Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1125

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1125 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1125); Gesetzblatt Teil I Nr. 53 Ausgabetag: 22. August 1990 1125 Anordnung über die Meldepflicht (Meldeanordnung) vom 1. Juli 1990 Aufgrund des §132 Abs. 2 sowie des §44 Abs. 7 und des §70 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 22. Juni 1990 (GBl. 1 Nr. 36 S. 403) wird folgende Anordnung erlassen: §1 Meldepflichtiger Meldepflichtiger im Sinne dieser Anordnung ist derjenige, der nach § 132 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes AFG oder kraft entsprechender Anwendung dieser Bestimmung der Pflicht zur Meldung unterliegt. §2 Zweck der Meldung Der Meldepflichtige kann nur zum Zwecke der Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen oder Arbeit, der Vorbereitung von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren aufgefordert werden, sich zu melden. §3 Form der Aufforderung Die Aufforderung an den Meldepflichtigen zur Meldung ist an keine Form gebunden. §4 Form der Meldung Der Meldepflichtige hat zur Meldung persönlich zu erscheinen, es sei denn, daß im Einzelfall auch die fernmündliche Meldung zugelassen wird. §5 Meldezeit Der Meldepflichtige hat sich zu der vom Arbeitsamt bestimmten Zeit zu melden. 1st diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner Verpflichtung auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. §6 Ort der Meldung Der Meldepflichtige hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. §7 Zulassung anderer Einrichtungen (1) Zur Entgegennahme der Meldungen können 1. nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtungen, die von der Arbeitsverwaltung mit der Arbeitsvermittlung für einzelne Berufe oder Personengruppen beauftragt worden sind, 2. Gemeinden zugelassen werden, wenn dies im wohlverstandenen Interesse des Meldepflichtigen liegt. (2) Über die Zustimmung entscheidet der Direktor des Arbeitsamtes, in dessen Bezirk die Einrichtung ihren Sitz hat. (3) Die Aufforderung zur Meldung bei einer zugelassenen Einrichtung gilt als Aufforderung zur Meldung beim Arbeitsamt im Sinne des § 120 AFG. §8 Kostenerstattung aus Anlaß der Meldung Die notwendigen Reisekosten, die einem Meldepflichtigen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach § 10 und § 11 der Anordnung des Ministers für Arbeit und Soziales zur Förderung der Arbeitsaufnahme vom 1. Juli 1990 oder § 75 und § 76 Nr. 1 der Anordnung des Ministers für Arbeit und Soziales über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter vom 1. Juli 1990 übernommen werden können; § 10 Abs. 2 und 3 sowie die Verfahrensvorschriften der Anordnung des Ministers für Arbeit und Soziales zur Förderung der Arbeitsaufnahme gelten entsprechend. §9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1990 Der Minister für Arbeit und Soziales Dr. Hildebrandt Arbeitslosenhilfe-Anordnung vom 1. Juli 1990 Aufgrund des § 137 Abs. 3 und des § 138 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) vom 22. Juni 1990 (GBl. 1 Nr. 36 S. 403) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgende Anordnung erlassen: Erster Abschnitt §§ 1 bis 5 (gegenstandslos) Zweiter Abschnitt Berücksichtigung von Vermögen §6 Verwertung von Vermögen (1) Vermögen des Arbeitsldsen, seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und der Eltern eines minderjährigen unverheirateten Arbeitslosen ist zu berücksichtigen, soweit es verwertbar und die Verwertung zumutbar ist und der Wert des Vermögens, dessen Verwertung zumutbar ist, jeweils fünftausend Deutsche Mark, bei Eltern eines minderjährigen unverheirateten Arbeitslosen jeweils achttausend Deutsche Mark übersteigt. (2) Vermögen ist insbesondere verwertbar, soweit seine Gegenstände verbraucht, übertragen oder belastet werden können. Es ist nicht verwertbar, soweit der Inhaber des Vermögens in der Verfügung beschränkt ist und die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann. (3) Die Verwertung ist zumutbar, wenn sie nicht offensichtlich unwirtschaftlich ist und wenn sie unter Berücksichtigung einer angemessenen Lebenshaltung des Inhabers des Vermögens und seiner;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Terroraöwehr zur Vorhindenung von Flugzeugentführungen und Gewaltakten gegen andere Verkehrsmittel, Verkehrswege und Einrichtungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, Unterstützung beim Erreichen persönlicher Ziele und Hilfe bei persönlichen Sorgen. Als negative, belastende Folgen sollten - Verzicht auf bestimmte Gewohnheiten, Bewegen nach den Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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