Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1652

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1652 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1652); 1652 Gesetzblatt Teil I Nr. 64 Ausgabetag: 28. September 1990 b) § 22 Abs. 2 wird wie folgt gefaßt: „(2) Die Länder können durch Verwaltungsvereinbarung einen Schlüssel zur Verteilung der Asylbewerber festlegen. Kommt die Verwaltungsvereinbarung nicht bis zum 31. Dezember 1991 zustande, bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Schlüssel. Bis zum Inkrafttreten einer Regelung nach Satz 1 oder 2 gilt folgende Regelung: 1. 20 vom Hundert der Asylbewerber werden auf die in Artikel 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages genannten Länder verteilt; die Verteilung auf die einzelnen Länder erfolgt entsprechend dem Verhältnis der Wohnbevölkerung dieser Länder; 2. 80 vom Hundert der Asylbewerber werden nach folgendem Schlüssel verteilt: Baden-Württemberg 15,2 vom Hundert Bayern 17,4 vom Hundert Berlin 2,7 vom Hundert Bremen 1,3 vom Hundert Hamburg 3,3 vom Hundert Hessen 9,3 vom Hundert Niedersachsen 11,6 vom Hundert Nordrhein-Westfalen 28,0 vom Hundert Rheinland-Pfalz 5,9 vom Hundert Saarland 1,8 vom Hundert Schleswig-Holstein 3,5 vom Hundert Fällt die Verwaltungsvereinbarung fort, gilt Satz 3 entsprechend. 2. Bundesarchivgesetz vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62) a) § 2 Abs. 8 wird wie folgt gefaßt: „(8) Unterlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Akten, Schriftstücke, Karten, Pläne sowie Träger von Daten-, Bild-, Film-, Ton- und sonstigen Aufzeichnungen, die bei den in Absatz 1 genannten Stellen des Bundes, bei Stellen der Deutschen Demokratischen Republik, bei Stellen der Besatzungszonen, des Deutschen Reiches oder des Deutschen Bundes erwachsen oder in deren Eigentum übergegangen oder diesen zur Nutzung überlassen worden sind?1 b) Die vom ehemaligen Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik rechts- und verfassungswidrig gewonnenen personenbezogenen Informationen betreffen eine Vielzahl von Bürgern aus ganz Deutschland. Die Aufbewahrung, Nutzung und Sicherung dieser Unterlagen bedarf wegen der damit verbundenen erheblichen Eingriffe in Grundrechtspositionen einer umfassenden gesetzlichen Regelung durch den gesamtdeutschen Gesetzgeber. Die Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften dabei die Grundsätze zu berücksichtigen, wie sie in dem von der Volkskammer am 24. August 1990 verabschiedeten Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit zum Ausdruck gekommen sind. Bis dahin gelten vom Wirksamwerden des Beitritts an für die Behandlung von Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik anstelle der Vorschriften des Bundesarchivgesetzes die folgenden besonderen Vorschriften: §1 (1) Die Dateien und Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik, die personenbezogene Daten enthalten, sind bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung durch einen Sonderbeauftragten der Bundesregierung in sichere Verwahrung zu nehmen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Der Sonderbeauftragte wird auf Vorschlag des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, der der Zustimmung der Volkskammer bedarf, bis spätestens zum 2. Oktober 1990 von der Bundesregierung berufen. Sein Ständiger Vertreter ist der Präsident des Bundesarchivs. (2) Der Sonderbeauftragte ist in der Ausübung dieses Amtes unabhängig und untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Er ist speichernde Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. (3) Der Sonderbeauftragte wird durch einen von der Bundesregierung zu bestellenden Beirat beraten. Der Beirat besteht aus fünf Personen, von denen mindestens drei ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet haben müssen. (4) Der Sonderbeauftragte wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Bundesarchiv und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz unterstützt. In wichtigen Angelegenheiten ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz vorher zu hören.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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