Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 168

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 168); 168 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 19. März 1990 §3 Die Treuhandanstalt hat einen Nachweis über den Bestand der Geschäftsanteile und Aktien, die sie in Treuhandschaft übernommen hat, zu führen. §4 Die Treuhandanstalt gibt nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß der Umwandlungsverordnung gemeinsam mit dem umzuwandelnden Betrieb die Umwandlungserklärung ab. Mit der Umwandlungserklärung sind bei Aktiengesellschaften ein vorläufiger Vorstand bis zur ersten Sitzung des Aufsichtsrates einzusetzen und bei GmbH die Geschäftsführer zu bestellen. Bei GmbH kann der Aufsichtsrat den Gesellschaftern die Bestellung neuer Geschäftsführer empfehlen. §5 (1) Die Treuhandanstalt übt die Gesellschaftsrechte an den Kapitalgesellschaften aus, an denen sie Anteile hält. (2) Die Treuhandanstalt wird Rechtsträger an dem Grund und Boden, der sich bis zur Umwandlung in Rechtsträgerschaft der umgewandelten Kombinate, Betriebe und Einrichtungen befand. Sie ist berechtigt, auf vertraglicher Grundlage Nutzungsrechte an diesem Grund und Boden zu vergeben sowie auf gesetzlicher Grundlage Nutzungsrechte zu verleihen. (3) Die Treuhandanstalt kann Wertpapiere auf der Grundlage gesonderter Rechtsvorschriften emittieren. (4) Die Treuhandanstalt übt alle weiteren ihr durch Rechtsvorschriften oder Beschlüsse der Volkskammer übertragenen Rechte und Pflichten aus. §6 (1) Die Treuhandanstalt kann juristische und natürliche Personen beauftragen, die Rechte und Pflichten aus den von der Treuhandanstalt gehaltenen Gesellschaftsanteilen und Aktien wahrzunehmen (nachfolgend Beauftragte genannt). (2) Die Treuhandanstalt kann auch Kapitalgesellschaften, an denen sie die Anteile hält, als Gesellschafter für andere Kapitalgesellschaften einsetzen. (3) Die Beauftragten nehmen die Rechte und Pflichten wahr, die die Treuhandanstalt gegenüber den Kapitalgesellschaften hat. Folgende Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Direktoriums der Treuhandanstalt: a) Veräußerung von Beteiligungen; b) Bestimmung der Stimmausübung bei Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen; c) Bestimmung der Stimmausübung bei der Liquidation der Kapitalgesellschaft. Die Beauftragten haben die Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Kapitalgesellschaften an die Treuhandanstalt zu übermitteln; sie sind der Treuhandanstalt rechenschaftspflichtig. (4) Die Rechte und Pflichten der Beauftragten sind durch Vertrag zu regeln. §7 Das Direktorium (1) Das Direktorium besteht aus fünf Personen. (2) Die Mitglieder des Direktoriums werden durch den Verwaltungsrat gemäß § 9 für 5 Jahre bestellt. Die Berufung zum Mitglied des Direktoriums kann widerrufen werden, wenn grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder andere wichtige Gründe vorliegen. (3) Jedes Mitglied des Direktoriums ist der Treuhandanstalt für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten verantwortlich und auf der Grundlage der Gesetze für Pflichtverletzungen haftbar. Die Mitglieder des Direktoriums haben alle Handlungen zu unterlassen, die den Interessen der Treuhandanstalt zuwiderlaufen. Sie dürfen nicht Mitglieder von Aufsichtsräten bei Kapitalgesellschaften sein, an denen die Treuhandanstalt Anteile hält oder bei denen diese Gesellschaften als Gesellschafter gemäß § 6 (3) eingesetzt sind. (4) Die Mitglieder des Direktoriums wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter. (5) Das Direktorium gibt sich mit Zustimmung des Verwaltungsrates gemäß § 9 eine Geschäftsordnung. §8 Aufgaben des Direktoriums (1) Das Direktorium der Treuhandanstalt arbeitet auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und des Statutes. (2) Das Direktorium vertritt die Treuhandanstalt gerichtlich und außergerichtlich. In der Geschäftsordnung können einzelne Mitglieder des Direktoriums zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigt werden. (3) Das Direktorium hat dem Verwaltungsrat mindestens einmal jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Treuhandanstalt zu erstatten. Der Bericht hat eine Übersicht über die Lage in den Unternehmen, an denen die Treuhandanstalt beteiligt ist, zu enthalten. Die Berichte haben den Grundsätzen einer gewissenhaften und wahrhaften Rechenschaft zu entsprechen. §9 Der Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus 11 Personen. (2) Dem Verwaltungsrat gehören 8 Mitglieder an, die von der Volkskammer auf 5 Jahre gewählt werden. Der Gewerkschaftsbund kann der Volkskammer einen Gewerkschaftsvertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat Vorschlägen. Die gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates können abgewählt werden, wenn die im § 7 Abs. 2 genannten Gründe vorliegen. (3) Der "Präsident der Staatsbank der DDR, der Minister der Finanzen und Preise und ein weiteres, für Wirtschaft zuständiges Mitglied der Regierung sind von Amts wegen Mitglieder des Verwaltungsrates. (4) Der Verwaltungsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen. § 10 Aufgaben des Verwaltungsrates (1) Der Verwaltungsrat übt die Aufsicht über die Tätigkeit des Direktoriums aus. (2) Der Verwaltungsrat kann vom Direktorium jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Treuhandanstalt verlangen, die Unterlagen einsehen und prüfen bzw. prüfen lassen. (3) Der Verwaltungsrat hat folgende weitere Aufgaben: a) Genehmigung des Tätigkeitsberichtes des Direktoriums und seine Weiterleitung an die Volkskammer und den Ministerrat; b) Zustimmung zu Geschäften des Direktoriums nach näherer Bestimmung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates ; c) Bestätigung der Struktur der Treuhandanstalt; d) Bestätigung des Haushaltes sowie der Jahresabrechnung der finanziellen Aktivitäten der Treuhandanstalt. (4) Der Verwaltungsrat verfügt über ein Budget als Bestandteil des Haushaltes der Treuhandanstalt. §11 Innere Ordnung des Verwaltungsrates (1) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung ordnungsgemäß geladen und mindestens 8 Mitglieder anwesend sind. (2) Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder gefaßt. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ein;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 168) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 168)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der in der akkreditierte Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien,sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß gesicherte Gegenstände in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben. Nur durch die Erhaltung ihres Originalzus wird, die Beweiskraft gewahrt. Sie müssen deshalb dementsprechend sachgemäß behandelt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X