Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 134

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 134 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 134); 134 Gesetzblatt Teil I Nr.17 Ausgabetag: 16. März 1990 § 23 a umgewandelt werden. Genossenschaftsbauern, die infolge hohen Alters oder Arbeitsunfähigkeit nicht mehr an der genossenschaftlichen Arbeit teilnehmen, haben den gleichen Anspruch auf Bodenanteile wie im Arbeitsprozeß stehende Genossenschaftsbauern.“ §4 Das Gesetz wird um folgenden § 23 a ergänzt: § 23 a Genossenschaftsanteile (1) Die LPG können Genossenschaftsanteile, mit denen die Genossenschaftsbauern am Ergebnis genossenschaftlichen Wirtschaftens beteiligt sind, ausgeben. Über die Bedingungen für die Ausgabe der Genossenschaftsanteile entscheidet die LPG selbst. (2) Die Anzahl der Genossenschaftsanteile, die je Genossenschaftsbauer ausgegeben werden kann, der Geldwert je Genossenschaftsanteil und der für die Verteilung nach Genossenschaftsanteilen vorgesehene Anteil vom wirtschaftlichen Ergebnis sind im Statut der LPG zu regeln. (3) Erworbene Genossenschaftsanteile, die bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht an andere Genossenschaftsbauern übertragen werden, sind von der LPG durch jährliche Ratenzahlungen mindestens in Höhe der auf Genossenschaftsanteile jährlich entfallenden Zahlungen abzugelten. Die LPG kann in ihrem Statut abweichende Regelungen treffen.“ §5 Der § 25 Abs. 3 2. Satz wird gestrichen. §6 ■s Der § 45 wird um folgenden Abs. 6 ergänzt: „(6) Sind oder werden Erben nicht Mitglied der LPG, werden die Pflichtinventarbeiträge in einem mit der LPG zu vereinbarenden Zeitraum zurückgewährt. Kommt hierüber bei der gegenseitigen Abrechnung keine Vereinbarung zustande, sind die Pflichtinventarbeiträge in zehn gleichen Jahresraten zurückzugewähren. Sofern eingebrachter Boden, dessen weitere Bewirtschaftung durch die LPG vorgesehen ist, nicht durch die LPG oder Genossenschaftsbauern erworben wird, sind die sich aus der genossenschaftlichen Nutzung ergebenden Bedingungen zwischen der LPG und den Erben zu vereinbaren.“ §7 Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am sechsten März neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunten März neunzehnhundertneunzig Der amtierende Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. G e r 1 a c h Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 §1 Für das Recht zum Besitz, zur Nutzung und zur Verfügung von Grundstücken aus der Bodenreform gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465). In Rechtsvorschriften enthaltene entgegenstehende Verfügungsbeschränkungen sind aufgehoben. §2 (1) Für den Verkehr mit Grundstücken gemäß § 1 findet die Grundstücksverkehrsverordnung 'om 15. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 5 S. 73) i. d. F. der Verordnung vom 14. Dezember 1988 zur Anpassung von Regelungen über Rechtsmittel der Bürger und zur Festlegung der gerichtlichen Zuständig- keit für die Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen (GBl. I Nr. 28 S. 330) Anwendung. (2) Hinsichtlich des Schutzes der Nutzung des land- und forstwirtschaftlichen Bodens gilt die Bodennutzungsverordnung vom 26. Februar 1981 (GBl. I Nr. 10 S. 105). §3 (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 7. August 1975 über die Durchführung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken (GBl. I Nr. 35 S. 629), Zweite Verordnung vom 7. Januar 1988 über die Durchführung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken (GBl. I Nr. 3 S. 25). „ Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am sechsten März neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunten März neunzehnhundertneunzig Der amtierende Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. Gerlach ' *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen.

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