Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1296

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1296 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1296); 1296 Gesetzblatt Teil I Nr. 56 Ausgabetag: 30. August 1990 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den aktiven Veredelungsverkehr vom 19. Juli 1990 Auf Grund des § 22 der Verordnung über den aktiven Veredelungsverkehr wird folgendes bestimmt: Kapitel I Allgemeine Vorschriften und Produktionshilfsmittel §1 Im Sinne dieser Durchführungsbestimmung gelten als 1. Verordnung: die Verordnung über den aktiven Veredelungsverkehr; 2. Hauptveredelungserzeugnisse: die Veredelungserzeugnisse, für deren Herstellung der aktive Veredelungsverkehr -nachstehend „Veredelungsverkehr“ genannt - bewilligt worden ist; 3. Nebenveredelungserzeugnisse: andere als die unter Nummer 2 genannten Veredelungserzeugnisse, die bei dem Veredelungsvorgang zwangsläufig anfallen; 4. Verlust: der Teil der Einfuhrwaren, der im Verlauf des Veredelungsvorgangs untergeht, insbesondere durch Verdunsten, Austrocknen, Entweichen in Form von Gas oder Abfließen in das Abwasser; 5. Berechnungsverfahren nach dem Mengenschlüssel: die Anrechnung der Einfuhrwaren auf die verschiedenen Veredelungserzeugnisse im Verhältnis zur Menge dieser Waren; 6. Berechnungsverfahren nach dem Wertschlüssel: die Anrechnung der Einfuhrwaren auf die verschiedenen Veredelungserzeugnisse im Verhältnis zum Wert der Veredelungserzeugnisse; 7. Ersatz durch äquivalente Waren: die Regelung nach § 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung; 8. vorzeitige Ausfuhr: die Regelung nach § 2 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung; 9. Wiederausfuhrfrist: Zeitraum, in dem die Veredelungserzeugnisse einer der in § 14 oder § 21 der Verordnung genannten Bestimmungen zugeführt sein müssen; 10. monatliche Globalisierung: Anwendung des §10 Absatz2 zweiter Unterabsatz der Verordnung auf Wiederausfuhrfristen, die im Laufe eines bestimmten Kalendermonats beginnen; 11. vierteljährliche Globalisierung: Anwendung des §10 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der Verordnung auf Wiederausfuhrfristen, die im Laufe eines bestimmten Kalendervierteljahres beginnen. §2 Die Waren im Sinne des § 1 Absatz 3 Buchstabe h vierter Gedankenstrich der Verordnung (Produktionshilfsmittel) sind in Anhang I aufgeführt. Kapitel II Bewilligung Abschnitt I , Bewilligungsantrag §3 (1) Unbeschadet Absatz 4 und § 21 ist der Bewilligungsantrag schriftlich nach dem Muster in Anhang IIA bei der für den Antragsteller örtlich zuständigen Zollstelle zu stellen. Er enthält mindestens die in diesem Anhang aufgeführten Angaben. Der Antrag muß Datum und Unterschrift tragen. (2) Die Zollbehörde kann vom Antragsteller zusätzlich weitere Auskünfte verlangen, wenn sie die nach Absatz 1 gemachten Angaben für unzureichend hält. (3) Dem Antrag sind alle Unterlagen oder Belege beizufügen, deren Vorlage für die Prüfung des Antrages erforderlich ist. (4) Handelt es sich um einen Antrag auf Erneuerung einer Be- willigung, so kann die Zollbehörde zulassen, daß der Inhaber einen einfachen schriftlichen Antrag mit Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls mit Angabe der eingetretenen Änderungen stellt. (5) Die Anträge sowie die dazugehörigen Unterlagen und Belege werden von der Zollbehörde zusammen mit der Kopie von erteilten Bewilligungen aufbewahrt. (6) Dem Antragsteller steht es frei, entweder das Nichterhebungsverfahren oder das Verfahren der Zollrückvergütung zu beantragen, sofern die Voraussetzungen für die Bewilligung des betreffenden Verfahrens erfüllt sind. (7) Werden die Veredelungsvorgänge im Rahmen eines Lohnveredelungsvertrags zwischen zwei im Zollgebiet ansässigen Personen durchgeführt, so ist der Bewilligungsantrag vom Auftraggeber oder in seinem Namen zu stellen. (8) Ist ein Antrag auf Änderung einer Bewilligung zu stellen, so gilt Absatz 4. Abschnitt II Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung §4 (1) Vor Erteilung der Bewilligung prüft die Zollbehörde, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung des Veredelungsverkehrs, insbesondere die wirtschaftlichen Voraussetzungen, erfüllt sind. . (2) Als „Einfuhren nichtkommerzieller Art“ im Sinne des § 4 Buchstabe a Satz 2 der Verordnung gelten Einfuhren, die gelegentlich erfolgen, wobei die Waren weder durch ihre Beschaffenheit noch durch ihre Menge zu der Annahme Anlaß geben dürfen, daß die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt. (3) Zur Durchführung des §4 Buchstabe c der Verordnung legt die Zollbehörde fest, auf welche Weise festgestellt werden soll, daß die Einfuhrwaren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind oder daß die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vorgänge im Rahmen der Regelung des Ersatzes durch äquivalente Waren erfüllt sind. Zu diesem Zweck schreibt die Zollbehörde je nach Fall insbesondere folgendes vor: a) die'Angabe oder Beschreibung der besonderen Marken oder der Fertigungsnummern; b) das Anbringen von Plomben, Siegeln, Stempelabdrücken oder anderen Einzelkennzeichen; c) die Entnahme von Mustern oder Proben oder die Vorlage von Abbildungen oder technischen Beschreibungen; d) Analysen. §5 (1) Für die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gilt folgendes: a) Eine „angemessene Frist“ im Sinne des § 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung liegt nicht vor, wenn die im Zollgebiet ansässigen Erzeuger dem Veredeler nicht innerhalb der für das geplante Ausfuhrgeschäft erforderlichen Frist vergleichbare Waren zur Verfügung stellen können, obwohl eine entsprechende Anfrage rechtzeitig an sie gerichtet worden ist. b) Bei der Prüfung, ob das beabsichtigte Ausfuhrgeschäft wegen des Preises der im Zollgebiet erzeugten vergleichbaren Waren unwirtschaftlich wäre, berücksichtigt die Zollbehörde insbesondere die Auswirkungen der Verwendung von im Zollgebiet erzeugten Waren auf den Selbstkostenpreis des Veredelungserzeugnisses und damit auf den Absatz dieses Erzeugnisses auf dem Drittlandsmarkt, wobei sie folgendes zugrunde legt: - den Preis der unverzollten Ware, die zur Veredelung bestimmt ist, und den Preis vergleichbarer im Zollgebiet erzeugter Waren abzüglich der bei der Ausfuhr erstatteten oder zu erstattenden Inlandsabgaben. Bei dem vorgenannten Preisvergleich werden auch die vorgesehenen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Zahlungsbedingungen, sowie die Lieferbedingungen berücksichtigt;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1296 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1296) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1296 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1296)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X