Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1315

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1315 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1315); Gesetzblatt Teil I Nr. 56 Ausgabetag: 30. August 1990 1315 gangenen Waren der vorübergehenden Ausfuhr der nach Maßgabe des § 24 Absatz 2 festgelegte Koeffizient angewandt. §26 (1) Das Berechnungsverfahren nach dem Wertschlüssel findet in allen Fällen Anwendung, in denen die §§ 24 und 25 nicht anwendbar sind. Aus Gründen der Vereinfachung kann die Zollbehörde jedoch im Einvernehmen mit dem Bewilligungsinhaber anstelle des Berechnungsverfahrens nach dem Wertschlüssel das Berechnungsverfahren nach dem Mengenschlüssel (Waren der vorübergehenden Ausfuhr) anwenden, wenn beide Verfahren zu ähnlichen Ergebnissen führen. (2) Zur Ermittlung der Menge jeder Art von Waren der vorübergehenden Ausfuhr, die in die Fertigung der verschiedenen Arten von Veredelungserzeugnissen eingegangen sind, wird auf die Gesamtmengen der Waren der vorübergehenden Ausfuhr ein Koeffizient angewandt, der jeweils dem Verhältnis der nach den Absätzen 3 und 4 ermittelten Werte der verschiedenen Veredelungserzeugnisse zu dem Gesamtwert aller dieser Erzeugnisse entspricht. (3) Wird eine Art der Veredelungserzeugnisse nicht wieder eingeführt, so ist der zur Anwendung des Wertschlüssels zu berücksichtigende Wert dieser Erzeugnisse der letzte Verkaufspreis gleicher oder gleichartiger Erzeugnisse im Zollgebiet, vorausgesetzt, er ist nicht durch die Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer beeinflußt. Für die Beurteilung der Verbundenheit von Käufer und Verkäufer gilt § 1 Absatz 2 der Zollwertverordnung. Kann der Wert nicht nach den Bestimmungen des vorstehenden Unterabsatzes ermittelt werden, wendet die Zollbehörde ein anderes zweckmäßiges Verfahren an. (4) Zur Ermittlung der Menge jeder Art von Waren der vorübergehenden Ausfuhr, die der Menge jedes in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Veredelungserzeugnisses entspricht und bei der Bestimmung des Minderungsbetrags zugrunde zu legen ist, wird der nach Maßgabe des § 24 Absatz 2 festgelegte Koeffizient auf die nach Absatz 2 berechnete Menge der in die Fertigung der Veredelungserzeugnisse eingegangenen Waren der vorübergehenden Ausfuhr angewandt. §27 Die Aufteilung der Waren der vorübergehenden Ausfuhr auf die Veredelungserzeugnisse nach einer der in den §§ 24 bis 26 beschriebenen Methode wird vorgenommen, wenn die Gesamtheit der Veredelungserzeugnisse eines bestimmten Veredelungsvor-gangs, ausgenommen die in §25 Absatz 3 genannten Nebenveredelungserzeugnisse, nicht zur gleichen Zeit in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. §28 Diese Durchführungsbestimmung tritt gemeinsam mit dem Zollgesetz vom 22. Juni 1990 (GBl. I Nr. 37 S. 451) am 1. Juli 1990 in Kraft. Berlin, den 19. Juli 1990 Der Minister der Finanzen Dr. Romberg Anhang I (A) Muster des Antrags auf Bewilligung des passiven Veredelungsverkehrs Antrag auf Bewilligung eines passiven Veredelungsverkehrs vom Anmerkung: Die folgenden Angaben sind möglichst in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu machen. Alle Angaben, die sich auf die Waren der vorübergehenden Ausfuhr oder die Veredelungserzeugnisse beziehen, sind für jede Art von Waren der vorübergehenden Ausfuhr oder Veredelungserzeugnissen zu ma- chen. Die Angaben sind zu machen, soweit der Antragsteller davon Kenntnis haben kann. 1. Name oder Firma und Anschrift des Antragstellers: 2. Beantragtes Verfahren oder besondere Modalitäten1: a) Verfahren des Standardaustauschs ohne vorzeitige Einfuhr: b) Verfahren des Standardaustauschs mit vorzeitiger Einfuhr: 3. Zur Veredelung oder zur Ausfuhr im Verfahren des Standardaustauschs bestimmte Waren und Begründung des Antrags: a) Handelsübliche