Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1334

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1334 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1334); 1334 Gesetzblatt Teil I Nr. 57 Ausgabetag: 4. September 1990 der volkseigenen Binnenfischereibetriebe, der volkseigenen Gestüte, Pferdezuchtdirektionen und Rennbetriebe sowie der Betriebe bzw. der bereits ausgegliederten Betriebe des volkseigenen Kombinates Industrielle Tierproduktion (nachfolgend Wirtschaftseinheiten genannt) zur zeitweiligen treuhänderischen Verwaltung übergeben. §2 Soweit eine Übertragung bisheriger Wirtschaftseinheiten gemäß § 1 in das Eigentum der Länder und Kommunen nicht vorgesehen ist, erfolgt ihre Privatisierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 2 des Treuhandgesetzes. Die übrigen Bestimmungen des Treuhandgesetzes finden entsprechende Anwendung. §3 Die Eigentumsrechte an den volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen (Grundstücke), die sich im Besitz von Genossenschaften oder Einzelpersonen befinden, werden nach Maßgabe des Gesetzes vom 22. Juli 1990 über die Übertragung des Eigentums und die Verpachtung volkseigener landwirtschaftlich genutzter Grundstücke an Genossenschaften, Genossenschaftsmitglieder und andere Bürger in die treuhänderische Verwaltung der Treuhandanstalt übertragen. §4 Die Treuhandanstalt hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Land- pnd Forstwirtschaft die erforderlichen Voraussetzungen für die Erfassung, Privatisierung und Reorganisation der volkseigenen Vermögenswerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sicherzustellen und in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 6 des Treuhandgesetzes die dazu notwendigen Organisationsstrukturen in der Treuhandanstalt zu schaffen. ' §5 Diese Durchführungsverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 29. August 1990 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik de Maiziäre Ministerpräsident Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Sozialversicherung SVG vom 20. August 1990 Auf der Grundlage des § 33 des Gesetzes vom 28. Juni 1990 über die Sozialversicherung SVG (GBl. I Nr. 381 S. 486) wird folgendes bestimmt: §1 Die Sozialversicherung der DDR hat die Errichtung und den Aufbau von Landesversicherungsanstalten als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter zum 1. Januar 1991 vorzubereiten. §2 Der Direktor der Sozialversicherung der DDR wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Länderbeauftragten der Regierung der DDR die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben zu treffen. §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 20. August 1990 in Kraft. Berlin, den 20. August 1990 Der Minister für Arbeit und Soziales I. V.: Dr. K o c h a n Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zum Umsatzsteuergesetz Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung vom 19. Juli 1990 §1 Allgemeines (1) Einfuhrumsatzsteuerfrei ist vorbehaltlich der §§ 2 bis 15 die Einfuhr der Gegenstände, die nach Kapitel I und III der Verordnung über das System der Zollbefreiung zollfrei eingeführt werden können, in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschriften sowie der Durchführungsvorschriften dazu; ausgenommen sind die*§§ 29 bis 31, 45 bis 49, 52 bis 61, 66 und 67 der Verordnung. (2) Einfuhrumsatzsteuerfrei ist vorbehaltlich des § 16 die vorübergehende Einfuhr 1. von Gegenständen aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften, 2. anderer Gegenstände, die a) nach der Verordnung über die vorübergehende Verwendung zollfrei eingeführt werden können oder b) gelegentlich und ohne gewerbliche Absicht eingeführt werden, sofern der Verwender hinsichtlich dieser Gegenstände nicht oder nicht in vollem Umfang nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, in sinngemäßer Anwendung der genannten Verordnung sowie der Durchführungsvorschriften dazu; ausgenommen sind die Vorschriften, über die vorübergehende Verwendung bei teilweiser Zollbefreiung. (3) Einfuhrumsatzsteuerfrei oder einfuhrumsatzsteuerermäßigt ist ferner vorbehaltlich des § 17 die Einfuhr der Gegenstände, die nach den §§ 33, 35 bis 47 und 73 der Allgemeinen Zollordnung in der jeweils geltenden Fassung zollbegünstigt eingeführt werden können, in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschriften. §2 Übersiedlungsgut aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften (1) Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit von Übersiedlungsgut (§§ 2 bis 10 der in § 1 Abs. 1 genannten Verordnung) aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften 1. hängt davon ab, daß die Gegenstände zu den umsatzsteuerlichen Bedingungen des Binnenmarktes eines Mitgliedstaates erworben worden sind und anläßlich ihrer Ausfuhr nicht von der Umsatzsteuer entlastet werden; 2. setzt nur die tatsächliche Ingebrauchnahme der Gegenstände vor der Übersiedlung voraus; dies gilt nicht für Straßenkraftfahrzeuge und deren Anhänger, Wohnwagen, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge, die vor der Einfuhr unter einer der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen geliefert worden sind; 3. setzt nicht voraus, daß der Übersiedelnde seinen gewöhnlichen Wohnsitz mindestens ein Jahr lang außerhalb des Zollgebietes gehabt hat; 4. ist für alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren nicht ausgeschlossen, soweit ihre Menge nicht die Annahme rechtfertigt, daß sie aus gewerblichen Gründen eingeführt werden; 5. wird für andere Gegenstände als Straßenkraftfahrzeuge und deren Anhänger, Wohnwagen, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge auch dann gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach der Einfuhr entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben werden. (2) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 gelten für Gegenstände als erfüllt, die vor der Einfuhr 1. im Rahmen der diplomatischen oder konsularischen Beziehungen geliefert worden sind oder;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsvsrfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft, Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untorsuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatlich-rechtliche Grund fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß die Belehrungsunterlagen in verschiedene Sprachen übersetzt werden Ausländern, wenn es erforderlich ist, ein Sprachmittler den Inhalt des Belehrungsmaterials übersetzt.

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