Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1410

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1410 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1410); 1410 Gesetzblatt Teil I Nr. 57 Ausgabetag: 4. September 1990 Nr. Gegenstand Postscheck- Anordnung § Gebühr DM Anmerkung 11 Nachforschung bzw. Reklamation 12(1) 5,- wird nicht erhoben, wenn Verschulden der über die Ausführung eines Auftrages oder die Gutbuchung einer Einzahlung Deutschen Post vorliegt Vordrucke ■ 12 Zahlungsanweisungen'als Anlage zu Sammelaufträgen (je 100 Stück) 7(1) 2,- mit Eindruck der Kontobezeichnung 11 Schedebriefumschläge zur Einsendung von Aufträgen an das Postscheckamt (je 50 Stück) 7(2) 1- 14 Scheckvordrucke 11(1) 1,80 mit Eindruck der Kontonummer (Blöde je 50 Stüde) 15 Postüberweisungs/Zahlungsanweisungen (je 50 Stück) 1,80 mit Eindruck der Kontonummer 16 Zahlkarten zur gebührenfreien 11(2) 1,80 mit Eindruck der Kontonummer Einzahlung auf das Postscheckkonto des Einzahlers (je 50 Stück) 17 Barauszahlung für Schecks anderer 8(5) 3,- Kreditinstitute Barabhebungsgebühr je Scheck §8 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Berlin, den 20. Juni 1990 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen - Dr. Emil Schnell Anordnung Nr. 2 über den Postspargirodienst Postspargiro-Anordnung vom 20. Juni 1990 Zur Änderung der Anordnung vom 28. Februar 1988 über den Postspargirodienst Postspargiro-Anordnung (GBl. I Nr. 8 S. 87) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Im § 2 Abs. 1 erster Satz sind zu streichen „eingerichtet und“. (2) Im § 2 sind die Abs. 2 und 3 ersatzlos zu streichen. §2 Der § 3 ist ersatzlos zu streichen. §3 (1) Der §4 Abs. 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) Zahlungen in Deutsche Mark für das Postspargirokonto entgegenzunehmen und zu buchen,“. (2) Im § 4 Abs. 1 wird der Buchstabe d gestrichen. §4 Im § 8 Abs. 2 wird der angegebene Zinssatz in Höhe von 6% auf „11 %“ verändert. Der letzte Satz dieses Absatzes wird ersatzlos gestrichen. §5 Die Anlage zu vorstehender Anordnung erhält folgende Fassung: Gebühren des Postspargirodienstes Nr. Gegenstand Postspargiro- Anordnung § 1. Behandlung deckungsloser Aufträge 8(2) 2. Rückschecks mangels Deckung 3. Dispositionskredit bis zu 1 000, DM 4. Kontoüberziehung über den Dispositionskredit hinaus Bearbeitungsgebühr je Bearbeitungsvorgang Für den über den Dispositionskredit hinausgehenden Betrag werden Zinsen nach Nr. 3 berechnet. Gebühr DM Anmerkungen 2,50 5- Zinssatz 11 % Der in Anspruch genommene Dispositionskredit ist spätestens im Folgemonat auszugleichen. 20.-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die rationelle und wirksame Organisation der gesamten Tätigkeit aller Mitarbeiter. So wird der Arbeitsgruppenleiter seiner Rolle als unerläßliches Bindeglied zwischen dem Leiter und jedem einzelnen Mitarbeiter gerecht.

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