Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 128 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 128); 128 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 12. März 1990 aufzunehmen bzw. zu streichen. Ist eine solche Maßnahme vorgesehen, ist dies dem betreffenden Bürger oder Ausländer unter Angabe der Einspruchsmöglichkeit gemäß § 20 des Wahlgesetzes mitzuteilen. §2 (1) Wählbar sind alle Bürger der DDR, die vor dem 7. Mai 1972 geboren sind und von einer Partei, anderen politischen Vereinigung oder Organisation, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen registriert und landesweit organisiert ist oder eine nationale Minderheit vertritt oder die mit der gemäß § 9 Absatz 3 des Wahlgesetzes geforderten schriftlichen Unterstützung für Kandidatenvorschläge von Bürgerbewegungen, -gemeinschaften sowie von Wahlberechtigten nominiert wurden und deren Wahl keine gesetzlichen Hinderungsgründe, wie sie insbesondere in den §§ 4 Absatz 3, 9 Absatz 2, 10 des Wahlgesetzes aufgeführt sind, entgegenstehen. (2) Wählbar sind alle Ausländer, die vor dem 7. Mai 1972 geboren sind, sich länger als seit dem 5. Mai 1988 in der DDR aufhalten und eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses mit einem Betrieb oder einer Einrichtung der DDR besitzen oder auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben und die von einer Partei, anderen politischen Vereinigung oder Organisation, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen registriert und landesweit organisiert ist, oder die mit der gemäß § 9 Absatz 3 des Wahlgesetzes geforderten schriftlichen Unterstützung für Kandidatenvorschläge nominiert wurden. Der Wahl dürfen keine gesetzlichen Hinderungsgründe, wie sie insbesondere in den §§ 4 Absatz 3, 9 Absatz 2, 10 des Wahlgesetzes aufgeführt sind, entgegenstehen. II. Leitung der Wahlen §3 (1) Die Wahlen werden gemäß § 14 des Wahlgesetzes durch demokratisch gebildete ünd öffentlich arbeitende Wahlkommissionen geleitet und organisiert. (2) Die Wahlkommissionen gewährleisten durch ihre gesamte Tätigkeit die strikte Einhaltung der wahlrechtlichen Bestimmungen. (3) Der Wahlkommission der Deutschen Demokratischen Republik obliegt die Gesamtleitung der Wahlen. Das schließt insbesondere die Anleitung und Unterstützung von Wahlkommissionen aller Ebenen sowie die Kontrolle deren Tätigkeit; die Entscheidung über Beschwerden wegen Nichtregistrierung von Wahlvorschlägen durch die Wahlkommission Berlins gemäß § 12 Absatz 5 des Wahlgesetzes ein. (4) Den Wahlkommissionen der Bezirke obliegt insbesondere die Anleitung und Unterstützung von Wahlkommissionen im Bezirk sowie die Kontrolle über die Einhaltung der wahlrechtlichen Bestimmungen; die Entscheidung über Beschwerden wegen Nichtregistrierung von Wahlvorschlägen durch die Wahlkommissionen der Kreise und Städte gemäß § 12 Absatz 5 des Wahlgesetzes. (5) Den Wahlkommissionen auf der Ebene der Kreise obliegen gegenüber den Wahlkommissionen kreisangehöriger Städte, der Stadtbezirke und der Gemeinden die Anleitung, Unterstützung und Kontrolle sowie die Entscheidung über Beschwerden wegen Nichtregistrierung von Wahlvorschlägen analog zu den Aufgaben der Wahlkommissionen der Bezirke. (6) Den Wahlkommissionen der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden obliegt insbesondere die Entgegennahme, Prüfung, Registrierung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die von Parteien, anderen politischen Vereinigungen und Organisationen, Bürgerbewegungen und -gemeinschaften sowie den Wählern ein- „ gebracht werden; die Festlegung der Wahlkreise, Stimmbezirke und Wahllokale; die Kontrolle der Aufstellung der Wählerverzeichnisse; die Bildung der Wahlvorstände und deren Schulung; die Veranlassung der amtlichen Herstellung der Stimmzettel ; die Kontrolle der Einrichtung der Wahllokale; die Kontrolle des Ablaufes der Wahlhandlung; die Feststellung, Übermittlung, Zusammenfassung, Archivierung und Bekanntgabe der Wahlergebnisse; die Organisation und Kontrolle des Transportes, der Sicherung und der Vernichtung der Wahlunterlagen. §4 Die Mitglieder der Wahlkommissionen sind zur Erfüllung der Aufgaben von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Daraus dürfen ihnen keine beruflichen und finanziellen Nachteile entstehen. Die Vergütung erfolgt entsprechend den rechtlichen Festlegungen bei Freistellung für gesellschaftliche Tätigkeit. §5 (1) Gemäß § 15 des Wahlgesetzes werden die Wahlkommissionen durch die Volksvertretungen der jeweiligen Ebene, bei deren Fehlen durch die Wahlkommissionen der jeweils höheren Ebene, auf der Grundlage der von Parteien, anderen politischen Vereinigungen und Organisationen, Bürgerbewegungen und -gemeinschaften sowie von interessierten Bürgern unterbreiteten Vorschläge bis zum 22. März 1990 gebildet. (2) Die Wahlkommissionen wählen aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung den Vorsitzenden und seine(n) Stellvertreter. (3) Von den Wahlkommissionen wird die amtliche Bekanntmachung der Zusammensetzung der Wahlkommissionen in ortsüblicher Weise bis zum 23. März 1990 veranlaßt. (4) Bei der Wahlkommission der Deutschen Demokratischen Republik, den Wahlkommissionen der Bezirke, der Stadt-und Landkreise, der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, werden zur Unterstützung ihrer organisatorischen und technischen Arbeit Organisationsbüros (Wahlbüros) gebildet. §6 Die jeweilige Volksvertretung beschließt bis zum 22. März 1990 entsprechend dem § 7 Absatz 1 des Wahlgesetzes die Gesamtzahl der zu wählenden Abgeordneten. Wenn kein solcher Beschluß herbeigeführt werden kann, gilt die untere Grenze der zutreffenden Rahmenfestlegung. §7 (1) Spätestens am 27. März 1990 fordert die für die Wahl der jeweiligen Volksvertretung zuständige Wahlkommission durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die einzelnen Wahlkreise auf. Sie sichert, daß bis zum gleichen Zeitpunkt die Vordrucke für die Zustimmungserklärung der Kandidaten und die Wählbarkeitsbescheinigung den Parteien, anderen politischen Vereinigungen und Organisationen, Bürgerbewegungen und -ge-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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