Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1056

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1056 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1056); 1056 Gesetzblatt Teil I Nr. 52 Ausgabetag: 17. August 1990 satzberechtigten geltend gemacht werden. Gibt der Ersatzberechtigte seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht auf, so entfällt die Leistungspflicht des Entschädigungsfonds insoweit, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. (7) Der Entschädigungsfonds erbringt Leistungen an ausländische Staatsangehörige nur bei Vorliegen der Gegenseitigkeit. § 14 Träger des Entschädigungsfonds Die Wahrnehmung der Aufgaben des Entschädigungsfonds übernimmt bis zur Errichtung einer dafür zuständigen speziellen Einrichtung die Deutsche Versicherungs-AG. § 15 Bildung des Entschädigungsfonds Die für Leistungen nach § 14 entstehenden Aufwendungen (einschließlich Kosten) sind von den zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der DDR befugten Versicherern, anteilig nach Maßgabe ihrer Beitragseinnahmen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu tragen. Einzelheiten legt das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen fest. Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen § 16 Übergangsbestimmungen (1) Für die vor dem 10. August 1990 zugelassenen Fahrzeuge, für Kleinkrafträder und motorisierte Krankenfahrstühle besteht der Versicherungsschutz auf der Grundlage der bisherigen Pflichtversicherungsregelungen bis zum 31. Dezember 1990 fort. Für diese Fahrzeuge behält die Kraftfahrzeug-Steuer- und Versicherungskarte als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes gemäß § 1 Abs. 2 Gültigkeit. (2) Die Versicherungsverhältnisse nach Abs. 1 werden mit Berlin, den 1. August 1990 dem 31. Dezember 1990 beendet, ohne daß es einer Kündigung bedarf. Die Halter der Fahrzeuge sind verpflichtet, mit Wirkung ab 1. Januar 1991 eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach dieser Verordnung abzuschließen. (3) Für bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen findet § 11 erst ab 1. Januar 1991 Anwendung. (4) Im Falle des §13 Abs. 1 Nr. 2 kann der Ersatzberechtigte seine Ersatzansprüche ohne die im § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 vorgesehenen Einschränkungen geltend machen, wenn das den Schaden verursachende Ereignis zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1991 eingetreten ist und der Halter des Fahrzeugs der Verpflichtung nach Abs. 2 nicht nachgekommen ist. § 15 ist entsprechend anzuwenden. § 17 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 10. August 1990 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. (1.) Verordnung vom 16. November 1961 über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl. II Nr. 78 S.503) i. d.F. der 2. Verordnung vom 12. Januar 1971 (GBl. II Nr. 14 S. 93), 2. 1. Durchführungsbestimmung vom 17. November 1961 zur Verordnung über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl. II Nr. 78 S. 504) i. d. F. der 3. Durchführungsbestimmung vom 20. August 1966 (GBl. II Nr. 93 S. 592), 3. 2. Durchführungsbestimmung vom 16. März 1964 zur Verordnung über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl. II Nr. 25 S. 215) i.d. F. der Anordnung vom 12. Januar 1971 über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl.II Nr. 14 S.93; Ber.Nr.24 S. 216), 4. Anordnung vom 12. Januar 1971 über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl. II Nr. 14 S. 93; Ber.Nr. 24 S. 216). Als Bestandteil der bis zum 31. Dezember 1990 fortbestehenden Versicherungsverhältnisse behalten die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung weiterhin Gültigkeit. Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik de Maiziere Ministerpräsident Dr. Romberg Minister der Finanzen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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