Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1275

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1275 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1275); Gesetzblatt Teil I Nr. 56 Ausgabetag: 30. August 1990 1275 Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990 I. Zuständigkeit des Vorstandes der Sparkassen und des Kreditausschusses im Kreditgeschäft §1 Vorstand (1) Der Vorstand entscheidet über alle Sparkassengeschäfte, soweit nicht der Verwaltungsrat oder der Kreditausschuß der Sparkasse zuständig ist. Er kann in den Fällen, in denen der Kreditausschuß zuständig ist, Kontoüberziehungen, Kreditüberschreitungen, Wechselankäufe und Avalübernahmen über die Grenzen des § 2 Abs. 1 hinaus im Einzelfall bis zu 2 % der Bemessungsgrundlage zulassen. (2) Der Vorstand hat dem Kreditausschuß nach Maßgabe der vom Verwaltungsrat zu erlassenden Geschäftsanweisung Auskunft über die von ihm in eigener Zuständigkeit bewilligten oder abgelehnten Kredite zu erteilen. §2 Kreditausschuß (1) Der Kreditausschuß ist für die Zustimmung zu folgenden vom Vorstand vorzubereitenden Kreditanträgen, mit Ausnahme der Kreditanträge im Rahmen zentraler Kreditaktionen öffentlicher Stellen, zuständig: 1. Realkredite, soweit der Kredit im Einzelfall 5 % der Bemessungsgrundlage übersteigt, aber nicht für Kredite bis zu DM 400 000,-, 2. Personalkredite, soweit der Kredit an den Kreditnehmer 5 % der Bemessungsgrundlage oder der nicht gesicherte Teil des Kredits 2% der Bemessungsgrundlage übersteigt, aber nicht für Kredite bis zu DM 200 000, . (2) Innerhalb der in Absatz 1 genannten Grenzen kann die Zuständigkeit durch den Verwaltungsrat bei Vorliegen besonderer Gründe in der Geschäftsanweisung abweichend geregelt werden. (3) Der Kreditausschuß beschließt ferner über Kreditanträge, die ihm vom Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden. (4) Der Kreditausschuß ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende, die Hälfte seiner weiteren Mitglieder und ein Mitglied des Vorstandes anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. II. Übertragung von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen §3 Geschäftsführung (1) Der Vorstand kann im Rahmen der Geschäftsanweisung die Ausübung seiner Befugnisse zur Geschäftsführung im begrenzten Umfang auf a) einzelne oder mehrere seiner Mitglieder oder Stellvertreter oder b) einzelne Mitarbeiter oder c) mehrere Mitarbeiter gemeinsam zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für die Entscheidung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. (2) Der Vorsitzende des Vorstandes regelt die Geschäftsverteilung. §4 Vertretung Der Vorstand kann im Rahmen der Geschäftsanweisung seine Vertretungsbefugnis im begrenzten Umfang auf a) einzelne oder mehrere Mitglieder oder Stellvertreter oder b) einzelne Mitarbeiter oder c) mehrere Mitarbeiter zur gemeinschaftlichen Ausübung oder d) Dritte für einzelne Angelegenheiten übertragen. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, so können Vollmachten nach Satz 1 Buchstabe d nur von zwei oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam erteilt werden. III. Einlagen und sonstige Verbindlichkeiten §5 Spareinlagen; Sparkassenbücher Die Sparkasse nimmt von jedermann Spareinlagen in Höhe von mindestens einer Deutschen Mark an. Spareinlagen sind Einlagen, die durch die Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparkassenbuches, als solche gekennzeichnet sind. §6 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern (1) Ist ein Sparkassenbuch abhanden gekommen oder vernichtet, so kann es der Vorstand entweder selbst auf Antrag dessen, der das Recht daraus geltend machen kann, für kraftlos erklären oder den Antragsteller auf das gerichtliche (Aufgebots-) Verfahren verweisen. (2) Für die Kraftloserklärung durch den Vorstand gelten die nachfolgenden Vorschriften: 1. Der Antragsteller hat den Verlust des Sparkassenbuches und die Tatsachen, aus denen er seine Berechtigung für diesen Antrag herleitet, glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung können auch rechtswirksame Versicherungen gegenüber dem Vorstand abgegeben werden. 2. Der Vorstand ordnet die Sperre des Guthabens an und erläßt ein Aufgebot. 3. Das Aufgebot hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des Sparkassenbuches durch Angabe der Kontonummer, b) die Aufforderung an den Inhaber . des Sparkassenbuches, binnen drei Monaten seine Rechte unter Vorlegung des Sparkassenbuches anzumelden; anderenfalls werde das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. 4. Das Aufgebot ist für die Dauer von zwei Wochen bei der Hauptstelle der Sparkasse und gegebenenfalls der kontoführenden Zweigstelle auszuhändigen und in einem für die Bekanntmachung der Sparkasse bestimmten Blatt zu veröffentlichen. 5. Meldet der Inhaber des Sparkassenbuches seine Rechte unter Vorlegung des Sparkassenbuches an, so hat der Vorstand den Antragsteller hiervon unter Benennung des Inhabers zu benachrichtigen und ihm die Einsicht in das Sparkassenbuch innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu gestatten. Hat der Antragsteller in das Sparkassenbuch eingesehen oder ist die Frist verstrichen, so ist die Sperre aufzuheben. 6. Wird das Sparkassenbuch nicht vorgelegt, so ist es durch Beschluß des Vorstandes für kraftlos zu erklären. Der Beschluß ist entsprechend Ziffer 4 auszuhängen und zu veröffentlichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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