Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 172

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 172 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 172); 172 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 19. März 1990 §9 (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1990 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 25. März 1976 über Aufgaben und Verantwortung der Justitiare Justitiar-Verordnung (GBl. I Nrr 14 S. 204) außer Kraft. Berlin, den 15. März 1990 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Hans M o d r o w Vorsitzender Prof. Dr. sc. jur. Kurt Wünsche Minister der Justiz Beschluß über Grundsätze zur Verleihung von Namen und zur Änderung von Traditionsnamen vom 8. März 1990 Für die Verleihung von Namen an Betriebe1 oder Kollektive sowie für die Benennung von Bauwerken1 2 und die Änderung von Traditionsnamen wird folgendes festgelegt: 1. Die örtlichen Räte sowie die Leiter der Betriebe entscheiden eigenverantwortlich über die Verleihung von Namen, über die Benennung von Bauwerken und die Änderung oder Aufhebung von Traditionsnamen in ihrem Verantwortungsbereich. 2. Der Minister für Nationale Verteidigung, der Minister für Innere Angelegenheiten und der Leiter der Zollverwaltung treffen entsprechend den Grundsätzen dieses Beschlusses in eigener Zuständigkeit Festlegungen über die Verleihung von Namen an Einheiten, Truppenteile und Schulen sowie die Benennung von Kasernen und Bauwerken und die Änderung oder Aufhebung von Traditionsnamen. ' 3. Die Verleihung von Namen und die Benennung von Bauwerken kann 'insbesondere erfolgen nach: Namen verstorbener bekannter Persönlichkeiten, die in der geschichtlichen Entwicklung im humanistischen und demokratischen Sinne gewirkt haben, Namen, die unter Berücksichtigung der geographischen Lage, von städtebaulichen Erwägungen, der Lage der Bauwerke, ihrer Bedeutung für die verkehrsmäßige Orientierung sowie ihrer Beziehung zu anderen Orten ausgewählt werden, Namen, die bestimmte Traditionen oder das nationale Kulturerbe verkörpern, Namen, die aus dem Tier- und Pflanzenreich entlehnt sind, um Bauwerke (vor allem Straßen und Wege) als geschlossene Komplexe zu charakterisieren. 4. Die Namen müssen in ihrer Aussage einprägsam und sprachlich verständlich sein. Bei der Benennung von Bauwerken sollte der vorgesehene Name nur einmal im unmittelbaren Territorium vorhanden sein. Die Verleihung 1 Betriebe im Sinne dieses Beschlusses sind Kombinate, volkseigene Betriebe, Privatbetriebe, Genossenschaften, Gesellschaften oder Einrichtungen. 2 Bauwerke im Sinne dieses Beschlusses sind Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Parkanlagen, Sportstätten, Wasserfahrzeuge u. ä. von Namen und die Benennung von Bauwerken nach lebenden Personen ist nicht vorzunehmen. 5. Die Verwendung von Namen, die den Grundsätzen der Verfassung der DDR widersprechen, die Rassismus, Revanchismus oder Militarismus verherrlichen, der Würde des Menschen widersprechen oder den Grundsätzen der Moral und Sitte entgegenstehen, ist nicht gestattet. 6. Anträge zur Verleihung von Namen bzw. zur Benennung von Bauwerken können von Bürgerinitiativen und anderen Kollektiven, Parteien, Vereinigungen und anderen juristischen Personen sowie von Einzelpersonen gestellt werden. Diese Anträge sind durch die örtlichen Räte bzw. Betriebe vor der Entscheidung öffentlich bekanntzugeben. Die öffentliche Meinung ist bei der Entscheidung zu berücksichtigen. 7. Bei der Verleihung von Namen bzw. der Benennung von Bauwerken nach verstorbenen Persönlichkeiten ist vorher die Zustimmung der nächsten Angehörigen einzuholen, wenn diese erreichbar sind. Sofern es ausländische verstorbene Personen betrifft, ist die Zustimmung beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten, einzuholen. 8. Verleihung von Namen und Benennung von Bauwerken, die auf der Grundlage des Beschlusses vom 4. April 1978 vorgenommen wurden und bei denen eine Änderung bzw. Aufhebung der Namen vorgesehen ist, sind entsprechend den Festlegungen dieses Beschlusses in eigener Zuständigkeit durch die örtlichen Räte bzw. Leiter der Betriebe zu entscheiden. Berlin, den 8. März 1990 t Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik A h r e n d t Minister für Innere Angelegenheiten Anordnung Nr. 21 über die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der medizinischen, pharmazeutischen und sozialen Fachschul- und Facharbeiterberufe vom 6. März 1990 §1 Der § 5 Abs. 1 Buchst, a der Anordnung Vom 7. August 1980 über die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der medizinischen, pharmazeutischen und sozialen Fachschul- und Facharbeiterberufe (GBl. X Nr. 26 S. 254) wird wie folgt ergänzt: Pharmazeutischer Assistent.“ §2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1990 in Kraft. Berlin, den 6. März 1990 Der Minister für Gesundheits- und Sozialwesen OMR Prof. Dr. sc. med. Thielmann i Anordnung (Nr. 1) vom 7. August 1980 (GBl. I Nr. 26 S. 254) Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Klosterstraße 47, Berlin. 1020 - Redaktion: Klosterstraße 47. Berlin. 1020, Telefon: 233 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 75t - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin. 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -.80 M, Teil II 1,- M -Einzclabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten -.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten -.25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten -.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten .55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten .15 M mehr. Etnzelbesteliungen beim Zentral-Versand Erfurt. Postschließfach 696, Erfurt, 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, I0S0, Telefon: 229 22 23. , ~ H#*r Deutschen Demokratischen Remiblik (Rollenöffsetdrack) ISSJ 0138 1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung von : Angehörigen zu umfassen. Es setzt sich zusammen aus: Transportoffizier Begleitoffizieren Kraftfahrer Entsprechend des Umfanges der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

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