Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 82

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 82 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 82); 82 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 31. Januar 1989 Festlegungen über die Anwendung oder Nichtanwendung der staatlichen Einsatzbestimmungen für Exporterzeugnisse zu treffen; die Kombinate, Betriebe oder Einrichtungen zu bestimmen, welche die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen zur Abweichung von staatlichen Einsatzbestimmungen (Ausnahmegenehmigungen) erhalten. (5) In staatlichen Einsatzbestimmungen kann festgelegt werden, daß der Einsatz bestimmter Erzeugnisse sowie von Rohstoffen oder Materialien für bestimmte Leistungen auf der Grundlage staatlicher Einzelgenehmigungen zu erfolgen hat. Gleichzeitig sind die zur Erteilung der staatlichen Einzelgenehmigungen Befugten zu benennen. §4 Verfahren für Ausnahmegenehmigungen und staatliche Einzelgenehmigungen (1) Für technisch-ökonomisch begründete Abweichungen von staatlichen Einsatzbestimmungen können zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind vom Verbraucher, bei Investitionen vom Projektanten, mit einer technischen und ökonomischen Begründung, einer Werkstoffinformation des Informationszentrums für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz,1 einer befürwortenden Stellungnahme des dem Verbraucher übergeordneten Organs und der Zustimmung des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung an den zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Befugten zu stellen. (2) Die Ausnahmegenehmigung oder ihre Ablehnung ist dem Antragsteller über das ihm übergeordnete Organ spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrages schriftlich mitzuteilen. Bei Entscheidungen gegenüber Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen der örtlich geleiteten Wirtschaft sowie den Genossenschaften ist gemäß Abs. 4 zu verfahren. Kann im Ausnahmefall die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten werden, ist der Antragsteller unter Angabe der Gründe zu informieren. Über alle erteilten Ausnahmegenehmigungen ist durch den zur Erteilung Befugten und die Verbraucher ein Nachweis zu führen. (3) Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Ausnahme-! genehmigung oder gegen die Erteilung einer Auflage kann der Antragsteller innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Entscheidung eine schriftlich begründete Beschwerde bei demjenigen einlegen, der die Entscheidung getroffen hat. Der Beschwerde ist eine Stellungnahme des dem Antragsteller übergeordneten Organs beizufügen. Wird der Beschwerde nicht oder nicht vollständig entsprochen, ist sie innerhalb weiterer 2 Wochen an den zuständigen bilanzverantwortlichen Minister weiterzuleiten. Dieser entscheidet innerhalb von 4 Wochen endgültig. (4) Anträge der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen der örtlich geleiteten Wirtschaft sowie der Genossenschaften sind über das jeweilige Fachorgan des zuständigen örtlichen Rates einzureichen. Für Kombinatsbetriebe sind die Anträge betriebsbezogen durch die Kombinate zu stellen. Entsprechendes gilt für die Einlegung einer Beschwerde gemäß Abs. 3. (5) Staatliche Einzelgenehmigungen können zeitlich befristet oder unbefristet erteilt werden. Liegen die Voraussetzungen des § 5 vor, erfolgt die Erteilung der staatlichen Einzelgenehmigung unbefristet. Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 gelten für Anträge über staatliche Einzelgenehmigungen, die Erteilung und Nachweisführung sowie für das Beschwerderecht gegen die Ablehnung von Anträgen entsprechend. In staatlichen Einsatzbestimmungen kann bei Vorliegen volkswirtschaftlicher Erfordernisse von diesem Verfahren abgewichen werden. 1 Sitz: VEB Zentralinstitut für ökonomischen Metalleinsatz, Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden Regelungen für Neuentwicklungen §5 Ist für die Neuentwicklung von Erzeugnissen der Einsatz von Rohstoffen und Materialien vorgesehen, dem staatliche Einsatzbestimmungen entgegenstehen, so hat der künftige Verbraucher, bei Investitionen der Projektant, eine staatliche Einzelgenehmigung gemäß § 4 Abs. 5 zu beantragen. §6 Die Werkstoffhersteller sind verpflichtet, die aus dem Einsatz eines neuentwickelten Werkstoffes ableitbaren Möglichkeiten zur Erschließung weiterer Einsatzgebiete zu prüfen und dem zuständigen bilanzverantwortlichen Ministerium Vorschläge für den Erlaß von staatlichen Einsatzbestimmungen zu unterbreiten. Aufgaben zentraler Staatsorgane §7 (1) Die für die betreffenden Rohstoffe und Materialien zuständigen bilanzverantwortlichen Minister haben den Erlaß, die Änderung und die Außerkraftsetzung staatlicher Einsatzbestimmungen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane, insbesondere der Liefer- und Verbraucherbereiche, und unter Beachtung der Bestimmungen des § 4 Abs. 3 der LVO abzustimmen. Wird von staatlichen Einsatzbestimmungen der Materialeinsatz in überwachungspflichtigen Anlagen betroffen, ist das Staatliche Amt für Technische Überwachung bzw. die Oberste Bergbehörde beim Ministerrat der DDR in die Abstimmung einzubeziehen. Die Abstimmung hat darüber hinaus mit den anderen zuständigen bilanzverantwortlichen Ministern zu erfolgen, wenn Rohstoffe oder Materialien als Substituten erzeugnis- oder leistungsbezogen festgelegt werden sollen, die der Bilanzverantwortung anderer Minister zugeordnet sind. (2) Die staatlichen Einsatzbestimmungen bedürfen der Zustimmung des Ministers für Materialwirtschaft und des Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung. Die Zustimmung des Präsidenten ist gegenüber dem Minister für Materialwirtschaft nachzuweisen. (3) Die bilanzverantwortlichen Minister können Ausnahmegenehmigungen und staatliche Einzelgenehmigungen auf-heben. Die Aufhebung bedarf der Zustimmung des Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung. (4) Die bilanzverantwortlichen Minister haben die staatlichen Einsatzbestimmungen jeweils im Zeitraum von 2 Jahren zu überprüfen. Sie sind dem wissenschaftlich-technischen Entwicklungsstand anzupassen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind bis Ende Februar des jeweiligen Folgejahres dem Minister für Materialwirtschaft zu übergeben. §8 (1) Der Minister für Materialwirtschaft trägt für die Koordinierung der Ausarbeitung staatlicher Einsatzbestimmungen die Verantwortung. Er hat mit den Leitern anderer zentraler Staatsorgane, insbesondere mit den bilanzverantwortlichen Ministern und dem Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, eng zusammenzuwirken. (2) Der Minister für Materialwirtschaft kann von den bilanzverantwortlichen Ministern den Erlaß, die Änderung und die Außerkraftsetzung staatlicher Einsatzbestimmungen verlangen. Er ist berechtigt, in Abstimmung mit dem zuständigen bilanzverantwortlichen Minister und im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Ausnahmegenehmigungen und staatliche Einzelgenehmigungen aufzuheben. (3) Der Minister für Materialwirtschaft ist zur Sicherung volkswirtschaftlicher Interessen und gesamtstaatlicher Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der vom Leiter der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen ihren pflichten und Verantwortlichkeiten immer besser nachkommen. Wir sind uns darüber im klaren, daß gerade auf diesem Gebiet noch weitere Untersuchungen erforderlich sind.

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