Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1846

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1846 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1846); 1846 Gesetzblatt Teil I Nr. 64 Ausgabetag: 28. September 1990 der Verordnung über den Güterkraftverkehr gilt als Bestellung zum Abfertigungsspediteur im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes. b) Ortsmittelpunkte, die auf Grund der Verordnung über den Güterkraftverkehr von der zuständigen Kreisverwaltung bestimmt worden sind, gelten als Ortsmittelpunkte im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes. c) Die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes für die Deutsche Bundesbahn gelten auch für die Deutsche Reichsbahn. d) Die fachliche Eignung braucht ein Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet nicht nachzuweisen, wenn er dort mindestens zwei Jahre lang Güterkraftverkehr für andere betrieben hat. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 1991. e) Bis zum 31. Dezember 1991 kann die Genehmigung nach § 8 in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit der Bedingung erteilt werden, daß die Genehmigungsvoraussetzungen nach §10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigungserteilung nachzuweisen sind. f) Der Bundesminister für Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bis zu einer Neufestsetzung der Höchstzahlen nach § 9 Abs. 1 für das in Artikel 3 des Vertrages genannte Gebiet unter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrsbedürfnisses und der Verkehrssicherheit vorläufige Höchstzahlen festzusetzen. Sachgebiet C: Luftfahrt Abschnitt II Bundesrecht wird wie folgt geändert: Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809) In § 1 Abs. 1 werden nach dem Wort „Flughäfen“ die Worte „Berlin-Schönefeld,“, nach dem Wort „Bremen“ das Wort „Dresden,“, nach dem Wort „Düsseldorf“ das Wort „Erfurt,“ und nach den Worten „Köln/Bonn“ das Wort „Leipzig,“ eingefügt. Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221), mit folgenden Maßgaben: a) Die §§ 33 bis 56 finden nur auf solche Schadensereignisse Anwendung, die nach dem Wirksamwerden des Beitritts eingetreten sind. b) Der Bundesminister für Verkehr wird ermächtigt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts Aufgaben nach § 31 Abs. 2, die von den in Artikel 3 genannten Ländern wahrzunehmen wären, auf andere Luftfahrtbehörden zu übertragen. 2. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1979 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juli 1986 (BGBl. I S. 1097), mit folgender Maßgabe: Nach den bisher geltenden Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte gültige Erlaubnisse und Berechtigungen für Luftfahrer werden unter Berücksichtigung aller erworbenen Befähigungen bis zum Ablauf des Jahres 1991 von den zuständigen Behörden gemäß §28 auf Antrag umgeschrieben. 3. Flugsicherungs-Streckengebührenverordnung vom 14. April 1984 (BGBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. September 1986 (BGBl. I S. 1524) und Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809) jeweils mit folgender Maßgabe: Bei den unter Nummern 3 und 4 genannten Rechtsvorschriften sind Flüge militärischer Luftfahrzeuge der Warschauer Vertragsstaaten denen der NATO-Mitgliedstaaten gebührenrechtlich gleichgestellt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

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