Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 122

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 122 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 122); 122 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 12. März 1990 Anlagenart Prüffristen in Jahren Blitzschutzanlagen für Arbeitsstätten mit Gasexplosionsgefährdung entsprechend Gefährdungsgrad EG 1 oder EG 2 und Staubexplosionsgefährdung 2 für Arbeitsstätten mit Explosivstoffgefährdungsbereichen SP-El 2 ■ alle'anderen Blitzschutzanlagen 4 2. Nomenklaturanordnungen Kesselanlagen gemäß Anordnung vom 14. Mai 1981 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Kesselanlagen (GBl. I Nr. 16 S. 226), Heizsysteme mit organischen Wärmeträgern gemäß Anordnung vom 3. Mai 1977 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Heizsysteme mit organischen Wärmeträgern (GBl. I Nr. 16 S. 175; Ber. GBl. I Nr. 22 S. 291) in der Fassung der Anordnung Nr. 1 vom 16. Mai 1978 zur Änderung der Anordnung über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Heizsysteme mit organischen Wärmeträgern (GBl. I Nr. 16 S. 191), Drucktechnische Anlagenteile für Kernkraftwerke mit Druckwasserreaktoren gemäß Anordnung vom 6. Mai 1987 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger drucktechnischer Aniagenteile für Kernkraftwerke mit Druckwasserreaktoren (GBl. I Nr. 16 S. 185), Druckgefäße gemäß Anordnung vom 14. Januar 1977 über die Nomenklatur überwachungspflichfciger Druckgefäße (GBl. I Nr. 4 S. 26) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 21. Juni 1984 (GBl. I Nr. 22 S. 276), Acetylenfüllwerke gemäß Anordnung vom 12. Dezember 1988 über die No-. menklatuir überwachungspflichtiger artsbeweglicher Druckgasbehälter (GBl. I 1989 Nr. 1 S. 15), Luftzerlegungsanlagen gemäß Anordnung vom 27. Oktober 1978 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Sauerstoffanlagen (GBl. I Nr. 38 S. 419), Rohrfernleitungsanlagen gemäß Anordnung vom 4. September 1980 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Rohrfernleitungsanlagen (GBl. I Nr. 28 S. 288), Lager für verflüssigte Gase gemäß Anordnung vom 21. Juni 1984 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Lager für verflüssigte Gase mit ortsfesten Behältern (GBl. I Nr. 22 S. 275), Anlagen zum Lagern und Transportieren brennbarer Flüssigkeiten gemäß Anordnung vom 4. September 1980 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Anlagen zum Lagern und Transportieren brennbarer Flüssigkeiten (GBl. I Nr. 28 S. 287), Hebezeuge gemäß Anordnung vom 15. März 1984 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Hebezeuge und Lastaufnahmemittel (GBl. I Nr. 11S. 152) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 11. Juli 1986 (GBl. I Nr. 24 S. 356), Aufzüge und bühnentechnische Förderanlagen gemäß Anordnung vom 24. September 1985 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Aufzüge und bühnentechnischer Förderanlagen (GBl. I Nr. 27 S. 314; Ber. GBl. I Nr. 29 S. 332), Bewegliche Arbeitsbühnen gemäß Anordnung vom 26. Januar 1978 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger beweglicher Arbeitsbühnen (GBl. I Nr. 6 S. 97), Seilbahnen gemäß Anordnung vom 14. August 1987 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Seilbahnen (GBl. I Nr. 20 S. 213), Elektrotechnische Anlagen gemäß Anordnung vom 29. Juli 1985 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger elektrotechnischer Anlagen (GBl. I Nr. 22 S. 257), Blitzschutzanlagen gemäß Anordnung vom 5. Juli 1977 über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Blitzschutzanlagen (GBl. I Nr. 22 S. 290). Anordnung zur Aufnahme von Schülern in Spezialklassen 9 vom 28. Februar 1990 §1 Diese Anordnung gilt für die Aufnahme von Schülern in die folgenden Spezialklassen 9: mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Richtung, mit verstärktem neu- bzw. altsprachlichem Unterricht, für Musikerziehung, zur Vorbereitung auf das Studium als Diplomlehrer für Fremdsprachen. g Es werden Schüler aufgenommen, die auf Grund ihrer erbrachten Leistungen, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Leistungsbereitschaft für einen solchen speziellen Weg der Abiturbildung geeignet erscheinen. §3 (1) Die Direktoren der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen (nachfolgend Oberschulen genannt) beraten die Eltern und Schüler über Möglichkeiten und Anforderungen des Besuches von Spezialklassen. Sie werden dabei durch Einrichtungen unterstützt, die Spezialklassen führen. (2) Zur Aufnahme in eine Spezialklasse 9 können Eltern von Schülern der Klasse 8 bis zum 31. März einen formlosen Antrag über den Schulrat ihres Kreises, ihrer Stadt oder ihres Stadtbezirkes an den Direktor der betreffenden Einrichtung stellen. (3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Abschrift des Jahreszeugnisses der Klasse 7 und des Halbjahreszeugnisses der Klasse 8, eine Leistungseinschätzung durch die Oberschule, für den Besuch der Spezialklassen für Musikerziehung und der Spezialklassen zur Vorbereitung auf das Studium als Diplomlehrer für Fremdsprachen eine fachärztliche Bescheinigung über die Stimmtauglichkeit. (4) Darüber hinaus sollten auch Nachweise über Ergebnisse der Teilnahme an Olympiaden oder anderen Leistungsvergleichen, Einschätzungen durch die Musikschule, durch Leiter von wissenschaftlicheh Schülergesellschaften, Chören, Arbeitsgemeinschaften u. a. eingereicht werden. §4 (1) Die Entscheidung über die Aufnahmeanträge trifft der Direktor der Einrichtung, die die Spezialklasse führt. Es können Aufnahmegespräche und/oder Eignungsprüfungen durchgeführt werden. (2) Die Entscheidung teilt der Direktor den Eltern bis spätestens zum 1. Juni schriftlich mit. Ablehnungen sind zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Über die Entscheidung ist auch der Schulrat zu informieren, über den der Antrag gestellt wurde. (3) Eltern abgelehnter Schüler ist die Möglichkeit zu geben, die Aufnahme ihres Kindes in eine Leistungsklasse nachträglich zu beantragen. § 5 (1) Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Aufnahme in;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit während gerichtlicher Hauptverhandlungen gehört nicht zuletzt, auf Vorkommnisse politisch-ideologisch und politischoperativ eingestellt zu sein. Auf diese Probleme soll im folgenden eingegangen werden.

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