Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1196

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1196 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1196); 1196 Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: 27. August 1990 Durchführungsverordnung über die Marktorganisation für Getreide Getreide'verordnung vom 6. Juli 1990 Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes vom 6. Juli 1990 über die Ein- und Durchführung von Marktorganisationen für land- und ernährungswirtschafdiche Erzeugnisse Marktorganisationsgesetz (GBl. I Nr. 42 S. 657) wird folgendes verordnet: I. Allgemeines §1 Anwendungsbereich (1) Die Marktorganisation für Getreide umfaßt eine Preis- und Handelsregelung für die nachstehenden Erzeugnisse: KN-Code W arenbezeichnung a) 0709 90 60 Zuckermais, frisch oder gekühlt 0712 90 19 Zuckermais, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, anderer als Hybriden zur Aussaat 1001 90 91 Weichweizen und Mengkorn, zur Aussaat 1001 90 99 Spelz, Weichweizen und Mengkorn, andere als zur Aussaat 1002 00 00 Roggen 1003 00 Gerste 1004 00 Hafer 1005 10 90 Mais, anderer als Hybriden zur Aussaat 1005 90 00 Mais, anderer als zur Aussaat 1007 00 90 Körner-Sorghum, anderer als Hybriden zur Aussaat 1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide b) 1001 10 Hartweizen c) 1101 00 00 Mehl von Weizen oder Mengkorn 1102 10 00 Mehl von Roggen 1103 11 Grobgrieß und Feingrieß von Weizen d) Die in der Anlage 1 zu dieser Durchführungsverordnung genannten Erzeugnisse (2) Die in der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse (Getreidesubstitute) können durch Verfügung des Ministers für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft (nachfolgend Minister genannt) in die Marktorganisation einbezogen werden, soweit dies für eine geordnete Marktverwaltung erforderlich ist. (3) Für die Begriffsbestimmung und Abgrenzung der Erzeugnisse sind die Vorschriften des Gemeinsamen Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Juli 1987 (ABI. EG Nr. L 256 vom 7. September 1987 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. §2 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr beginnt für alle in § 1 genannten Erzeugnisse am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. II. Preisregelung §3 Preisfestsetzung (1) Jährlich vor Beginn des in § 2 genannten Wirtschaftsjahres werden festgesetzt: 1. ein Interventionspreis für Weichweizen, Roggen und Gerste, 2. ein Schwellenpreis für die in § 1 Abs. 1 Buchstaben a, b und c genannten Erzeugnisse, 3. monatliche Zuschläge für den Interventionspreis und den Schwellenpreis, 4. ein besonderer Zuschlag für Weichweizen und Roggen, die bestimmten Qualitätsmerkmalen entsprechen, soweit dies für die Versorgung mit bestimmten Qualitäten erforderlich ist (2) Die Preise werden für die Standardqualität festgesetzt. Der Minister kann durch Verfügung die Standardqualität für die einzelnen Erzeugnisse und die Qualitätsmerkmale nach Absatz 1 Ziffern 1 und 4 bestimmen. (3) Der Minister kann durch Verfügung die Preise und Zuschläge auf der Grundlage der von den Europäischen Gemeinschaften für das jeweilige Wirtschaftsjahr bestimmten Preise und Zuschläge festsetzen. §4 Mitverantwortungsabgabe (1) Die Erzeuger der in § 1 Abs. 1 Buchstabe a genannten und in der Deutschen Demokratischen Republik erzeugten und vermarkteten Getreidearten entrichten eine Mitverantwortungsabgabe. (2) Getreide ist vermarktet, wenn der Erzeuger das Getreide in unverarbeitetem Zustand oder in der Form von Verarbeitungserzeugnissen an Erfassungs-, Handels- oder Verarbeitungsbetriebe, an andere Erzeuger oder an die Anstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (nachfolgend ALM genannt) als Interventionsstelle verkauft oder gegen anderes Getreide oder andere Erzeugnisse tauscht. Die Vermarktung ist erfolgt, sobald das Getreide an den Käufer geliefert oder übereignet ist. Ausgenommen hiervon ist die Lieferung zwischen den Mitgliedern ein und derselben Kooperation. (3) Der Minister kann durch Verfügung die Höhe, das Verfahren der Erhebung der Mitverantwortungsabgabe sowie die Voraussetzungen, unter denen die Mitglieder einer Kooperation von der Zahlung der Abgabe befreit sind, regeln. Die Höhe der Mitverantwortungsabgabe wird entsprechend der von den Europäischen Gemeinschaften für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgelegten Mitverantwortungsabgabe und zusätzliche Mitverantwortungsabgabe als einheitlicher Satz festgesetzt; dabei kann auch ein höherer Satz für die Mitverantwortungsabgabe bestimmt werden, soweit dies für eine ordnungsgemäße Marktverwaltung erforderlich ist. §5 Intervention (1) Die ALM kauft das ihr angebotene, in der Deutschen Demokratischen Republik geerntete, in § 3 Abs. 1 Ziffer 1 genannte Getreide an, sofern das Getreide bestimmten durch Durchführungsbestimmung des Ministers festgelegten Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Qualität und Menge, entspricht. Die Ankäufe erfolgen vom 1. November bis 31. Mai eines Wirtschaftsjahres. Der Minister kann durch Verfügung einen anderen Interventionszeitraum festlegen. (2) Der Minister kann durch Verfügung festlegen, daß die insgesamt anzukaufende Getreidemenge eine bestimmte Gesamtmenge nicht übersteigen darf. Ist die angebotene Getreidemenge größer als die festgelegte Gesamtmenge, sind die Angebote anteilmäßig zu berücksichtigen. (3) Die Ankäufe erfolgen zu einem Preis von 94 Prozent des Interventionspreises für das betreffende Erzeugnis. Der Ankaufspreis ist gemäß den nach Absatz 1 festgelegten Bedingungen um die zur Berücksichtigung von Qualitätsunterschieden festgesetzten Zu- und Abschläge zu vermindern oder zu erhöhen. (4) Der Minister wird ermächtigt, durch Durchführungsbestimmungen das Verfahren für den An- und Verkauf sowie die Interventionsorte zu regeln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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