Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 153

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 153 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 153); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 16. März 1990 153 (3) Die Handwerkskammern finanzieren sich durch Beiträge und Umlagen ihrer Mitglieder. Die Mitglieder der Handwerkskammern sichern den Erhalt und die Erweiterung ihrer materiellen Basis vorwiegend durch eigene Leistungen. Die Beitrags- und Umlageordnung wird durch die Handwerkertage der Bezirke beschlossen. Die Finanzarbeit der Handwerkskammern wird durch jährlich neu auf den Handwerkertagen zu wählende Rechnungsprüfungskommissionen, die Ais mindestens 3 Mitgliedern bestehen, einer Revision unterzogen. Die Berichte der Rechnungsprüfüngskommissionen sind Bestandteil der Rechenschaftslegung auf den jährlichen Handwerkertagen in den Bezirken. (4) Die Räte der Bezirke üben diie Rechtsaufsicht über die Handwerkskammern bezüglich der Einhaltung des Statuts aus. ) Anlage 2 zu vorstehender Verordnung Richtlinie zur Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe 1. Führung der Verzeichnisse 1.1. Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, ip welchem die Handwerksbetriebe ihres Bezirkes mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke mit diesen Handwerken einzutragen sind (Handwerksrolle). Sie führt außerdem ein Verzeichnis, in welches die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe mit dem von ihnen betriebenen handwerksähnlichen Gewerbe einzutragen sind. 1.2. Die Einsicht in die Handwerksrolle und in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist. 2. Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle 2.1. In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die Prüfung als Meister des Handwerks bestanden hat. 2.2. Als ausreichende Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle gilt auch der Abschluß an einer Hoch- oder Fachschule, wenn er der Fachrichtung des auszuübenden Handwerks entspricht und der Abschluß als Facharbeiter im auszuübenden Handwerk vorliegt. 2.3. Eine juristische Person oder eine Personengesellschaft werden in die Handwerksrolle eingetragen, wenn für die technische Leitung ein Handwerker oder ein persönlich haftender Gesellschafter verantwortlich ist, der den Voraussetzungen der Ziffern 2.1. bzw. 2.2. genügt. 2.4. Der Rechtsträger eines handwerklichen Nebenbetriebes Wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Leiter des Nebenbetriebes den Voraussetzungen der Ziffern 2.1. bzw. 2.2. genügt. 2.5. Nach dem Tode des Inhabers eines Handwerksbetriebes werden der Ehegatte oder ein anderer Erbe in die Handwerksrolle eingetragen, wenn er den Betrieb fortführt und die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt bzw. eine Person mit der technischen Leitung des Betriebes beauftragt, die den Voraussetzungen der Ziffern 2.1. bzw. 2.2. genügt. 2.6. In Aushahmefällen ist eine Bewilligung der Eintragung in die Handwerksrolle zu erteilen, wenn der Antragsteller die zur Ausübung des von ihm zu betreibenden Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist. Ein Ausrtahmefall liegt vor, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr vollendet hat und eine 20jäh-rige Tätigkeit im auszuübenden Handwerk nachweist. 3. Bestätigung der Eintragung 3.1. Die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe erfolgt auf Antrag oder in eigener Entscheidung der Handwerkskammer. 3.2. Uber die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte). 3.3. Über die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen, die der Form nach der Handwerkskarte entspricht. 3.4. Hat die Handwerkskammer die Eintragung gemäß Ziffer 3.1. in eigener Entscheidung vorgenommen, ist der betreffende Betrieb darüber schriftlich zu informieren; in gleicher Weise hat sie dies der Industrie- und Handelskammer mitzuteilen, wenn der Betrieb dieser angehört. 4. Löschung der Eintragung 4.1. Die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe wird auf Antrag oder in eigener Entscheidung der Handwerkskammer gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht mehr vorliegen. 4.2. Die Handwerkskammer hat dem betreffenden Betrieb die beabsichtigte Löschung der Eintragung in der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe schriftlich mitzuteilen. 4.3. Wird die Eintragung in der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe gelöscht, so ist die Handwerkskarte oder die Bescheinigung gemäß Ziffer 3.3. an die Handwerkskammer zurückzugeben. 5. Ablehnung der Eintragung und Anzeige von Veränderungen 5.1. Ist der Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle abgelehnt worden, so kann die Eintragung erneut beantragt werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Ablehnung geändert haben. 5.2. Beginn und Beendigung der handwerklichen Tätigkeit sowie Änderungen, die die Eintragungen in der Handwerksrolle sowie in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe betreffen, sind der Handwerkskammer unverzüglich anzuzeigen. Anlage 3 zu vorstehender Verordnung Verzeichnis der Handwerksberufe Anschauungsmodellbauer Aufzugstechniker Autolackierer Backofenbauer Bäcker Bandagist Bautischler Beizer und Polierer Betonstein- und Terazzowerker Bildgießer Blaudrucker Bleigläser Bogenbauer Bootsbauer Böttcher;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen in der offensiven Auseinandersetzung mit dom Gegner auf den verschiedensten Ebenen zu seiner Entlarvung sowie Verunsicherung und DesInformierung genutzt werden können.

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