Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1079

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1079 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1079); Gesetzblatt Teil I Nr. 53 Ausgabetag: 22. August 1990 1079 Bekanntmachung über die Arbeitsaufnahme des Amtes für Außenwirtschaft vom 2. August 1990 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch den Ministerrat beschlossen wurde: 1. Das Amt für Außenwirtschaft nimmt mit Wirkung vom 1. Juli 1990 seine Tätigkeit auf. 2. Das Amt für Außenwirtschaft ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es gehört zum Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft. Aufgaben und Arbeitsweise werden in einem Statut durch den Minister für Wirtschaft festgelegt. 3. Sitz des Amtes für Außenwirtschaft ist Berlin. Berlin, den 2. August 1990 Reichenbach Minister im Amt des Ministerpräsidenten Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten, Forschungsstudenten und Aspiranten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen Stipendienanordnung vom 29. Juni 1990 Auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 13. Juni 1990 über Sofortmaßnahmen der Ausbildungsförderungen für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für a) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, b) Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben und denen die DDR Asylrecht gewährt, für die Dauer des Aufenthaltes - in der DDR, c) Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, deren Eltern oder Ehegatten langfristig Arbeitsverträge mit Betrieben, staatlichen Dienststellen oder Institutionen der DDR abgeschlossen haben, für die Dauer des Aufenthaltes in der DDR, wenn sie in einem Direktstudium an einer Universität oder Hochschule der DDR (nachfolgend Hochschule genannt), Ingenieur- oder Fachschule (nachfolgend Fachschule genannt) studieren, d) Bürger der DDR, die in anderen Staaten studieren. Für sie gelten weitere gesonderte Regelungen, e) ausländische Studierende, die Ausbildungsförderung durch die DDR erhalten. §2 Grundsätze (1) Mit Wirkung vom 1. Juli 1990 werden die Stipendien für Studenten, Forschungsstudenten und Aspiranten sowie ausländische Studierende erhöht bzw. in Abhängigkeit vom Einkommen des Studenten, seines Ehepartners und seiner Eltern bestimmt. (2) Bis zur Einführung eines Ausbildungsförderungsgesetzes der DDR werden die Stipendienbeträge auf der Grundlage dieser Anordnung und in noch zu erlassenden Regelungen ermittelt. Grundstipendium für Studenten §3 (1) Das monatliche Grundstipendium für Direktstudenten gemäß § 1 Buchstaben a) bis d) an Hoch- und Fachschulen der Republik nach § 3 Abs. 1 der Stipendienverordnung1 wird mit Wirkung vom 1. Juli 1990 um 80, DM auf 280, DM erhöht. (2) Unter Berücksichtigung der Einkommenslage der Familie des Studenten sind mit Wirkung vom 1. Juli 1990 differenzierte Erhöhungsbeträge zum monatlichen Grundstipendium zu gewähren. Der Höchstbetrag des monatlichen Grundstipendiums einschließlich dieses Erhöhungsbetrages wird mit 450, DM festgesetzt. Der einkommensabhängige Erhöhungsbetrag wird dann nicht geleistet, wenn die Summe aus Grundstipendium nach Abs. 1 und Zuschlägen nach § 3 Abs. 2 Buchstaben a) bis c) und § 4 der Stipendienverordnung1 den Höchstbetrag von 450, DM erreicht oder überschreitet. (3) Auf den Höchstbetrag des monatlichen Grundstipendiums einschließlich des Erhöhungsbetrages nach Abs. 2 von 450, DM wird nach Maßgabe besonderer Vorschriften das Einkommen des Studenten, seines Ehegatten und seiner Eltern in dieser Reihenfolge angerechnet. Dazu werden Einkommensfreibeträge für Eltern, Alleinerziehende, Ehegatten und Kinder (ohne eigenes Einkommen) festgesetzt. (4) Für die Monate Juli, August und September erfolgt die Zahlung von 280, DM Grundstipendium zuzüglich 50, DM Abschlagszahlung auf den Erhöhungsbetrag gemäß Abs. 2. Die Abschlagszahlung kann in begründeten Fällen auf Antrag des Studenten erhöht werden, höchstens jedoch bis auf 170, DM. Die Abschlagszahlungen sind nach Festsetzung der Erhöhungsbeträge gemäß Abs. 2 spätestens mit der Stipendienzahlung im Dezember 1990 zu verrechnen. §4~ Das monatliche Grundstipendium für ausländische Studenten nach Anweisung Nr. 18/19811 2, die Stipendien von der Republik erhalten, wird mit Wirkung vom 1. Juli 1990 um 120, DM auf 450, DM erhöht. §5 Grundstipendium für Forschungsstudenten und Aspiranten (1) Das monatliche Grundstipendium von 500, DM für Forschungsstudenten3.4 und planmäßige Aspiranten5 wird mit Wirkung vom 1. Juli 1990 um 200, DM auf 700, DM erhöht. (2) Planmäßige Aspiranten, die nach Abschluß des Studiums drei Jahre berufstätig waren, erhalten weiter Stipendium 1 Verordnung vom 11. Juni 1981 über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der DDR - Stipendienverordnung - (GBl. I Nr. 17 S. 229) 2 Anweisung Nr. 18/1981 vom 10. Juli 1981 zur Änderung der Anweisung Nr. 24/1976 zur Finanzierung der Ausbildung ausländischer Studierender an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen der DDR (direkt versandt) 3 Anordnung vom 29. Dezember 1978 über das Forschungsstudium (GBl. I 79 Nr. 3 S. 26; Ber. GBl. I 79 Nr. 9 S. 80) 4 Anordnung Nr. 2 über das Forschungsstudium vom 1. Juli 1981 (GBl. I Nr. 24 S. 301) 5 Anordnung Nr. 2 vom 29. April 1974 über die wissenschaftliche Aspirantur - Finanzielle Regelungen - (GBl. I Nr. 28 S. 279);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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