Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1537

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1537 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1537); Gesetzblatt Teil I Nr. 61 Ausgabetag: 19. September 1990 1537 Leistung oder ihren Verbänden; §14 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Leistungserbringer können öffentlich rechtliche, gemeinnützige oder private Anbieter von Rettungsdiensten und Krankentransporten sein. Abschnitt 10 Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung §27 (1) Durch Landesrecht kann geregelt werden, daß Kassenärzte und Gesundheitseinrichtungen gemäß § 2 Nr. 2 Aufgaben in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten, Zahnärzten und sonstigen Fachkräften des Gesundheitswesens übernehmen. (2) Soweit durch die Aufgaben nach Absatz 1 zusätzliche Sach- und Personalkosten entstehen, ist ihre Finanzierung im Einvernehmen mit den Ärzte- und Zahnärztekammern bzw. den Berufsverbänden nichtärztlicher Fachkräfte des Gesundheitswesens zu gewährleisten. Abschnitt 11 Ubergangsregelung §28 (1) Die bisherigen Gebührenregelungen und Rahmenverträge zwischen der Versicherung und den Leistungserbringern behalten bis zum Abschluß neuer vertraglicher Regelungen Gültigkeit. (2) Für die Finanzierung der kommunalen, staatlichen Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens gilt für die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1990 die Richtlinie des Ministers für Gesundheitswesen zur Finanzierung der stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens vom 19. Juni 1990 (Verf. u. Mitt. des MfGe Nr. 5 S. 27). (3) Bis zur Einführung des gegliederten Systems der Krankenversicherung nimmt die Sozialversicherung der DDR die Aufgaben der Krankenversicherung wahr. (4) Die Vergütung von medizinischen Leistungen, die in der Bundesrepublik Deutschland für Versicherte der DDR erbracht werden, erfolgt in der in der DDR zulässigen Höhe. Das gilt nicht, wenn 1. die Behandlung einer akuten Erkrankung unaufschiebbar ist; 2. die Behandlung einer Krankheit in der DDR nicht möglich ist und die Leistungserbringung in der BRD durch die Krankenkasse vorher genehmigt wurde. Abschnitt 12 Schlußbestimmungen §29 (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Anordnung vom 15. Februar 1961 über die Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten in eigener Praxis (GBl. II Nr. 18 S. 93), 2. Anordnung vom 8. Februar 1962 über die Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten in ambulanten staatlichen Gesundheitseinrichtungen (GBl. II Nr. 12 S. 112). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am dreizehnten September neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dreizehnten September neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise vom 6. Juli 1990 (Kommunal Vermögensgesetz KVG) vom 13. September 1990 §1 § 7 Absatz 1 des Gesetzes über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise (Kommunalvermögensgesetz KVG) vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 660) erhält folgende Fassung: „(1) Auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung oder des Kreistages sind alle Ansprüche der Kommunen auf Übertragung volkseigenen Vermögens bis zum 2. Oktober 1990 durch die Bürgermeister, Oberbürgermeister bzw. Landräte gegenüber dem Präsidenten der Treuhandanstalt oder dem zuständigen Minister bei Betrieben und Einrichtungen gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens schriftlich geltend zu machen. Zur Antragstellung genügt eine Objektbeschreibung. Alle staatlichen Dienststellen sowie die Rechtsnachfolger der ehemaligen volkseigenen Betriebe sind gegenüber Städten und Gemeinden zur Klärung von Eigentumsfragen auskunftspflichtig.“ §2 Dieses Gesetz tritt am 13. September 1990 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am dreizehnten September neunzehn-hundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dreizehnten September neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer V der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit ist daher seit Gründung der fester Bestandteil der Gesamtpolitik der Partei und der staatlichen Leitungstätigkeit. Sie ist das Hauptziel auch der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor. Deshalb stehen in den er Jahren qualitativ höhere Anforderung zur wirksameren Vorbeugung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners und feindlich-negativer Kräfte in der feindliche sowie andere kriminelle und negative Elemente zu sammeln, organisatorisch zusammenzuschließen, sie für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die ein heitliche Verwirklichung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei für die Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen, rechtlich relevanten Hand-lungen. Die rechtlichen Grundlagen und einige grundsätzliche Möglichkeiten der Wahrnehmung der Befugnisse aus dem Gesetz durch die Diensteinheiten der Linie erfolgte hei ahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Das schließt die konsequente Einhaltung und offensive Nutzung völkerrechtlicher Vereinbarungen und Verpflichtungen ein. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt.

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