Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 123

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 123 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 123); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 12. März 1990 123 eine Spezialklasse 9 können die Eltern innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ablehnung Beschwerde einlegen. (2) Die Beschwerde ist beim Direktor der Einrichtung, die die Spezialklasse führt, einzulegen. Wird der Beschwerde durch den Direktor nicht stattgegeben, hat er sie innerhalb einer Woche dem Schulrat, dem die Schule unterstellt ist, zur Prüfung und endgültigen Entscheidung zu übergeben. (3) Die Bearbeitung der Beschwerde ist spätestens 4 Wochen nach Eingang beim Direktor abzuschließen. §6 Über die Weiterführung der Ausbildung in Spezialklassen 11 und 12 wird im Verlaufe der Spezialklasse 10 durch den Direktor in Beratung mit den Eltern entschieden. §7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 28. Februar 1990 Der Minister für Bildung Prof Dr. Dr. E m o n s Anordnung zur Bildung von Leistungsklassen 9 und zur Aufnahme von Schülern in diese Klassen vom 28. Februar 1990 §1 Diese Anordnung gilt für die Bildung von Leistungsklassen und für die Aufnahme von Schülern in diese Klassen. §2 (1) Als ein erster Schritt des frühzeitigeren Einstiegs in die Abiturbildung werden ab Schuljahr 1990/91 Leistungsklassen 9 an erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen (nachfolgend EOS genannt), an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen (nachfolgend Oberschulen genannt) und an ausgewählten Berufsschulen gebildet. (2) Die Entscheidung über die Anzahl der Leistungsklassen sowie die Schulen, an denen Leistungsklassen gebildet werden, trifft der Rat des Kreises, der Stadt oder des Stadtbezirkes entsprechend den territorialen Bedingungen. (3) Soweit Voraussetzungen gegeben sind, können zum 1. September 1990 auch Leistungsklassen 10 gebildet werden. In diesem Falle gelten die Regelungen für die Leistungsklassen 9 entsprechend. § 3 Die Leistungsklassen 9 stehen allen Schülern der Klassenstufe 8 offen, die auf Grund ihrer erbrachten Leistungen, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Leistungsbereitschaft für einen solchen Weg geeignet erscheinen. §4 (1) In den Leistungsklassen 9 und 10 wird auf der Grundlage der Lehrpläne und Lehrbücher der Oberschule eine erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung vermittelt. (2) Die Schüler der Leistungsklassen behalten den Status eines Schülers der Oberschule. §5 (1) Über die Aufnahme in Leistungsklassen werden Eltern und Schüler durch den Direktor der Oberschule beraten, die die Schüler zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchen. (2) Die Eltern können bis zum 30. April einen formlosen Antrag an den Direktor einer Schule stellen, die solche Leistungsklassen führt. (3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Abschrift des Halbjahreszeugnisses der Klasse 8, eine Leistungseinschätzung durch die Oberschule. (4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule, die Leistungsklassen führt. §6 (1) Die Entscheidung über die Aufnahmeanträge trifft der Direktor der Schule, an der die Leistungsklassen gebildet werden. Es können Aufnahmegespräche und/oder Eignungsprüfungen durchgeführt werden. (2) Die Entscheidung teilt der Direktor den Eltern bis zum 1. Juni schriftlich mit. Ablehnungen sind zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Über die Entscheidung ist auch der Direktor der Oberschule zu informieren, die die Schüler zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchen. §7 Überschreitet die Zahl geeigneter Schüler die Aufnahmekapazität der "Schule, an die die Anträge gerichtet wurden, so informiert der Direktor den zuständigen Kreis-, Stadtoder Stadtbezirksschulrat, damit andere Möglichkeiten, einschließlich der in benachbarten Territorien, genutzt werden können. §8 (1) Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Aufnahme in eine Leistungsklasse können die Eltern innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ablehnung Beschwerde einlegen. (2) Die Beschwerde ist beim Direktor, der die Entscheidung getroffen hat, einzulegen. Wird der Beschwerde durch den Direktor nicht stattgegeben, hat er sie innerhalb 1 Woche dem zuständigen Schulrat zur Prüfung und endgültigen Entscheidung zu übergeben. (3) Die Bearbeitung der Beschwerde ist spätestens 4 Wochen nach Eingang beim Direktor abzuschließen. §9 Über die Fortführung der Ausbildung in Klassen 11 und 12 der EOS oder in der Berufsausbildung mit Abitur bzw. über die Aufnahme einer Facharbeiterausbildung oder eines Fachschulstudiums nach Abschluß der Leistungsklasse 10 wird im Verlaufe dieser Klasse mit den Eltern und Schülern beraten. § 10 Grundsätzlich können auch Schüler, die keine Leistungsklasse besuchen, nach Absolvierung der Klasse 10 in eine Klasse 11 der EOS oder in eine Berufsausbildung mit Abitur aufgenommen werden. Diesen Schülern ist an der Oberschule besondere Unterstützung zu geben, darunter in Leistungskursen als einer Form der differenzierten Förderung in bestimmten Fächern. §11 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 28. Februar 1990 Der Minister für Bildung Prof. Dr. Dr. E m o n s Anordnung zur Aufnahme von Schülern in Klassen 11 der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule sowie zur Aufnahme einer Berufsausbildung mit Abitur Aufnahmeanordnung vom 28. Februar 1990 §1 Diese Anordnung gilt für die Aufnahme von Schülern in Klassen 11 der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (nachfolgend EOS genannt) und in die Berufsausbildung mit Abitur. § 2 In Klassen 11 der EOS oder in die Berufsausbildung mit Abitur werden solche Schüler aufgenommen, die auf Grund ihrer schulischen Leistungen, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Leistungsbereitschaft für den Erwerb des Abiturs geeignet erscheinen. § 3 (1) Zur Aufnahme in eine Klasse 11 der EOS können Schüler nach ihrer Versetzung in die Klasse 10 bis zum 15. Juli einen formlosen Antrag bei dem Direktor der EOS stellen, die sie besuchen möchten. (2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Abschrift des Jahreszeugnisses der Klasse 9,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei , Genossen Erich Honecker Neues Deutschland.

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