Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 178

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 178 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 178); 178 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 23. März 1990 Anordnung über das Staatliche Amt für Transportsicherheit der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. März 1990 Auf Grund des § 18 der Verordnung vom 21. Juli 1988 über die Gewährleistung des sicheren Transports gefährlicher Güter (VOTG) (GBl. I Nr. 18 S. 205) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Stellung und Arbeitsweise (1) Das Staatliche Amt für Transportsicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend SATS genannt) ist eine dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellte staatliche Einrichtung für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben zur Herstellung und Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei der Vorbereitung, Durchführung und dem Abschluß der Ortsveränderung von Gütern, insbesondere gefährlichen Gütern, mit Transportmitteln, einschließlich des transportbedingten Umschlags und der transportbedingten Lagerung, sofern öffentliche bzw. für den öffentlichen Verkehr bestimmte Wege und Anlagen oder Anschlußbahnen benutzt werden. (2) Das SATS erfüllt seine Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Staatsorganen, wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften, Bürgern, Gemeinschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen (nachfolgend Betriebe genannt). (3) In Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet das SATS mit den zuständigen Organen anderer Staaten sowie mit internationalen Organisationen zusammen. (4) Diese Anordnung findet auf den Militärverkehr Anwendung, soweit dafür keine speziellen Regelungen getroffen sind. (5) Das SATS ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Berlin. (6) Der Leiter des SATS ist dem Minister für Verkehrswesen unterstellt und ihm für die Erfüllung der Aufgaben verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (7) Das SATS bildet Außenstellen und Aufsichtsbereiche. Der Leiter des SATS regelt die Arbeitsweise und die Zuständigkeiten des SATS in einer Ordnung. §2 Aufgaben Das SATS hat insbesondere folgende Hauptaufgaben wahrzunehmen, soweit dazu in Rechtsvorschriften keine anderen Zuständigkeiten geregelt sind: I. Aufsicht über die Einhaltung der für den sicheren Transport gefährlicher Güter geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften im öffentlichen Verkehr mit Eisenbahn- und Straßenfahrzeugen sowie Binnenschiffen; , dazu gehören insbesondere Herausgabe von Richtlinien zur Festlegung sicherer Transportwege und von Verkehrswegeübersichten entsprechend den mit den örtlichen Organen abgestimmten Fahrtrouten und Verkehrswegenetzen, Erteilung von staatlichen Zustimmungen, Erlaubnissen, Genehmigungen, Berechtigungen und Bescheinigungen (nachfolgend Genehmigungen genannt), Wahrnehmung der staatlichen Überwachung und Durchführung von Kontrollen in allen für die Vorbereitung, Durchführung und den Abschluß von Transporten gefährlicher Güter im Binnen- und grenzüberschreitenden Verkehr verantwortlichen Betrieben, Erarbeitung von Grundsätzen für die Aus- und Weiterbildung, wie z. B. von Kraftfahrzeugführern, von leitenden Mitarbeitern zum Erwerb des Befähigungsnachweises, Untersuchung von schwerwiegenden Ereignissen beim Transport und Umschlag gefährlicher Güter sowie Durchführung der Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit und Einbeziehung von Spezialisten auf entsprechende Anford erung, Klassifizierung neu entwickelter gefährlicher Stoffe entsprechend den produktionsspezifischen Hinweisen der Produzenten und den Verkehrsbestimmungen, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum sicheren Transport gefährlicher Güter; 2. Mitwirkung bei der Entwicklung bzw. bei der Weiterentwicklung von nationalen und internationalen Rechtsvorschriften sowie anderen Regelungen zum sicheren Transport gefährlicher Güter für den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenwasserstraßentranspart und Koordinierung dieser Aufgaben für den Luft- und Seetransport; 3. Koordinierung der Arbeit der für den sicheren Transport gefährlicher Güter festgelegten Verantwortlichen und Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften; dazu gehören insbesondere: Beratung der Betriebe bei der Erarbeitung der in Rechtsvorschriften vorgeschriebenen spezifischen Arbeitsanweisungen für die Tätigkeit der Werktätigen zur Gewährleistung eines sicheren Transports gefährlicher Güter, Zusammenarbeit mit den verantwortlichen staatlichen Organen und Einrichtungen zur Prüfung und Zulassung der für den Transport gefährlicher Güter vorgesehenen Verpackungen, Transport- und Umschlagmittel, Kennzeichnungsmittel und Transportpapiere, Mitwirkung bei der Koordinierung vorbeugender Maßnahmen zuir Verhinderung schadensverursachender Ereignisse, Organisierung der Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung beim Transport gefährlicher Güter sowie Herausgabe von Lehr- und Anschauungsmaterialien, Ausübung der Funktion von Beratungsstellen über die Anforderungen an den sicheren Transport gefährlicher Güter; 4. Wahrnehmung der sich aus der DDR-Mitgliedschaft in internationalen Abkommen auf dem Gebiet des Verkehrswesens ergebenden Verantwortung, insbesondere der Aufgaben als „Zuständiges Organ“ der Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Artikels 14 des Europäischen Abkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr eingesetzten Fahrpersonals (AETR) (GBl. II 1977 Nr. 17 S. 363 und Sonderdruck Nr. 940 des Gesetzblattes) hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit, der Überwachung der Einhaltung des Abkommens, der Festlegung geeigneter Maßnahmen, um die Einhaltung des Abkommens sicherzustellen, insbesondere durch Kontrollen auf der Straße und in den Betrieben, dar Information der zuständigen Organe der anderen Vertragsparteien über die zur Einhaltung des Abkommens getroffenen allgemeinen Maßnahmen und Kontrollergebnisse, der Organisierung der Unterstützung der anderen Vertragsparteien zur ordnungsgemäßen Anwendung und wirksamen Überwachung der Einhaltung des Abkommens; 5. Erfüllung von weiteren staatlichen Aufgaben zur allseitigen Gewährleistung der Transpartsicherheit als Bestand-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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