Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1136

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1136 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1136); 1136 Gesetzblatt Teil I Nr. 54 Ausgabetag: 24. August 1990 lauf der Frist alle Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 17 Abs. 1 erfüllt werden. § 18 Antrag (1) Die Anerkennung ist vom Träger der Werkstatt schriftlich zu beantragen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. (2) Der Leiter der Zentralen Arbeitsverwaltung kann die Befugnis nach § 57 Abs. 1 Satz 2 des Schwerbehindertengesetzes zur Entscheidung über Anträge auf Anerkennung sowie über Aufhebung und Verlängerung von Befristungen der Anerkennung sowie Widerruf und Rücknahme der Anerkennung nach einer Übergangszeit von 3 Jahren auf die Direktoren der Arbeitsämter übertragen. (3) Die Entscheidung über den Antrag bedarf der Schriftform. Eine Entscheidung soll innerhalb von 3 Monaten seit Antragstellung getroffen werden. (4) Die Anerkennung erfolgt mit der Auflage, im Geschäftsverkehr auf die Anerkennung als Werkstatt für Behinderte hinzuweisen. Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen § 19 Übergangsbestimmung Für Werkstätten, die befristet nach § 17 a anerkannt werden, stellt das Kreis- bzw. Bezirksrehabilitationszentrum die noch bis zum 31. Dezember 1990 geplanten finanziellen Mittel £ur eigenen Haushaltsführung auf einem gesonderten Sachkonto zur Verfügung. §20 Schlußbestimmung (1) Diese Verordnung tritt am 8. August 1990 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten der Verordnung tritt die Anweisung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der geschützten Werkstätten des Gesundheits- und Sozialwesens vom 31. Oktober 1988 außer Kraft. Berlin, den 8. August 1990 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik de Maiziäre Ministerpräsident Dr. Hildebrandt Minister für Arbeit und Soziales Ausgleichsabgabeverordnung zum Schwerbehindertengesetz (SchwbAV) vom 8. August 1990 Erster Abschnitt Besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Zentrale Arbeitsverwaltung §1 Grundsatz Die Zentrale Arbeitsverwaltung erbringt Leistungen zur besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter aus den ihr aus dem Ausgleichsfonds zugewiesenen Mitteln an Arbeitgeber nach Maßgabe der §§ 2 bis 12. §2 Arbeitgeber (1) Besondere Förderleistungen erhalten Arbeitgeber, die 1. ohne Beschäftigungspflicht oder über die Beschäftigungspflicht hinaus (§ 5 des Schwerbehindertengesetzes) Schwerbehinderte unter den Voraussetzungen des § 3 auf einem Arbeitsplatz (§ 7 Abs. 1 oder § 9 Abs. 2 Satz 2 des Schwerbehindertengesetzes) oder 2. im Rahmen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht Schwerbehinderte unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a bis d und Abs. 3 Nr. 1 unbefristet oder zur Ausbildung oder sonstigen beruflichen Bildung einstellen und beschäftigen. (2) Absatz 1 gilt auch bei befristeter Einstellung zur Probe, wenn sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bereiterklärt, bei erfolgreichem Verlauf im Anschluß an das Probearbeitsverhältnis ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Schwerbehinderten einzugehen. §3 Schwerbehinderte (1) Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von folgenden arbeitslosen oder im Sinne von § 44 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsförderungsgesetzes von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohten, beim Arbeitsamt gemeldeten Schwerbehinderten: 1. Schwerbehinderte, die nach Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen sind, insbesondere solche, a) die zur Ausübung der Beschäftigung wegen ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend einer besonderen Hilfskraft bedürfen oder b) deren Beschäftigung infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend, insbesondere durch Erbringung sonstiger notwendiger persönlicher Hilfen oder die Beschäftigung einer notwendigen Ersatzkraft, mit außergewöhnlichen Aufwendungen für den Arbeitgeber verbunden ist oder c) die infolge ihrer Behinderung, auch nach behinderungsgerechter Ausstattung ihres Arbeitsplatzes gemäß § 14 des Schwerbehindertengesetzes und Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten, nicht nur vorübergehend offensichtlich nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen könen, die in der Regel wenigstens 30 vom Hundert geringer ist als diejenige eines Nichtbehinderten in vergleichbarer Funktion oder unter Berücksichtigung der betrieblichen 'Akkordbezugsgrundlage oder d) bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt oder e) die wegen der Art oder Schwere der Behinderung keine abgeschlossene Ausbildung oder sonstige berufliche Bildung haben oder erreichen können, 2. Schwerbehinderte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, 3. Schwerbehinderte, die unmittelbar vor der Einstellung länger als 12 Monate arbeitslos gemeldet waren, 4. Schwerbehinderte als Teilzeitbeschäftigte, die wegen Art . oder Schwere der Behinderung nur kürzer als betriebs- üblich, insbesondere weniger als 18 Stunden wöchentlich, beschäftigt werden können. (2) Auf die Dauer der Arbeitslosigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 3 werden insbesondere angerechnet Zeiten der 1. Teilnahme an einer beruflichen Bildungs- oder Rehabilitationsmaßnahme,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Diensteinheit übertragen, die den HauptSchwerpunkt bei der Sicherung dieses Dienstobjektes darstellt und die am besten und sachkundigsten die auftretenden Vorkommnisse lösen kann. Als Funktionalorgan des Leiters der Hauptabteilung hat die Objektkommandantur auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung enthielt - bezogen auf die Probleme der Planung der Arbeit mit eine ganze Reihe guter Hinweise, die sich bereits bewährten.

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