische Rohstoffe nur noch in geringem Umfang verfügbar bzw. ist die Umweltverträglichkeit nicht gegeben, kann die Zustimmung der Staatlichen Vorratskommission zur Einbringung des Gewinnungsrechtes in ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung versagt, befristet erteilt oder mit Auflagen belegt werden. Die Versagung, Befristung sowie die Erteilung von Auflagen sind zu begründen. (1) Für die aus der Lagerstätte gewonnenen mineralischen Rohstoffe wird eine Förderabgabe erhoben, die an den Staatshaushalt abzuführen ist. Einen Teil der Förderabgabe erhalten die örtlichen Organe zur freien Verfügung. (2) Über die Höhe der Förderabgabe und des Anteils der örtlichen Organe entscheidet die Staatliche Vorratskommission in Abstimmung mit dem Wirtschaftskomitee und dem Ministerium der Finanzen und Preise mit der Zustimmung zur Einbringung des Gewinnungsrechtes in das Unternehmen mit ausländischer Beteiligung. (3) Die Förderabgabe kann maximal bis zu 10 % des Marktwertes, der für die gewonnenen mineralischen Rohstoffe dieser Art innerhalb des Erhebungszeitraumes durchschnittlich erzielt wurde, betragen. Der Prozentsatz für die Förderabgabe wird in der Regel für einen Zeitraum von 5 Jahren unter Beachtung rohstoffwirtschaftlicher Kriterien bzw. des öffentlichen Interesses gemäß Anlage 2 festgelegt. (4) Der Marktwert ist das gewogene Mittel der Preise je Mengeneinheit, die im Erhebungszeitraum auf dem Gebiet der DDR für den betreffenden mineralischen Rohstoff erzielt wurden. Der Marktwert ist durch das Unternehmen zu ermitteln. Der Nachweis des Marktwertes und Berechnungen daraus zur Höhe der Förderabgabe sind der Staatlichen Vorratskommission vorzulegen. (5) Die Förderabgabe kann reduziert bzw. erlassen werden, wenn das von öffentlichem Interesse ist. Für gewonnene mineralische Rohstoffe, die ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen anfallen und nicht wirtschaftlich verwendet werden, entfällt die Förderabgabe, l'ür die Gewinnung von Begleitrohstoffen wird die Erhebung einer Förderabgabe in jedem Fall einzeln entschieden. 2 Staatliche Vorratskommission für nutzbare Ressourcen der Erdkruste beim Ministerrat der DDR, Invalidenstraße 44, Berlin, 1040 (6) Die Verpflichtung des Unternehmens zur Zahlung der Förderabgabe entsteht mit dem Beginn der Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens und dem Beginn der Gewinnung je Mengeneinheit des gewonnenen mineralischen Rohstoffes. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. §4 (1) Für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe durch Unternehmen mit ausländischer Beteiligung gelten die bergrechtlichen Bestimmungen der DDR. Das betrifft insbesondere die Bergbausicherheit, die Nutzung und die Wiedemutz-barmachung von Bodenflächen, die Sicherung und Verwahrung bergbaulicher Anlagen, den Ersatz von Bergschäden sowie die staatliche Bergaufsicht. (2) Für die Nutzung von Grundwasser, Erdwärme, unterirdischen Speichern und anderen Ressourcen der Erdkruste durch Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung entsprechend anzuwenden. §5 Bei Auflösung des Unternehmens ist das Gewinnungsrecht vom Beteiligten der DDR zurück zu erwerben. Die Übertragung des Gewinnungsrechtes an Dritte bedarf der Zustimmung der Staatlichen Vorratskommission. §6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 14. März 1990 Der Minister uncf Vorsitzende Der Vorsitzende des Wirtschaftskomitees der Staatlichen Vorratskommission I. V.: G r e ß Dr. Goldbecher Staatssekretär Anlage 1 zur vorstehenden Vierten Durchführungsbestimmung Antrag auf Zustimmung der Staatlichen Vorratskommission zur Einbringung des Gewinnungsrechtes in Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die mineralische Rohstoffe gewinnen wollen 1. Antragsteller: Name und Anschrift der/des DDR-Beteiligten übergeordnetes Organ bei volkseigenen Betrieben Name und Anschrift der/des ausländischen“Beteiligten 2. Angaben zur Lagerstätte: Name der Lagerstätte, Lagerstättennummer, Nummer des Beschlusses der Staatlichen Vorratskommission territoriale Lage verkehrstechnische Erschließung Rohstoffqualität . - ' : '* ' V Ai ■ 3. Angaben zur Vorratssituation: Angaben zum Grad der geologischen Untersuchung (Ergebnisbericht über die Erkundung der Lagerstätte, Gutachten zur Vorratsberechnung, Vorratsberechnung unter Angabe des Datums und des Autors der geologischen Dokumentation) vorhandene Vorräte zum Zeitpunkt der Bildung des Unternehmens;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den hat vorrangig nach qualitativen Gesichtspunkten, auf der Grundlage der unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien, unter besonderer Beachtung der von den im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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