Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1251

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1251 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1251); Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: 27. August 1990 1251 Zu § 164 Abs. 3 ZPO: §14 Zu den außergerichtlichen Vollstreckungskosten des Gläubigers gehören auch die von einem Gläubiger aufgewandten Kosten für die Beschaffung einer bei der Austauschpfändung dem Schuldner zu Eigentum übergebenen Sache. Kann der Gläubiger den Betrag seiner Kosten nicht nachweisen, ist der Wert der übergebenen Sache zu schätzen. Zu §166 a ZPO: § 15 (1) Entsteht in einer Vollstreckungssache die Verwertungsgebühr mehrmals, darf insgesamt kein höherer Betrag als 150,00 DM im Kalenderjahr erhoben werden. (2) Die Verwertungsgebühr ist nach vorherigem Abzug der sonstigen Gerichtskosten für die Vollstreckung dem zu verteilenden Geldbetrag zu entnehmen. Reicht dieser danach zur Deckung der Verwertungsgebühr nicht aus, wird sie nur in Höhe des verbleibenden Betrages erhoben. § 16 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 9. August 1990 Der Minister der Justiz Prof. Dr. sc. Wünsche Durchführungsbestimmung über die Intervention von Getreide vom 18. Juli 1990 Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 und 4 der Getreideverordnung vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 55 S. 1196) wird folgendes bestimmt: 1. Abschnitt Grundregeln § 1 (1) Die Anstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (nachfolgend ALM genannt) entscheidet über den Ort der Übernahme des Getreides, für das ihr gemäß § 5 der Getreideverordnung ein Angebot unterbreitet wurde. (2) Die Kosten für den Transport vom Lager, in dem sich die Ware zum Zeitpunkt des Angebotes befindet, bis zum Interventionsort, zu dem sie am kostengünstigsten verbracht werden kann, gehen zu Lasten des Bieters. (3) Ist der von der ALM bestimmte Übernahmeort nicht der Interventionsort, zu dem die Ware am kostengünstigsten verbracht werden'kann, so bestimmt und übernimmt die ALM die zusätzlichen Transportkosten. In diesem Fall werden nur die frachtgünstigsten Kosten zugrunde gelegt. §2 (1) Lagert die ALM die übernommene Ware im Einvernehmen mit dem Bieter in dem Lager ein, in dem sich die Ware zum Zeitpunkt des Angebotes befindet, so wird der Intervent tionsankaufspreis um die in § 1 Abs. 3 Satz 2 genannten Kosten sowie die Auslagerungskosten verringert, wobei letztere auf der Grundlage der tatsächlichen festgestellten Kosten berechnet werden. (2) Die ALM ist befugt, die Lagerung der übernommenen Ware in dem Lager vorzuschreiben, in dem sich letztere zum Zeitpunkt des Angebotes befindet. Der dem Bieter gezahlte Preis wird gemäß Absatz 1 bestimmt. §3 (1) Die Abgabe des Getreides aus den Beständen der ALM erfolgt durch Ausschreibung: 1. zur Wiedervermarktung auf der Grundlage von Preisbedingungen, durch die sich Marktstörungen verhindern lassen; 2. für die Ausfuhr auf der Grundlage von Preisbedingungen, die von Fall zu Fall je nach Entwicklung und Bedarf des Marktes festzulegen sind. (2) Die Ausschreibungsbedingungen müssen gewährleisten, daß der Zugang allen Beteiligten unabhängig von’ihrem Niederlassungsort in der Deutschen Demokratischen Republik zu gleichen Bedingungen offensteht. (3) Entsprechen die Angebote nicht den tatsächlichen Verkaufsmöglichkeiten auf dem Markt, so wird die Ausschreibung aufgehoben. 2. Abschnitt Übernahmebedingungen §4 Die Mindestangebotsmenge einheitlicher Partien von Weichweizen, Roggen oder Gerste beträgt 700 t. §5 (1) Voraussetzung zur Annahme in die Intervention ist die Untersuchung einer vom Anbieter und ALM zu nehmenden Probe auf die Erfüllung der äußeren und, falls erforderlich, inneren Beschaffenheit des Getreides. Die Kosten gehen zu Lasten des Bieters. (2) Kann über die Qualität und die Eigenschaften des angebotenen Getreides keine Einigung erzielt werden, so werden die von beiden Parteien entnommenen Proben einem anerkannten Laboratorium zur Analyse vorgelegt. Die Kosten trägt die unterlegene Partei. (3) Das Getreide muß, um zur Intervention angenommen zu werden, gesund und handelsüblich sein. Es gilt als gesund und handelsüblich, wenn es von einer diesem Getreide eigenen Farbe, von gesundem Geruch und frei von lebenden Schädlingen (einschließlich Milben) in jedem Entwicklungsstadium ist und wenn es den in der Anlage 1 aufgeführten Mindestqualitätskriterien entspricht. (4) Bei Getreide, das als „backfähiges Getreide“ angeboten wird, untersucht die ALM die Keimfähigkeit. Liegt diese bei Weichweizen unter 85 Prozent und bei Roggen unter 75 Prozent, so wird das betreffende Getreide auf Antrag des Bieters von der ALM angenommen und dafür der Interventionsan-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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