Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 276

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 276 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 276); 276 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 29. Dezember 1989 Bürger anderer Staaten und Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der DDR, die nach den devisenrechtlichen Bestimmungen Deviseninländer sind. §2 (1) Die im § 1 genannten Personen sind berechtigt, im Jahre 1990 Reisezahlungsmittel für private Reisen in folgender Höhe zu erwerben: 1. Währungen der anderen Mitgliedsländer des RGW in unbegrenzter Höhe (außer der Ungarischen Republik), 2. konvertierbare Devisen bis zur Höhe von 200 DM. (2) Der Umtauschsatz gemäß Abs. 1 Ziff. 2 beträgt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 50 % des genannten Betrages. §3 (1) Die im § 2 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Reisezahlungsmittel der Währungen der Mitgliedsländer des RGW werden zu den jeweils gültigen Devisenumrechnungssätzen und einer Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenordnung der Staatsbank der DDR in Höhe von 2 % verkauft. (2) Die im § 2 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Reisezahlungsmittel konvertierbarer Devisen werden a) im Gegenwert bis zu 100 DM im Verhältnis 1 DM = 1 Mark der DDR und für andere konvertierbare Währungen zum für diese Währungen gültigen Devisenumrechnungssatz, b) über einen Gegenwert von 100 DM hinaus mit einem Aufschlag zum gültigen Devisenumrechnungssatz von 400 % (d. h. 1 DM = 1 Mark der DDR + 4 Mark Aufschlag = 5 Mark für andere konvertierbare Währungen = Devisenumrechnungssatz + 400 % Aufschlag) verkauft. (3) Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gilt für Buchst, a bis 50 DM und Buchst, b über 50 DM. §4 (1) Die im § 2 genannten Reisezahlungsmittel können in der DDR bei den Filialen und Wechselstellen der Staatsbank der DDR und bei den von der Staatsbank der DDR damit beauftragten Geld- und Kreditinstituten oder Einrichtungen erworben werden. (2) Die entsprechenden Kreditinstitute und Einrichtungen, ihre Öffnungszeiten und der Verkaufsmodus sind in geeigneter Weise durch die Kreisfilialdirektoren der Staatsbank der DDR für das jeweilige Territorium zu veröffentlichen. (3) Bürger der DDR können konvertierbare Devisen gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2 auch bei den damit beauftragten Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) erwerben. Sie sind berechtigt, die dazu erforderli- chen Beträge in Mark der DDR auszuführen. (4) Bürger anderer Staaten und Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der DDR können Reisezahlungsmittel nur bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Kreisfiliale der Staatsbank der DDR erwerben. §5 (1) Der Verkauf von Reisezahlungsmitteln gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2 wird für DDR-Bürger ab vollendetem 14. Lebensjahr im Personalausweis, für Staatenlose und Ausländer ab vollendetem 14. Lebensjahr in der Aufenthaltserlaubnis, für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Sozial- versicherungs- und Impfausweis vermerkt. (2) Ein Verkauf von Reisezahlungsmitteln für Kinder erfolgt nur, wenn neben dem Sozialversicherungs- und Impfausweis des Kindes ein Personaldokument gemäß Abs. 1 eines Erziehungsberechtigten vorgelegt wird. §6 In den Reiseländern nicht verbrauchte Reisezahlungsmittel gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 1 können der Staatsbank der DDR zum Ankauf angeboten werden. Der Ankauf erfolgt zu dem am Tage des Ankaufs gültigen Devisenumrechnungssatz. §7 Für im Jahre 1990 ausgestellte Ersatzdokumente für Personalausweise, Aufenthaltserlaubnisse sowie Sozialversicherungs- und Impfausweise wird der Geldumtausch in den für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Kreisfilialen der Staatsbank der DDR nach Prüfung der Umtauschberechtigung durchgeführt. §8 Die unberechtigte Inanspruchnahme der Ankaufmöglichkeiten führt zum Verlust des Anspruchs auf Ankauf von Reisezahlungsmitteln für das Folgejahr bzw. für die Folgejahre, sofern nicht die Rückzahlung des unberechtigt erlangten Betrages erfolgt. §9 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1989 Der Minister der Finanzen und Preise Nickel * 1 Anordnung über die Führung von Valutakonten bei der Staatsbank der DDR vom 21. Dezember 1989 Auf der Grundlage der §§ 7 Abs. 2 und 11 Abs. 3 des Devisengesetzes vom 19. Dezember 1973 (GBl. I Nr. 58 S. 574) wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Staatsbank der DDR folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der DDR, Organe und Einrichtungen, Genossenschaften, Vereinigungen, Gesellschaften, Parteien und gesellschaftliche Organisationen, deren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung sich in der DDR befindet. §2 Die im § 1 Genannten können bei der für ihren Wohnsitz, Sitz bzw. Ort der Geschäftsleitung zuständigen Filiale der Staatsbank der DDR Valutakonten führen. §3 (1) Auf Valutakonten können im Rahmen der devisenrechtlichen Regelungen erworbene Zahlungsmittel konvertierbarer Währungen gutgeschrieben werden. (2) Die Valutakonten werden in D-Mark geführt. (3) Die Verzinsung beträgt bei täglich fälligen Guthaben 2,5 % pro Jahr, bei Guthaben mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr 4 % pro Jahr. Wird über langfristig angelegte Guthaben in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der Staatsbank der DDR ohne Einhaltung der Kündigungsfrist verfügt, wird der vorfristig verfügte Betrag für die Dauer der unter einem Jahr liegenden Anlage mit 2 % pro Jahr verzinst. §4 ' Inhaber von Valutakonten können über das Kontoguthaben uneingeschränkt verfügen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verum wortungsbereich und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen.

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