Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1295

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1295 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1295); Gesetzblatt Teil I Nr. 56 Ausgabetag: 30. August 1990 1295 Anordnung zur Änderung der Anordnung über Büros außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zugelassener Rechtsanwälte vom 15. August 1990 Zur Änderung der Anordnung vom 17. April 1990 über Büros außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zugelassener Rechtsanwälte (GBl. I Nr. 25 S. 241) wird -folgendes angeordnet: §1 § 2 der Anordnung erhält folgende Fassung: „Voraussetzung für die Genehmigung (1) Rechtsanwälten, die außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zugelassen sind, kann die Genehmigung zur Eröffnung eines Büros in der Deutschen Demokratischen Republik erteilt werden, wenn 1. das Büro als Zweitbüro eröffnet werden soll, 2. die Eröffnung des Zweitbüros auf Grund der Entfernung zum Erstbüro zur Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit erforderlich ist. (2) Die Eröffnung eines Büros ist nur möglich, wenn dort ein in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassener Rechtsanwalt ständig tätig wird, mit dem der Antragsteller eine Sozietät eingegagen ist oder in anderer Weise zusammenarbeitet. “ §2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Sie findet auf alle Anträge Anwendung, über die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht entschieden war. Berlin, den 15. August 1990 Der Minister der Justiz Prof. Dr. sc. Wünsche *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

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