Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1262 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1262); 1262 Gesetzblatt Teil I Nr. 56 Ausgabetag: 30. August 1990 § 10 Rechtsmittel (1) Gegen Entscheidungen auf Ablehnung der Genehmigung nach § 5 Abs. 4 sowie auf Rücknahme der Genehmigung nach § 7 Abs. 2, 3 oder 4 ist die Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Entscheidung schriftlich begründet beim Minister der "Justiz einzulegen. (2) Gegen abschließende Entscheidungen des Ministers der Justiz ist die gerichtliche Nachprüfung auf der Grundlage des Gesetzes vom 29. Juni 1990 über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen GNV (GBl. I Nr. 41 S. 595) zulässig. §11 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 22. August 1990 Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik de Maiziere Ministerpräsident Geschäftsführender Minister der Justiz Walther Staatssekretär * 1 Bekanntmachung über die Überführung der Aufgaben des Amtes für Technische Überwachung vom 22. August 1990 Der Ministerrat hat mit Beschluß vom 22. August 1990 festgelegt: 1. Die vom Amt für Technische Überwachung im Aufträge des Staafes durchgeführten Prüf- und Überwachungsaufgaben sind analog den Regelungen in der BRD an neutrale und unabhängige Technische Überwachungs-Vereine zu überführen. Der Technische Überwachungs-Verein Thüringen, Technische Überwachungs-Verein Sachsen, Technische Überwachungs-Verein Sachsen-Anhalt, Technische Überwachungsverein Nord (Mecklenburg/ Vorpommern) und der Technische Überwachungs-Verein Berlin (Berlin/Bran-denburg) sind mit der Durchführung der Prüf- und Überwachungsaufgaben an überwachungspflichtigen Anlagen zu beauftragen. Nach Bildung der Länder erfolgt die Beauftragung auf der Grundlage des Landesrechtes. 2. Die vom Amt für Technische Überwachung ausgeübten staatlichen Aufsichtsfunktionen auf dem Gebiet der technischen Sicherheit und des Gefahrenschutzes sind in Zusammenarbeit mit den Regierungsbevollmächtigten für die Bezirke an die Gewerbeaufsichtsbehörden der zu bildenden Länder zu übertragen. Bis zur Erlangung der Arbeitsfähigkeit der Gewerbeaufsichtsbehörden in den zu bildenden Ländern ist die Auf- sichtspflicht vom Amt für Technische Überwachung und den von ihm eingesetzten Sachverständigen wahrzunehmen. Berlin, den 22. August 1990 Dr. Moritz Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen vom 27. Juli 1990 Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Juli 1990 über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen (GBl. I Nr. 49 S. 894) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes: §1 (1) Werden im Eigentum der Kommunen befindliche Wohnungen in Kapitalgesellschaften eingebracht, bleibt die Wohnungsbindung erhalten. Das gleiche gilt für den Fall der Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen, soweit, eine Vermietung der Wohnungen erfolgt. (2) Mit staatlichen Mitteln belastet sind Wohnungen, die im komplexen Wohnungsbau errichtet und durch den Staatshaushalt finanziert wurden bzw. bei denen der Kapitaldienst durch den Staatshaushalt finanziert wurde. Wohnungen gelten als mit öffentlichen Mitteln gefördert, wenn Mittel, aus dem Staatshaushalt, den Haushalten der Länder, Städte und Gemeinden eingesetzt sind. Zu § 3 Absatz 1 des Gesetzes: §2 Die zuständige Stelle hat die in § 1 Abs. 1 des Gesetzes genannten Wohnungen in ihrem Gebiet entsprechend der Richtlinie über die Wohnungserfassung und -kontrolle (Anlage) ' zu erfassen und die Unterlagen auf dem laufenden zu halten. Hierbei ist der Datenschutz zu gewährleisten. Zu § 3 Absatz 2 des Gesetzes: §3 Verfügungsberechtigter ist der Eigentümer der Wohnung. Zu § 5 Absatz 1 des Gesetzes: §4 Der Mitteilungspflicht wird unverzüglich nachgekommen, wenn die Mitteilung innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Zu § 5 Absatz 2 des Gesetzes: §5 (1) Der Verfügungsberechtigte darf eine Wohnung nur einem Wohnungsuchenden mit seinen Familienangehörigen überlassen; unzulässig ist es, eine Wohnung mehreren Wohn-parteien zur Verfügung zu stellen, selbst wenn jede von ihnen eine Wohnberechtigungsbescheinigung besitzt (z. B. Überlassung einer mehrräumigen Wohnung an mehrere Alleinstehende). Der Verfügungsberechtigte darf eine Wohnung nur natürlichen Personen vermieten oder auf sonstige Weise zum Gebrauch überlassen, jedoch nicht juristischen Personen oder;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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