Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 91

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 91 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 91); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 17. Februar 1989 91 das aus technischen oder anderen Gründen zweckdienlich ist, f) auf Anforderung des Medizinischen Dienstes des Ver- , kehrswesens der DDR den Transport von Kranken, die sich an Bord von Schiffen vor der Küste der DDR befinden, zu veranlassen. Freiwillige Helfer . § 10 (1) Das Seefahrtsamt wird bei der Wahrnehmung des Seenotrettungsdienstes von Bürgern als Freiwillige Helfer des Seenotrettungsdienstes (nachfolgend Freiwillige Helfer genannt) unterstützt. (2) Freiwilliger Helfer kann jeder Bürger der DDR werden, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Eignung und medizinische Tauglichkeit besitzt und die Dienstordnung für den Seenotrettungsdienst anerkennt. (3) Die Aufnahme als Freiwilliger Helfer erfolgt mit Aushändigung des Seenotrettungsausweises. (4) Der Seenotrettungsausweis berechtigt zur Teilnahme an SAR-Übungen und -Einsätzen" in dem vom Seefahrtsamt angewiesenen Einsatzgebiet. (5) Der Seenotrettungsausweis ist zurückzugeben oder vom Seefahrtsamt einzuziehen, wenn die Tätigkeit als Freiwilliger Helfer endet. §11 ' . Freiwillige Helfer sind verpflichtet an Übungen und Belehrungen regelmäßig teilzunehmen und sicfi die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Ausübung des Seenotrettungsdienstes anzueignen sowie ihnen erteilte "Weisungen gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Im übrigen regeln sich die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Freiwilligen Helfer, die Zusammensetzung der Rettungsmannschaften sowie die Wahrnehmung bestimmter Funktionen und Befugnisse nach der vom Direktor des Seefahrtsamtes erlassenen Dienstordnung für den Seenotrettungsdienst. §12 Freistellung von der Arbeit und Versicherungsschutz (1) Freiwillige Helfer sind auf der Grundlage des § 182 des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie SAR-Übungen und -Einsätzen von der Arbeit freizustellen, soweit diese nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. (2) Freiwillige Helfer und entsprechende Mitarbeiter des Seefahrtsamtes haben Anspruch auf eine durch das Seefahrtsamt abzuschließende zusätzliche Unfallversicherung für Tod und dauernden Körperschaden. 3 3. Abschnitt * Hilfeleistung ' v § 13 Melde- und Informationspflicht (1) Wer das Notsignal eines Schiffes oder Luftfahrzeuges aufnimmt, ein in Seenot befindliches Schiff oder Luftfahrzeug wahmimmt oder Kenntnis davon erlangt, daß sich eine Person in Seenot befindet und Hilfe benötigt, hat darüber unverzüglich unter Angabe des Unfallortes Meldung zu erstatten. (2) Kapitäne haben die Meldung gemäß Abs. 1 an die * nächstgelegene Küstenstelle zu richten und die übrigen Teilnehmer am Seeverkehr über den Seenotfall zu informieren. (3) Kommandanten von Luftfahrzeugen haben die Meldung gemäß Abs. 1 an die dafür zuständige Flugsicherungskontrollstelle abzusetzen. (4) Bürger, die in den Seegewässern der DDR ein melde-" pflichtiges Ereignis gemäß Abs. 1 wahrnehmen, haben die Meldung beim Seefahrtsamt, bei der Deutschen Volkspolizei oder beim örtlich zuständigen Rat zu erstatten. \ (5) Für das Meldesystem der bewaffneten Organe der DDR gelten besondere Bestimmungen. (6) Bei der Küstenfunkstelle Rügen Radior Rostock Radio, der Deutschen Volkspolizei oder einem örtlichen Rat eingehende Meldungen gemäß Abs. 1 sind unverzüglich an das MRCC Rostock weiterzuleiten. (7) Kapitäne von Schiffen der DDR haben das Seefahrtsamt über ihren Schiffahrtsbetrieb von der Teilnahme an SAR-Maßnahmen zu informieren und auf Anforderung Auskünfte über den Ablauf der Rettungshandlungen zu geben. ( §14 Aufgaben des Kapitäns (1) Jeder Kapitän eines auf See befindlichen Schiffes hat zur Erfüllung der Hilfeleistungspflicht gemäß § 3 mit größtmöglicher Geschwindigkeit seines Schiffes den in Gefahr befindlichen Personen zu Hilfe zu eilen und ihnen nach Möglichkeit hiervon Kenntnis zu geben. (2) Der Kapitän ist von der Hilfeleistungspflicht entbunden, wenn 1. er von den in Gefahr befindlichen Personen aüs dieser Pflicht entlassen wurde und kein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt; 2. ihm durch den Kapitän eines ätn Gefahrenort Hilfe leistenden Schiffes mitgeteilt wurde, daß seine Hilfe nicht mehr erforderlich ist; 3. er von der für das SAR-Gebiet zuständigen Seenotrettungsleitstelle (MRCC), vom Leiter der Rettungsaktion am Unfallort (OSC) oder vom Koordinator der Such-und Rettungsmaßnahmen (CSS) die Mitteilung erhält, daß seine Hilfe nicht oder nicht mehr erforderlich ist. (3) Ist der Kapitän zur Hilfeleistung mit seinem Schiff nicht in der Lage oder hält er diese' auf Grund besonderer Umstände für unzweckmäßig oder unnötig, hat er den Grund dafür in das Schiffstagebuch einzutragen und die nächstlie-gende Küstenstelle zu informieren. (4) Der Kapitän des in Not befindlichen Schiffes ist, nachdem er sich nach Möglichkeit mit den Kapitänen der Schiffe, die seinen Hilferuf bestätigt haben, verständigt hat, berechtigt, eines oder mehrere Schiffe anzufordern, das oder die er für die Rettung am geeignetsten hält. §15 Aufgaben der Schiffsbesatzung Die Mitglieder von Schiffsbesatzungen haben sich, wenn ihr Schiff in SAR-Maßnahmen einbezogen ist, mit höchstem persönlichen Einsatz an der Suche und Rettung von Personen zu beteiligen. §16 Aufgaben des Kommandanten eines Luftfahrzeuges Der Kommandant eines Luftfahrzeuges, der das Notsignal eines anderen Luftfahrzeuges oder eines Schiffes aufgenommen oder ein in Not befindliches Luftfahrzeug oder Schiff wahrgenommen hat, ist zur unverzüglichen Meldung und, soweit dies ohne Gefährdung seines Luftfahrzeuges und der an Bord befindlichen Personen möglich ist, zur Hilfeleistung verpflichtet. V erantwort lichkei t für Schadenszufügung und Entschädigung §17 (1) Gerettete Personen haben keine Vergütung für die Rettung aus Seenot zu entrichten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie sein. Aus den dargestellten Erkenntnissen über psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Verhafteten lassen sich folgende Orientierungen und Anregungen für die weitere Vervollkommnung der verantwortungsvoll len Tätigkeit der Mitarbeiter der Linie Ausgehend von dem in der Arbeit erbrachten Nachweis, daß auch die Aufgaben, die an den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages sowie der Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und ihm nachgeordneter Leiter Schwerpunkt der Leitungstätigkeit im Berichtszeitraum war, die Beschlüsse des Parteitages der. in Verbindung mit den Dokumenten des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit festzulegen und durchzusetzen sowie weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Schwächen sowie deren Ursachen aufzuspüren und zu beseitigen.

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