Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1483

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1483 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1483); der Deutschen Demokratischen Republik 1990 Berlin, den 19. September 1990 Teil I Nr. 61 Tag Inhalt Seite 13. 9. 90 Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen Stiftungsgesetz 1483 13. 9. 90 Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung 1487 13. 9. 90 Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Versicherung der volkseigenen Wirtschaft 1488 13. 9. 90 Zweite Verordnung über die Beantragung und die Gewährung von Investitionszulagen für Anlageinvestitionen Zweite Investitionszulagenverordnung 1489 13. 9. 90 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei 1489 13.9.90 Rechtsanwaltsgesetz 1504 13.9.90 Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden 1527 13. 9. 90 Gesetz über die vertraglichen Beziehungen der Krankenversicherung zu den Leistungserbringern Krankenkassen-Vertragsgesetz 1533 13. 9. 90 Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise vom 6. Juli 1990 (Kommunalvermögensgesetz KVG) 1537 13. 9. 90 Gesetz zur Errichtung von Krankenkassen Kassenerrichtungsgesetz 1538 5.9.90 Verordnung über die Brennstoffbevorratung von Wärmeerzeugungsanlagen (Heiz- werks-Bcvorratungs-Verordnung Heiz BevV) 1544 16.8.90 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den Güterkraftverkehr (GüKVO) Bestimmungen über Höchstzahlen der Genehmigungen für den Güterfernverkehr Genehmigungshöchstzahlen Güterfernverkehr 1545 Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen Stiftungsgesetz vom 13. September 1990 I. Allgemeine Bestimmungen §1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, einschließlich kirchlicher Stiftungen, die in der Deutschen Demokratischen Republik bzw. in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen/Anhalt, Thüringen und der ihnen gleichgestellten Stadt Berlin ihren Sitz haben. (2) Dieses Gesetz gilt in den in Absatz 1 aufgeführten Ländern sowie der ihnen gleichgestellten Stadt Berlin solange, bis dort ein anderes Stiftungsgesetz zur Geltung gelangt. §2 Auslegungsgrundsatz Bei der Anwendung dieses Gesetzes ist in erster Linie der Wille des Stifters zu berücksichtigen. §3 Stiftungsbehörde (1) Die Landesregierung legt die nach diesem Gesetz zuständigen Stiftungsbehörden fest. (2) örtlich zuständig ist die Stiftungsbehörde, in deren, Bereich die Stiftung ihren Sitz hat oder haben wird. Als Sitz der Stiftung gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird. II. Stiftungen des Privatrechts §4 Stiftungserfordernisse Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts bedarf es außer eines Stiftungsgeschäfts der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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