Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1253

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1253 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1253); Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: 27. August 1990 1253 § 15 Vorbehaltlich des § 12 Abs. 3 werden die Zu- und Abschläge nach den §§ 12 bis 14 gleichzeitig angewandt. § 16 (1) Die ALM wendet bei der Intervention von Roggen den Sonderzuschlag nach § 3 Abs. 1 Ziff. 4 der Getreideverordnung an, sofern 1. der Anteil an Auswuchs 2,5 v. H. nicht übersteigt, 2. der Anteil an Bruchkorn 5 v. H. und an Kornbesatz 3 v. H. nicht übersteigt, 3. der Anteil durch Selbsterhitzung oder zu starke Trocknung geschädigter Körner höchstens 0,05 v. H. beträgt, 4. der Anteil durch Trocknung überhitzter Körner höchstens 0,5 v. H. beträgt, 5. die Viskosität einer Sehrot-Wasser-Suspension nach dem Diagramm des Brabender-Amylographen bei mindestens 63 °C im Kurvenhöchstpunkt mindestens 200 Einheiten erreicht. (2) Weicht das Eigengewicht von Roggen, der für die Brotherstellung verkauft wird, von dem für die Standardqualität maßgebenden Eigengewicht ab, so werden die auf den Interventionsankaufspreis für dieses Getreide anzuwendenden Zu-und Abschläge wie folgt festgesetzt: kg/hl in v. H. Zuschläge mehr als 72,0 73,0 0,3 mehr als 73,0 74,0 0,6 mehr als 74,0 0,9 Abschläge weniger als 70,0 69,0 0,75 weniger als 69,0 68,0 1,25 § 17 Die ALM wendet bei der Intervention von Weichweizen den Sonderzuschlag nach § 3 Abs. 1 Ziff. 4 der Getreideverordnung an, sofern der aus diesem Weizen hergestellte Teig bei der maschinellen Bearbeitung nicht klebt und folgende technologischen und physikalischen Merkmale aufweist: 1. Proteingehalt (N X 5,7) von mindestens 14 v. H. Trockenmasse, 2. Sedimentationswert von mindestens 35, 3. Fallzahl nach Hagberg von mindestens 240 Sekunden, einschließlich 60 Sekunden Vorbereitungszeit (Rührzeit), 4. physikalische Merkmale gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 bis 6. 4. Abschnitt Interventionsorte §18 Interventionsorte sind die in der Anlage 3 aufgeführten Orte. 5. Abschnitt Inkrafttreten § 19 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 18. Juli 1990 Der Minister für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft Dr. Pollack Anlage 1 zu vorstehender Durchführungsbestimmung Weich- weizen Roggen Gerste A. Höchster Feuchtigkeitsgehalt 15,0 % 15,0 % 15,0 % B. Höchstanteile der Bestandteile, die nicht einwandfreies Grundgetreide sind, 12 %, 12% 12% davon höchstens: 1. Bruchkom 5% 5% ' 5% 2. Kombesatz 12% 5% 12% davon a) Schmachtkom b) Fremdgetreide I ) c) Schädlingsfraß \ 5% 1 5% d) Keimverfärbungen 1 - J 1 - e) durch Trocknung überhitzte Körner 3% 3% 3% 3. Auswuchs 6% 6% 6% 4. Schwarzbesatz 3% 3% 3% davon a) Fremdkörper (Unkrautsamen) schädliche andere 0,10 % 0,10 % 0,10% b) verdorbene Körner durch Selbsterhit- zung oder zu starke Trocknung beschädigte Körner andere c) Verunreinigungen d) Spelzen e) Mutterkorn 0,05 % 0,05 % f) Brandbutten - g) tote Insekten und Insektenteile C. Mindesteigengewicht 72 kg/hl 68 kg/hl 63 kg/hl D. Fallzahl nach Hagberg;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen hat sich insgesamt - bei strikter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Organe - im Berichtszeitraum kontinuierlich entwickelt. Das Verständnis und die Aufgeschlossenheit der anderen Rechtspflegeorgane für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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