Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1445

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1445 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1445); Gesetzblatt Teil I Nr. 59 Ausgabetag: 14. September 1990 1445 §9 Leistungen in besonderen Härtefällen (1) Zur Vermeidung besonderer Härten können Leistungen auch abweichend von § 2 Abs. 1, §§ 6 und 8 Abs. 1 erbracht werden, soweit dies 1. notwendig ist, um Leistungen der Kraftfahrzeughilfe von seiten eines anderen Leistungsträgers nicht erforderlich werden zu lassen, oder 2. unter den Voraussetzungen des § 3 zur Aufnahme oder Fortsetzung einer beruflichen Tätigkeit unumgänglich ist. Im Rahmen von Satz 1 Nr. 2 kann auch ein Zuschuß für die Beförderung des Behinderten, insbesondere durch Beförderungsdienste, geleistet werden, wenn 1. der Behinderte ein Kraftfahrzeug nicht selbst führen kann und auch nicht gewährleistet ist, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2), oder 2. die Übernahme der Beförderungskosten anstelle von Kraftfahrzeughilfen wirtschaftlicher und für den Behinderten zumutbar ist; dabei ist zu berücksichtigen, was der Behinderte als Kraftfahrzeughalter bei Anwendung des § 6 für die Anschaffung und die berufliche Nutzung des Kraftfahrzeugs aus eigenen Mitteln aufzubringen hätte. (2) Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 können als Darlehen erbracht werden, wenn die dort genannten Ziele auch durch ein Darlehen erreicht werden können; das Darlehen darf zusammen mit einem Zuschuß nach § 6 den nach § 5 maßgebenden Bemessungsbetrag nicht übersteigen. Das Darlehen ist unverzinslich und spätestens innerhalb von fünf Jahren zu tilgen; es können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre eingeräumt werden. Auf die Rückzahlung des Darlehens kann unter den in Absatz 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen verzichtet werden. § 10 Antragstellung Leistungen sollen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug und die behinderungsgerechte Zusatzausstattung sowie vor Beginn einer nach § 8 zu fördernden Maßnahme beantragt werden. Leistungen zur technischen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung sind spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zu beantragen. §11 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1990 Der Minister für Arbeit und Soziales Dr. Hildebrandt Anordnung über die Erfassung and Sicherung des Eigentums im Gesundheitswesen an medizinischer Gerätetechnik aus der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Hilfssendungen Inventarisierung Medizintechnik vom 22. August 1990 Für die Inventarisierung der im Rahmen des Soforthilfeprogramms für das Gesundheitswesen der Deutschen Demokratischen Republik von der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellten medizintechnischen Gerätetechnik wird folgendes an geordnet- §1 (1) Die Leiter der Einrichtungen des Gesundheitswesens sind verpflichtet, für die medizinische Gerätetechnik, die im Rahmen des Soforthilfeprogramms für das Gesundheitswesen der Deutschen Demokratischen Republik von der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt wird und als Schenkungen in das unbewegliche und bewegliche Sachvermögen der Einrichtungen übergeht, eine gesonderte Inventarisierung vorzunehmen. Das gilt auch für vor dem 1. September 1990 vollzogene Zugänge an medizintechnischen Geräten aus von der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellten Schenkungen. (2) Vom Leiter der Einrichtung des Gesundheitswesens ist festzulegen, welche Mitarbeiter mit der Führung des Inventars beauftragt werden. Im Bedarfsfall kann für jede Teileinheit oder für mehrere zusammengehörende Teileinheiten gemeinsam ein Inventar geführt werden. Die Entscheidung hierüber ist ebenfalls vom Leiter der Einrichtung zu treffen. (3) Die Inventarisierung ist unverzüglich nach Zugang der medizinisch-technischen Geräte vorzunehmen. §2 (1) Das Inventar ist in Buchform mit numerierten Seiten zu führen. Die Eintragungen sind mit Tinte, Kugelschreiber oder Tintenstift vorzunehmen und namentlich abzuzeichnen. (2) Die Eintragungen im Inventar sind auf Grund der bei der Übergabe der Schenkungen vom Leiter der Einrichtung oder von seinem bevollmächtigten Vertreter ausgestellten Empfangsquittung (Durchschrift) und der Dokumentation des Gerätes vorzunehmen. Diese Unterlagen sind mit einem Inventarisierungsvermerk, der Inventarnummer und der Unterschrift des mit der Führung des Inventars beauftragten Mitarbeiters zu versehen und ordnungsgemäß aufzubewahren. (3) Alle im Inventar eingetragenen medizinisch-technischen Geräte sind zu signieren. Die Signatur ist am Gerät anzubringen. Ist eine Signierung am Objekt nicht möglich, sind die Behältnisse mit der Signatur zu versehen bzw. eine andere geeignete Signierung vorzunehmen. §3 In das Inventar sind mindestens folgende Angaben über die medizinisch-technischen Geräte aufzunehmen: 1. Name oder Firma sowie Anschrift des Herstellers 2. Typ, Fabriknummer und Anschaffungsjahr/Baujahr 3. Gerätegruppe nach § 2 der MedGV1 4. Standort oder betriebliche Zuordnung. §4 Über Abgänge (z. B. Rechtsträgerwechsel) sind im Inventar auf Grund ordnungsgemäßer Unterlagen (Rechtsträgernachweise, Rechnungen, Protokolle usw.) Vermerke aufzunehmen, die genauen Aufschluß über den Verbleib der medizinisch-technischen Geräte geben müssen. Das gilt auch für Umsetzungen innerhalb der Einrichtung bzw. zwischen zur Einrichtung gehörenden Teileinheiten. Die Eintragungen sind unverzüglich vorzunehmen und namentlich abzuzeichnen. §5 Das Inventar ist bis zum 31. Dezember 1991 in das Bestandsverzeichnis nach § 12 MedGVl einzugliedern. 1 Verordnung vom 14. Januar 1985 über die Sicherheit medizinisch-technischer Oerät.p *----■ -- *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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