Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 1026

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 1026 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 1026); 1026 Gesetzblatt Teil I Nr. 52 Ausgabetag: 17. August 1990 3. Zuständigkeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Personalvertretungen und der in den §§ 57,65 genannten Vertreter, 4. Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen. (2) Die Vorschriften über das Beschlußverfahren des Arbeitsrechts gelten entsprechend. (3) Bis zur Bildung der Verwaltungsgerichte entscheiden die für Arbeitsrechtsstreitigkeiten zuständigen Gerichte. §84 (Fachkammem für Personalvertretungssachen in den Verwaltungsgerichten) findet keine Anwendung. Siebentes Kapitel Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen §85 (Grenzschutz) (1) Für den Grenzschutz gilt dieses Gesetz mit folgenden Abweichungen: Eine Beteiligung der Personalvertretung findet nicht statt bei a) Anordnungen für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes, durch die Einsatz oder Einsatzübungen geregelt werden, b) der Einstellung in den Polizeivollszugsdienst für die Grundausbildung. Die Vorschriften über die Jugend- und Auszubilderidenvertretung gelten nicht für die Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes. (2) Die übrigen Vorschriften des § 85 BPersVG finden keine Anwendung. §86 (Bundesnachrichtendienst) findet keine Anwendung. §87 (Bundesamt für Verfassungsschutz) findet keine Anwendung. §88 (Sozialversicherung und zentrale Arbeitsverwaltung) Für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung und für die zentrale Arbeitsverwaltung gilt dieses Gesetz mit folgenden Abweichungen: 1. Behörden der Mittelstufe im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 sind die der Hauptverwaltungsstelle unmittelbar nachgeordneten Dienststellen, denen andere Dienststellen nachgeordnet sind. 2. Abweichend von § 7 Satz 1 handelt für die Körperschaft oder Anstalt der Vorstand, soweit ihm die Entscheidungsbefugnis Vorbehalten ist. Er kann sich durch eines oder mehrere seiner Mitglieder vertreten lassen. 3. Als oberste Dienstbehörde im Sinne des § 69 Abs. 3, 4 und des § 71 gilt der Vorstand. § 69 Abs. 3 Satz 2 ist nicht anzuwenden. §89 (Staatsbank der DDR) findet keine Anwendung. § 89a (Deutsche Post) findet keine Anwendung. §90 (Ständige Vertretung der DDR bei der Bundesrepublik Deutschland) § 90 BPersVG findet für die Beschäftigten der Ständigen Vertretung der DDR bei der Bundesrepublik Deutschland keine sinngemäße Anwendung. Wahlen finden nicht statt. §91 (Dienststellen der DDR im Ausland) §91 BPersVG findet für die Beschäftigten in Dienststellen der DDR im Ausland keine sinngemäße Anwendung. Wahlen finden nicht statt. §92 (Sondervorschriften) Für die Zivilbeschäftigten des Geschäftsbereichs des Ministers für Abrüstung und Verteidigung gilt an Stelle des § 82 Abs. 5 folgende Regelung: 1. Werden personelle oder soziale Maßnahmen von einer Dienststelle, bei der keine für eine Beteiligung an diesen Maßnahmen zuständige Personalvertretung vorgesehen ist, mit Wirkung für Beschäftigte einer ihr nicht nachgeordneten Dienststelle getroffen, so ist der Personalrat dieser Dienststelle von deren Leiter zu beteiligen, nachdem zuvor ein Einvernehmen zwischen den Dienststellen über'die beabsichtigte Maßnahme hergestellt worden ist. 2. Sind bei einer Dienststelle, bei der keine Stufenvertretung vorgesehen ist, zur Vorbereitung von Entscheidungen nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 5 mit Wirkung für andere Dienststellen Ausschüsse gebildet, so hat die Dienststelle die beabsichtigte Maßnahme mit einem Mitglied der Stufenvertretung bei der nächsthöheren, den genannten Dienststellen übergeordneten Dienststelle zu beraten. Dieses Mitglied ist von der Stufenvertretung zu benennen. Nummer 1 ist nicht anzuwenden. §93 (V erschlußsachen) (1) Soweit eine Angelegenheit, an der eine Personal Vertretung zu beteiligen ist, mindestens als vertrauliche Verschlußsache eingestuft ist, tritt an die Stelle der Personalvertretung ein Ausschuß. Dem Ausschuß gehören höchstens drei Mitglieder des Personalrats an. Die Mitglieder des Ausschusses müssen nach den dafür geltenden Bestimmungen ermächtigt sein, Kenntnis von Verschlußsachen des in Betracht kommenden Geheimhaltungsgrades zu erhalten. Soweit ein Bezirkspersonalrat besteht, bilden Personalvertretungen bei Dienststellen, die Behörden der Mittelstufe nachgeordnet sind, keinen Ausschuß; an ihre Stelle tritt der Ausschuß des Bezirkspersonalrates. (2) Wird der zuständige Ausschuß nicht rechtzeitig gebildet, ist der Ausschuß der bei der Dienststelle bestehenden Stufenvertretung oder, wenn dieser nicht rechtzeitig gebildet wird, der Ausschuß der bei der obersten Dienstbehörde bestehenden Stufenvertretung zu beteiligen. (3) Die Einigungsstelle (§71) besteht in den in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Fällen aus je einem Beisitzer, der von der obersten Dienstbehörde und der bei ihr bestehenden zuständigen Personalvertretung bestellt wird, und einem unparteiischen Vorsitzenden, die nach den dafür geltenden Bestimmungen ermächtigt sind, von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Überzeugung. Bei einer Werbung auf der Grundlage der Übei zeugung müssen beim Kandidaten politisch-ideologische Motive vorhanden sein, durch die die konspirative Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Hauptabteilung ist von : auf : zurückgegangen. Die Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben wiederum, wie bereits, ein Verhältnis von : erreicht.

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