und/oder technische Bezeichnung1 2: b) Angaben über die Einreihung in den Zolltarif3: c) Voraussichtliche Menge: d) Voraussichtlicher Weit: 4. Wiedereinzuführende Veredelungserzeugnisse oder einzuführende Ersatzwaren4: a) Handelsübliche und/oder technische Bezeichnung2: b) Angaben über die Einreihung in den Zolltarif3: 5. Ausbeute5: 6. Art der Veredelung6: 7. Land, in dem die Veredelung durchgeführt wird, oder - im Falle des Verfahrens des Standardaustauschs - Land, aus dem die Ersatzwaren eingeführt werden: 8. Schätzungsweise erforderliche Frist für die Wiedereinfuhr der Veredelungserzeugnisse oder der Ersatzwaren7: 9. Vorgesehene Nämlichkeitsmittel: 10. Zollstelle, bei der die Förmlichkeiten erfüllt werden sollen: a) Für die Waren der vorübergehenden Ausfuhr: b) Bei der Wiedereinfuhr der Veredelungserzeugnisse: c) Bei der Einfuhr der Ersatzwaren8: 11. Vorgesehene Geltungsdauer der Bewilligung9: Datum: Unterschrift: 1 Anzugeben sind das beantragte Verfahren und/oder die besonderen Modalitäten. 2 Diese Angabe muß so klar und deutlich formuliert sein, daß die Zollbehörde über den Antrag entscheiden und insbesondere anhand der Angaben darüber befinden kann, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen als erfüllt gelten können und - falls die Inanspruchnahme des Standardaustauschs geplant ist - die Voraussetzungen für die Bewilligung dieses Verfahrens erfüllt sind. 3 Diese Angabe, die nur als Hinweis dient, kann in solchen Fällen auf die Tarifnummer beschränkt werden, in denen die Angabe der Tarifstelle für die Erteilung der Bewilligung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Veredelungsvorgänge nicht erforderlich ist. Soll das Verfahren des Standardaustauschs in Anspruch genommen werden, so ist die Tarifstelle anzugeben. 4 Es sind alle Erzeugnisse, unabhängig davon, ob sie wiedereingeführt werden oder nicht, anzugeben, wobei nach Erzeugnissen mit Handelswert und solchen ohne jeden Handelswert zu unterscheiden ist. 5 Anzugeben ist die voraussichtliche Ausbeute oder ein Vorschlag zur Bestimmung der Ausbeute. 6 Hier ist über allgemeine Angaben wie Reparatur, Bearbeitung oder Umwandlung hinaus die Art der Veredelungsvorgänge zu beschreiben. 7 Diese Angabe ist im Falle des Verfahrens des Standardaustauschs mit vorzeitiger Einfuhr nicht erforderlich. 8 Diese Angabe ist zu machen, wenn das Verfahren des Standardaustauschs beantragt wird. 9 Anzugeben ist die voraussichtliche Dauer der Ausfuhr der zur Veredelung oder zum Standardaustausch ohne vorzeitige Einfuhr der Veredelungserzeugnisse bestimmten Waren. Falls das Verfahren des Standardaustauschs mit vorzeitiger Einfuhr vorgesehen ist, ist die Frist für die Einfuhr der Ersatzwaren anzugeben. (B) Muster der Bewilligung des passiven Veredelungsverkehrs Bewilligung eines passiven Veredelungsverkehrs vom Anmerkung: Die Bewilligung muß die Bezugnahme auf den Antrag tragen. Werden Angaben durch Verweis auf den Antrag gemacht, so ist dieser Bestandteil der Bewilligung. Die folgenden Angaben sind möglichst in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu machen: 1. Name oder Firma und Anschrift des Bewilligungsinhabers: 2. Bewilligtes Verfahren1: 3. Besondere Modalitäten2: 4. Zur Veredelung bestimmte Waren3: a) Handelsübliche und/oder technische Bezeichnung: b) Angaben über die Einreihung in den Zolltarif:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wichtiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Unter suchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der jeweils zu übertragenden Aufgabe, Funktion, Befugnis, Vollmacht zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den jeweiligen Lagebedingungen ergebenden konkreten sicherheitspolitischen Anforderungen durchzuführen.

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