Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 142

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 142 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 142); 142 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 16. März 1990 privaten Unternehmen durch Ausländer und private Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR sowie deren Tätigkeit bestimmen sich nach den dafür erlassenen Rechtsvorschriften. (5) Das Gesetz gilt nicht für die Gründung und Tätigkeit der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks. §2 Rechtsformen von Unternehmen (1) Die Unternehmen können als Einzeluntemehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft, insbesondere Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft, gegründet werden. Die Wahl der Rechtsform der Unternehmen obliegt den Gründern, sofern durch Rechtsvorschriften nicht eine bestimmte Rechtsform festgelegt ist. (2) Unternehmen können wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, soweit dem nicht gesetzliche Verbote entgegenstehen. §3 Anzuwendende Rechtsvorschriften Für die Unternehmen sowie für eingetragene Genossenschaften gilt das Handelsgesetzbuch. Darüber hinaus gelten für die GmbH das „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, für die AG das „Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien“, für eingetragene Genossenschaften das „Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“. Soweit in diesem Gesetz davon abweichende Regelungen enthalten sind, gelten diese. § 4 Beteiligungen an Unternehmen (1) Die staatliche Beteiligung an privaten Unternehmen und die Beteiligung von privaten Unternehmen oder Bürgern an staatlichen Unternehmen erfolgen in der Regel in der Rechtsform einer KG, GmbH oder AG. Die Beteiligung kann durch Geld- oder Sacheinlagen erfolgen. Volkseigener Boden kann nur zur Nutzung eingebracht werden. (2) Als staatliche Gesellschafter können sich staatliche Unternehmen der DDR beteiligen. Eine Beteiligung von privaten Unternehmen oder auch Bürgern an staatlichen Unternehmen setzt deren Umwandlung in eine GmbH oder AG voraus. §5 Kauf von Anteilen an staatlichen Unternehmen (1) Zum Zwecke der Gründung oder der Erweiterung eines privaten Unternehmens mittelständischen Charakters kann der Kauf von Geschäftsanteilen oder Aktien bzw. Gebäuden, baulichen und anderen Anlagen staatlicher Unternehmen erfolgen. Volkseigener Boden kann nur zur Nutzung überlassen werden. Werden auf zur Nutzung überlassenem Boden Gebäude und bauliche Anlagen errichtet, entsteht unabhängig vom Eigentum am Boden selbständiges Eigentum an den Gebäuden und baulichen Anlagen. (2) Der Verkauf erfolgt durch die Anstalt für treuhänderische Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt). Die Treuhandanstalt ist der Volkskammer rechenschaftspflichtig. Der Verkauf ist zulässig, wenn dadurch wirtschaftliche Vorteile für das staatliche Unternehmen eintreten oder er im Interesse des Gemeinwohls zweckmäßig ist. (3) Der Antrag auf Verkauf ist bei der Treuhandanstalt zu stellen. Der Antrag ist zu begründen. Ihm sind der Entwurf des Vertrages, der Beschluß des Aufsichtsrates und die Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsorganisation des staatlichen Unternehmens beizufügen. Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. (4) Der Vertrag über'den Kauf von staatlichen Unternehmen oder Teilen von staatlichen Unternehmen bedarf der notariellen Beurkundung. (5) Einzelheiten hierzu sind durch den Ministerrat zu re- Registrierung (1) Unternehmen sowie eingetragene Genossenschaften bedürfen entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften der Eintragung in ein Register. Das Registerorgan hat das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung zu prüfen. Es entscheidet über die gesetzlich vorgesehenen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung. (2) Das Register wird beim Staatlichen Vertragsgericht geführt. Zuständig ist das Vertragsgericht des Bezirkes, in dem die Unternehmen oder eingetragenen Genossenschaften ihren Sitz haben. Die Eintragungen sind gebührenpflichtig. §7 Mitgliedschaft in der Indus trie-und Handelskammer Die auf der Grundlage des Gesetzes gegründeten privaten Unternehmen und solche mit staatlicher Beteiligung werden Mitglied der Industrie- und Handelskammer. Wirtschaftliche Tätigkeit §8 (1) Die Unternehmen führen ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag, der Satzung, dem Statut und erteilten Genehmigungen in eigener Verantwortung durch. (2) Die Unternehmen entscheiden in eigener Verantwortung über die Verwendung ihrer materiellen und finanziellen Mittel auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften. §9 (1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Unternehmen und zwischen Unternehmen und anderen Wirtschaftssubjekten der DDR gelten die zivil-, handeis- und wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, soweit dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. (2) Die Unternehmen entscheiden über die Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen mit Partnern aus dem Ausland. Sie können Export- und Importverträge für die den Gegenstand des Unternehmens bildende wirtschaftliche Tätigkeit selbständig im Rahmen der Ein- und Ausfuhrbestimmungen der DDR abschließen oder ein Unternehmen damit beauftragen. § 10 Die Preise für Waren und Leistungen sollen eine markt-und wettbewerbsgerechte Wirtschaftsentwicklung fördern und sind unter Beachtung des geltenden Preisrechts zu bilden. Soweit Preise staatlich festgelegt sind, bilden diese die Höchstgrenze. §11 Unternehmen können zum Zwecke ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bei den Geschäftsbanken der DDR Kredite in Mark der DDR oder auch in ausländischer Währung beantragen und Konten in ausländischer Währung bei Banken der DDR unterhalten. §12 Die Unternehmen unterliegen der Steuer- und Abgabepflicht entsprechend den Rechtsvorschriften. § 13 Die Buchführung, Rechnungslegung und statistische Berichterstattung haben entsprechend den Rechtsvorschriften zu erfolgen. § 14 Arbeitsverhältnisse (1) Die Arbeitsrechtsverhältnisse und die Sozialversicherung der Beschäftigten der Unternehmen sind in Übereinstimmung mit dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie tarifrechtlichen Regelungen der DDR zu gestalten. (2) Bei Rationalisierungsmaßnahmen, Strukturveränderungen, Auflösung von Unternehmen und anderen die Arbeits-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen. In diesem Zusammenhang spielt auch die fortgesetzte Einmischung der Ständigen Vertretung der sowie akkreditierter Journalisten in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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