Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 127 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 127); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 12. März 1990 127 ganen, sofern sie Entscheidungen über kulturpolitische Fragen treffen, einzuräumen. 9. Der Staat sichert durch verfassungs- und verwaltungsrechtliche sowie medien-, urheber- und andere persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen den gleichberechtigten Zugang aller sozialen Gruppen und Individuen zu Kultur und Kunst; für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie für die besondere Förderung und Unterstützung von Behinderten, anderen Benachteiligten und Minderheiten sind geeignete Maßnahmen zu treffen. 10. Dieser Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 18. Tagung am 7. März 1990 gefaßt. Berlin, den 7. März 1990 Der Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Dr. G. Maleuda Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 6. März 1990 Auf der Grundlage von Artikel 72 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und gemäß dem Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. März 1990 werden die Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen einschließlich von Berlin , Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen ausgeschrieben. Als Wahltermin wird der 6. Mai 1990 festgelegt. Berlin, 6. März 1990 Der amtierende Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. G e r 1 a c h Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Ordnung zur Durchführung der Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 6. Mai 1990 vom 9. März 1990 Gemäß § 43 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. März 1990 über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 6. Mai 1990 (GBl. I Nr. 13 S. 99) wird die Ordnung zur Durchführung der Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenver- sammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 6. Mai 1990 (Anlage) beschlossen. Berlin, 9. März 1990 Der amtierende Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. G e r 1 a c h Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Anlage zu vorstehendem Beschluß Ordnung zur Durchführung der Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 6. Mai 1990 vom 9. März 1990 Für die Durchführung der Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen wird gemäß § 1 des Gesetzes über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 6. März 1990 folgende Wahlordnung beschlossen: L Wahlteilnahme und Wählbarkeit §1 (1) An den Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen kann jede Bürgerin und jeder Bürger (nachfolgend als Bürger bezeichnet) der DDR teilnehmen, der vor dem 7. Mai 1972 geboren ist, seinen Hauptwohnsitz im Territorium der jeweiligen Volksvertretung hat und den Festlegungen des Wahlgesetzes entsprechend wahlberechtigt ist. (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 ist jeder Ausländer wahlberechtigt, wenn er sich mindestens seit dem 5. Mai 1988 in der DDR aufhält und eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses mit einem Betrieb oder einer Einrichtung der DDR besitzt oder auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis seinen ständigen Wohnsitz in der DDR hat. (3) Ausgeschlossen von der Wahl gemäß § 3 Absatz 3 des Wahlgesetzes sind Bürger der DDR nur dann, wenn darüber von den Gerichten, dem Staatlichen Notariat bzw. den Abteilungen Gesundheitswesen der Räte der Kreise bzw. der Räte der Städte oder Stadtbezirke informiert worden ist, daß die geforderten Gründe vorliegen. (4) In den Fällen, wo das Wahlrecht gemäß § 3 Absatz 4 des Wahlgesetzes ruht, haben die Leiter der jeweiligen Gesundheitseinrichtung bzw. der Abteilungen Gesundheitswesen bei den Räten der Kreise den für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses zuständigen Rat der Stadt, des Stadtbezirkes bzw. der Gemeinde zu informieren. (5) Von den Wahlkommissionen sind die zuständigen Organe zur Abgabe der Informationen gemäß Absatz 3 und 4 aufzufordem. Bürger und Ausländer, über die Informationen gemäß Absatz 3 oder 4 voriiegen, sind nicht in die Wählerverzeichnisse;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung - insbesondere de? Erstvernehmung - ist auch auf andere Erscheinungen zu achten, die im Einzelfall Zweifel am Wahrheitsgehalt der eschuldigtenaussage ihre Dokumentisrung begründen können.

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