Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1320

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1320 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1320); 1320 Gesetzblatt Teil I Nr. 56 Ausgabetag: 30. August 1990 (3) Der Vordruck hat das Format 210 X 297 mm. Die Einteilung des Vordrucks muß genau eingehalten werden; dies gilt jedoch nicht für die Breite der Felder 6 und 7. §8 (1) Die Zollbehörden stellen das INF 3-Blatt auf Antrag des Ausführers bei Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten für die betreffenden Waren aus, sofern dieser erklärt, daß die Waren wahrscheinlich in den Staat der Ausfuhr wiedereingeführt werden. (2) Das INF 3-Blatt kann durch die Zollbehörden auf Antrag des Ausführers auch nach Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten für die betreffenden Waren ausgestellt werden, sofern diese Behörden anhand der ihnen vorliegenden Informationen feststellen können, daß die Angaben in dem Antrag des Ausführers auf die ausgeführten Waren zutreffen. , §9 Das INF 3-Blatt enthält alle von den Zollbehörden festgehaltenen Angaben, die zur Feststellung der Nämlichkeit der ausgeführten Waren erforderlich sind. Der Ausführer kann bei der Zollbehörde, die das INF 3-Blatt ausgestellt hat, auch dessen Ersetzung durch mehrere INF SBlätter bis zur Gesamtmenge der in dem ursprünglich ausgestellten INF 3-Blatt aufgeführten Waren beantragen. Der Ausführer kann auch die Ausstellung eines INF'3-Blat-tes für einen Teil der ausgeführten Waren beantragen. § 10 Das Erststück sowie eine Durchschrift des INF 3-Blattes werden dem Ausführer zur Vorlage bei der Wiedereinfuhrzollstelle ausgehändigt. Die zweite Durchschrift wird von der Zollbehörde, die das Auskunftsblatt ausgestellt hat, einbehalten. §11 Die Wiedereinfuhrzollstelle vermerkt die Menge der als Rückwaren abgefertigten Waren auf beiden Stücken des INF 3-Blattes; sie behält das Erststück und übersendet der Zollbehörde, die es ausgestellt hat, die mit Nummer und Datum der zugehörigen Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr versehene Durchschrift. Diese Zollbehörde vergleicht diese Durchschrift mit dem bei ihr verbliebenen Stück und behält es ebenfalls ein. §12 Bei Diebstahl, Verlust oder Vernichtung des Erststücks des INF 3-Blattes kann der Beteiligte bei der Zollbehörde, die es ausgestellt hat, ein Duplikat beantragen. Soweit nach den Umständen erforderlich, entspricht diese dem Antrag. Dieses Duplikat wird mit nachstehendem Vermerk versehen: „DUPLIKAT“. Die Zollbehörde vermerkt auf der bei ihr verbleibenden Durchschrift des INF 3-Blattes die Ausstellung des Duplikats. § 13 Diese Durchführungsbestimmung tritt gemeinsam mit dem Zollgesetz vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 37 S. 451) am 1. Juli 1990 in Kraft. ' Berlin, den 19. Juli 1990 Der Minister der Finanzen Dr. R o m b e r g;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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