Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 186

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 186 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 186); 186 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 27. März 1990 Anordnung Nr. 21 über das Statut der Deutschen Reichsbahn vom 22. März 1990 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 27. Februar 1990 wird zur Änderung der Anordnung vom 19. November 1960 über das Statut der Deutschen Reichsbahn (GBl. II Nr. 43 S. 453) folgendes angeordnet: §1 Der § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Deutsche Reichsbahn ist Träger des öffentlichen Eisenbahnverkehrs in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Deutsche Reichsbahn wird von einem Generaldirektor geleitet, der vom Vorsitzenden des Ministerrates bestätigt und vom Minister für Verkehrswesen berufen wird. Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn ist gegenüber dem Minister für Verkehrswesen für die Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Reichsbahn verantwortlich und rechenschaftspflichtig. “ §2 Der § 3 Abs. 3 Ziff. 1 erhält folgende Fassung: „1. die Generaldirektion als zentrales Leitungsorgan;“. §3 Der § 5 erhält folgende Fassung: ,§ 5 Generaldirektion (1) Durch die Generaldirektion wird die einheitliche Leitung und Planung des gesamten Reproduktionsprozesses der Deutschen Reichsbahn realisiert. (2) Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn beruft den Ersten Stellvertreter des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn sowie die Ressortdirektoren in der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn. Die Berufung des Ersten Stellvertreters des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn bedarf der Zustimmung des Ministers für Verkehrswesen. (3) Die Hauptstruktur sowie die Aufgaben und Befugnisse der Struktureinheiten der Generaldirektion werden durch den Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn in einer Leitungsordnung festgelegt. “ §4 (1) Die mit dem Statut der Deutschen Reichsbahn festgelegten weiteren Befugnisse, Rechte und Pflichten des Ministers für Verkehrswesen als Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn und der Stellvertreter des Ministers gehen auf den Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn, den Ersten Stellvertreter des Generaldirektors und die Ressortdirektoren über. (2) Die durch die Leiter und leitenden Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn bisher gegenüber dem Minister für Verkehrswesen und Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn wahrzunehmenden Aufgaben und wahrzunehmende Verantwortung, einschließlich der Rechenschaftspflicht, sind gegenüber dem Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn, dem Ersten Stellvertreter des Generaldirektors und den Ressortdirektoren zu realisieren. §5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 22. März 1990 Der Minister für Verkehrswesen Scholz Anordnung Nr. 811 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. März 1990 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) mit Wirkung vom 27. März 1990 Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik anläßlich des 100. Jahrestages des 1. Mai in Umlauf. (2) Die Gedenkmünzen haben folgendes Aussehen: a) Vorderseite „1. Mai“, darüber „1890“ und darunter „1990“. b) Rückseite Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, darüber „10 1990 MARK“ und Umschrift „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK“ und „ ARBEIT, BROT UND VÖLKERFRIEDEN DAS IST UNSERE WELT“. Münzzeichen rechts neben dem Staatswappen. c) Rand Glatt, mit vertiefter Inschrift „10 MARK * 10 MARK * 10 MARK * 10 MARK Die Gedenkmünzen bestehen aus einer Legierung von 620 Teilen Kupfer, 180 Teilen Nickel und 200 Teilen Zink, haben einen Durchmesser von 31,0 mm und eine Masse von 12,0 g. Sie werden in einer Stückzahl von 750 000 ausgeprägt. §2 Diese Anordnung tritt am 27. März 1990 in Kraft. Berlin, den 7. März 1990 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Kaminsky 1 Anordnung Nr. 80 vom 12. Februar 1990 (GBl. I Nr. 10 S. 82) Anordnung über-die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet der Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse vom 22. Februar 1990 §1 Die Zweite Durchführungsbestimmung vom 1. Dezember 1983 zur Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse Staatliche gestalterische Qualitätskontrolle (GBl. I Nr. 37 S. 416) wird aufgehoben. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 22. Februar 1990 Der Leiter des Amtes für industrielle Formgestaltung Prof. Dr. Keim Staatssekretär 1 Anordnung (Nr. 1) vom 19. November 1960 (GBl. II Nr. 43 S. 453);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und die Hauptwege ihrer Verwirklichung. Die Notwendigkeit der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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