Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1576

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1576 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1576); 1576 Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 26. September 1990 Umzugskostenvergütung abgeordnet werden, erhalten für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Auslagen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis ein Abordnungsgeld nach § 18 bzw. eine Trennungsentschädigung nach § 19 der Anordnung Nr. 1 vom 20. März 1956 über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und, Umzugskostenvergütung einschließlich der Folgeanordnung Nr. 2 § 14 und § 15. §20 Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlaß (1) Bei Reisen zum Zwecke der Ausbildung oder Fortbildung, die teilweise in dienstlichem Interesse liegen, können mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde die Auslagen für Verpflegung und Unterkunft bis zur Höhe des bei Dienstreisen zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes und die notwendigen Fahr- und Nebenkosten erstattet werden. (2) Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststätte aus besonderem dienstlichen Anlaß können die entstandenen notwendigen Fahrkosten erstattet werden. Abschnitt IV Schlußvorschriften §21 (1) Die Festlegungen dieser Verordnung können von Behörden, Einrichtungen und Unternehmen, die nicht unter § 1 Abs. 1 aufgeführt sind, angewandt werden, sofern dies zwischen den zuständigen Tarifpartnern vereinbart wurde. (2) In Verwaltungen, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder nach deren Bildung unterliegen, finden die Vorschriften dieser Verordnung in all ihren Teilen bis zu einer Neuregelung durch die Länder Anwendung. §22 Verweisungen Ist in Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen Bezug genommen, die nach dieser Verordnung nicht -mehr gelten, so treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften und Bezeichnungen dieser Verordnung. §23 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten folgende Anordnungen über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung, mit Ausnahme der §§ 18, 19 und 21 der Anordnung Nr. 1 und der §§ 14 und 15 der Anordnung Nr. 2, außer Kraft: Anordnung Nr. 1 vom 20. März 1956 (GBl. I Nr. 35 S. 299) Anordnung Nr. 2 vom 20. März 1956 (GBl. I Nr. 35 S. 304) Anordnung Nr. 3 vom 9. Januar 1958 (GBl. I Nr. 6 S. 72) Anordnung Nr. 4 vom 30. Juni 1960 (GBl. I Nr. 39 S. 410) Anordnung Nr. 5 vom 21. Juli 1962 (GBl. II Nr. 58 S. 503) Anordnung Nr. 6 vom 30. Juni 1972 (GBl. II Nr. 41 S. 465) Anordnung Nr. 7 vom 4. Februar 1974 (GBl. I Nr. 7 S. 70) Anordnung Nr. 8 vom 10. Oktober 1975 (GBl. I Nr. 40 S. 680). (3) Zeitgleich werden die Anordnung Nr. 4/57 des Ministers der Finanzen vom 28. Februar 1957 (Reisekosten während der Leipziger Messe), der § 1 der Anordnung Nr. 3 vom 5. August 1960 über die Steuerveranlagung der privaten Wirtschaft und der Genossenschaften (Veranlagungsrichtlinien 1959 priv. ) (GBl. I Nr. 47 S. 479) sowie die Anordnungen Nr. 1 und 2 des Magistrats von Groß-Berlin vom 3. Juli 1956 über Reise- kostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung (VOB1.1 Nr. 43 S. 425 und 430) aufgehoben. Berlin, den 12. September 1990 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik de Maiziere Ministerpräsident Anlage zu vorstehender Verordnung Einordnung in die Zuordnungsklassen Zuord- Einordnung der Lohn- und Gehaltsempfänger nungs- in die Zuordnungsklasse klasse A Bürgermeister und Dezernenten der kreisangehöri- gen Städte und Gemeinden Tariftabelle für Mitarbeiter der zentralen Staatsorgane Gehaltsgruppen 2 bis 6 Tariftabelle für Mitarbeiter der örtlichen Staatsorgane Gehaltsgruppen 2 bis 8 Tariftabelle für Hoch- und Fachschulkader sowie technisch-ökonomischen Fachkräfte in nachgeordne-ten haushaltsgeplanten Einrichtungen Gehaltsgruppen 2 bis 9 Meister und Lehrmeister Gehaltsgruppen Gl bis G4 Gewerblich Beschäftigte Lohngruppen 3 bis 8 Beschäftigte in d. Küchen Lohngruppen 3 bis 8 und Gehaltsgruppen 2 bis 4 Kraftfahrer und Berufskraftfahrer B Oberbürgermeister, Landräte und Dezernenten Tariftabelle für Mitarbeiter der zentralen Staatsorgane Gehaltsgruppen 7 bis 11 Tariftabelle für Mitarbeiter der örtlichen Staatsorgane Gehaltsgruppen 9 bis 15 Tariftabelle für Hoch- und Fachschulkader sowie technisch-ökonomische Fachkräfte in nachgeordneten haushaltsgeplanten Einrichtungen Gehaltsgruppen 10 bis 14 C Tariftabellen für Mitarbeiter und Leiter der zentra- len Staatsorgane Gehaltsgruppe 12 und Gehaltsgruppe E2 und El;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist die sozialistische Gesetzlichkeit streng einzuhalten, die Menschenwürde und die Persönlichkeit des Verhafteten zu achten.

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