Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1567

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1567 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1567); Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 26. September 1990 1567 Verfassungsgesetz1 zur Änderung des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 vom 13. September 1990 §1 Der § 22 erhält folgende Fassung: §22 Übergang von Einrichtungen Mit der Bildung von Ländern in der DDK gehen Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienenden Einrichtungen der Republik, soweit sie nach diesem Gesetz Aufgaben der Länder wahrnehmen, auf die Länder über. §2 Dieses Gesetz tritt am 3. Oktober 1990 in Kraft. l Dieses nach Unterzeichnung des Einigungsvertrages erlassene Gesetz wurde zwischen den Vertragsparteien nicht als fortgeltendes Recht der DDR vereinbart. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am dreizehnten September neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dreizehnten September neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl Gesetz1 über die Ausschreibung der Stellen der Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder in den durch die Treuhand verwalteten Unternehmen vom 13. September 1990 §1 Alle nachfolgend auf geführten Aktivitäten sind unter Verantwortung der Treuhandanstalt durchzuführen. §2 Alle Stellen der Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder in den betroffenen Unternehmen sind ab sofort öffentlich auszuschreiben. Bis Ende 1990 sind Entscheidungen über die Neubesetzung zu treffen. Zur Ausschreibung gehören Veröffentlichungen im Unternehmen selbst sowie in mindestens einer regionalen und einer überregionalen Zeitung. l Dieses nach Unterzeichnung des Einigungsvertrages erlassene Gesetz wurde zwischen den Vertragsparteien nicht als fortgeltendes Recht der DDR vereinbart. §3 Die Auswahl ist nach persönlicher Integrität und fachlicher Kompetenz zu treffen. Wichtig sind das Ansehen und die Akzeptanz bei der Belegschaft. §4 Die Auswahl hat nach einem Vorprüfungsverfahren durch die Treuhand zu erfolgen. Das Vorprüfungsgremium ist zu gleichen Teilen aus Vertretern der Treuhand, des Betriebsrates (sollte kein Betriebsrat existieren, so sind die Vertreter durch die Belegschaft in geheimer Wahl demokratisch zu wählen) und Abgeordneten des Bundes, der Länder, Kreise oder Gemeinden zu besetzen. §5 Für nicht mehr bestätigte Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder sind maximal drei Monatsgehälter weiter zu zahlen. Weitere Abstandssummen sind nicht zu vereinbaren. §6 Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die aus den früheren Kombinaten, Kombinatsbetrieben und Betrieben durch Umwandlung oder Entflechtung hervorgegangen sind. §7 Dieses Gesetz tritt am 13. September 1990 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am dreizehnten September neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dreizehnten September neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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