Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1464

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1464 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1464); 1464 Gesetzblatt Teil I Nr. 60 Ausgabetag: 18. September 1990 § 31 Entscheidung der Rehabilitierungsbehörde (1) Die zuständige Rehabilitierungsbehörde entscheidet über den Antrag auf Rehabilitierung und über im Zusammenhang hiermit geltend gemachte Ansprüche auf Rückerstattung von entzogenen Vermögenswerten und auf soziale Ausgleichsleistungen. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. (2) Stellt die Rehabilitierungsbehörde fest, daß sie für den Antrag oder für die Durchsetzung der im Antrag genannten Ansprüche nicht zuständig ist, ist die Sache an die jeweils zuständige Behörde oder an den zuständigen Rehabilitierungssenat zu verweisen. (3) Der Beschluß ist schriftlich zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und dem Antragsteller zuzustellen. §32 Beschwerde (1) Dem Antragsteller steht das Rechtsmittel der Beschwerde zu. (2) Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich bei der Rehabilitierungsbehörde einzureichen, die die Entscheidung über den Antrag auf Rehabilitierung getroffen hat. (3) Die Rehabilitierungsbehörde soll über die Beschwerde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach deren Eingang entscheiden. Hilft die Rehabilitierungsbehörde der Beschwerde nicht ab, hat sie die Beschwerde unverzüglich an die zentrale Rehabilitierungsbehörde weiterzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon in Kenntnis zu setzen. (4) Die zentrale Rehabilitierungsbehörde entscheidet innerhalb einer Frist von vier Wochen abschließend. Sie hat dem Einreicher der Beschwerde diese Entscheidung schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. (5) Für das Rechtsmittelverfahren gelten die Bestimmungen des § 29. Der Einreicher des Rechtsmittels ist auf sein Verlangen hin zu hören. (6) Hilft die zentrale Rehabilitierungsbehörde der Beschwerde nicht oder teilweise nicht ab, ist der Einreicher auf den Gerichtsweg hinzuweisen. §33 Zulässigkeit des Gerichtsweges (1) Gegen die Entscheidung der zentralen Rehabilitierungsbehörde kann der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung durch das Gericht stellen. (2) Für die Durchführung des Verfahrens ist das Kreisgericht zuständig, in dessen Bereich die erste Entscheidung über den Rehabilitierungsantrag getroffen wurde. (3) Für das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen. §34 Information über die Aufhebung des Verwaltungsaktes Eine Ausfertigung der Entscheidung über die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes ist der Behörde zuzustellen, die diesen Verwaltungsakt erlassen hat. §35 Kosten des verwaltungsrechtlichen Verfahrens (1) Gebühren und Auslagen des Staatshaushalts werden nicht erhoben. (2) Wird dem Antrag ganz oder teilweise stattgegeben, hat die notwendigen Auslagen des Antragstellers der Staatshaushalt zu tragen. Bei Abweisung des Antrages kann die Rehabilitierungsbehörde unter Berücksichtigung aller Umstände die notwendigen Auslagen des Antragstellers ebenfalls ganz oder teilweise dem Staatshaushalt auferlegen. §36 Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes Für das Verfahren über die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gelten, soweit in diesem Gesetz keine Regelungen getroffen wurden, die Bestimmungen des Verwaltungsver-fahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253), geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 1976 (BGBl. I S. 1749). 5. Abschnitt Berufliche Rehabilitierung §37 Voraussetzungen (1) Personen, deren Arbeitsverhältnis in Verletzung oder unzulässiger Einschränkung verfassungsmäßig garantierter Grundrechte aufgrund einer betrieblichen Entscheidung zur Durchsetzung politischer Ziele geändert oder beendet wurde und die dadurch berufliche Nachteile erlitten haben, werden rehabilitiert. (2) Unter diesen Voraussetzungen werden insbesondere Personen rehabilitiert, gegen die eine betriebliche Entscheidung gemäß Absatz 1 getroffen wurde, weil sie 1. politische oder religiöse Anschauungen geäußert haben; 2. Verbindungen zu einer Person oder einer Einrichtung in einem Gebiet außerhalb der DDR unterhalten haben; 3. eine Übersiedlung in ein Gebiet außerhalb der DDR angestrebt oder weil ihre Angehörigen oder andere Personen eine Übersiedlung in ein Gebiet außerhalb der DDR beabsichtigt oder versucht haben oder in ein Gebiet außerhalb der DDR übergesiedelt sind. (3) Rehabilitiert werden auch Personen, wenn die betriebliche Entscheidung gemäß Absatz 1 auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechtsvorschriften oder anderen Bestimmungen oder im Zusammenhang mit einem Strafverfahren getroffen oder von einem Gericht bestätigt wurde. (4) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Personen in einem Mitgliedschaftsverhältnis zu einer Genossenschaft, in einem Dienstverhältnis sowie für selbständig, freiberuflich oder nebenberuflich tätige Personen. Als betriebliche Entscheidung gilt in diesem Fall die Entscheidung des jeweils zuständigen Organs oder der jeweils zuständigen Behörde. §38 Bevorzugte Einstellung und Vermittlung (1) Bei der Einstellung oder der Umsetzung von Arbeitnehmern sind Rehabilitierte hinsichtlich ihres früheren Arbeitsplatzes oder eines gleichwertigen Arbeitsplatzes in diesem Betrieb bevorzugt zu berücksichtigen, wenn sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe geeignet sind. Mit ihrem Einverständnis sind Rehabilitierte auch auf einem nicht gleichwertigen Arbeitsplatz einzusetzen. Sind mehr Rehabilitierte einzustellen oder umzusetzen als Arbeitsplätze neu zu besetzen sind, ist unter ihnen eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten vorzunehmen. Diese Verpflichtungen gelten nicht, wenn der Rehabilitierte das Rentenalter erreicht hat.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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