Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 274

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 274 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 274); 274 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 29. Dezember 1989 wird der Beschluß des Ministerrates auszugsweise veröffentlicht: 3.3. Bekanntmachung vom 15. Oktober 1982 der Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (GBl. I Nr. 36 S. 607) 3.4. Bekanntmachung vom 13. Mai 1987 der Änderung der Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen - Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (GBl. I Nr. 13 S. 151) 4. Ziffer 1 des Abschnittes V der Anlage zum Beschluß des Staatsrates, des Ministerrates und des Nationalen Verteidigungsrates vom 16. Dezember 1977 zur. Durchführung des Gesetzes über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen entfällt (GBl. I Nr. 37 S. 421). Berlin, den 21. Dezember 1989 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. M ö b i s -Staatssekretär Anordnung über die Erfüllung der Meldepflicht vom 21. Dezember 1989 Aufgrund der §§ 2, 4 und 29 der Verordnung vom 15. Juli 1965 über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik Meldeordnung (MO) in der Neufassung vom 10. Juni 1981 (GBl. I Nr. 23'S. 282) wird folgendes angeordnet: §1 Die Meldepflicht nadi § 10 der Meldeordnung kann auch bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Meldestelle der Deutschen Volkspolizei erfüllt werden. §2 (1) Von der Meldepflicht nach § 10 der Meldeordnung sind befreit: 1. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik mit stän- digem Wohnsitz im Ausland, Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) und Bürger der Staaten, mit denen die DDR Abkommen über visafreie Einreisen für alle Paßkategorien vereinbart hat (s. Anlage), die zu einem Aufenthalt bis zu 30 Tagen in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 2. Ausländer, die visapflichtig zu einem Tagesaufenthalt ohne Übernachtung in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 3. Luftfahrtpersonal und Seeleute anderer Staaten, die zum Tagesaufenthalt ohne Übernachtung in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 4. Bürger nordeuropäischer Staaten, die zum Aufenthalt bis zu 2 Tagen im Kreis Rügen und in den Städten Bad Doberan, Greifswald, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar in die DDR einreisen; 5. Ausländer, die zur Durchführung von Gütertransporten oder aus anderen berufsbedingten Gründen visapflichtig zu einem Aufenthalt bis zu 2 Tagen in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 6. Personen, die die Deutsche Demokratische Republik im Transitverkehr ohne Übernachtung durchreisen. (2) Die Befreiung, von der; Meldepflicht gemäß Abs. X , Zif- fern 1, 4 und 5 gilt nicht für die nach den §§ 17 bis 19 der Meldeordnung zu erfüllende Meldepflicht und die gemäß Abs. 1 Ziff. 1 nicht für die nach § 15 der Meldeordnung erforderliche Eintragung in das Hausbuch. . §3 (1) Bei der Beherbergung von Touristengruppen, deren Teilnehmer' Bürger von Staaten gemäß Anlage sind, ist nur der Reiseleiter mit einem Meldeschein der Beherbergungsstätten zu melden. Die Teilnehmer sind auf dem Meldeschein der Beherbergungsstätten des Reiseleiters zahlenmäßig anzugeben. (2) Bei der Beherbergung von Touristengruppen aus anderen als in der Anlage genannten Staaten und aus Berlin (West) können anstelle des nach § 18 der Meldeordnung auszufüllenden Meldestileines der Beherbergungsstätten Listen, die alle Angaben des Meldescheines der Beherbergungsstätten enthalten, Verwendung finden. (3) Die Führung des Gästeverzeichnisses nach § 19 der Meldeordnung hat für Touristengruppen nach den Grundsätzen der Absätze 1 und 2 zu erfolgen. §4 (1) Diese Anordnung tritt am 24. Dezember 1989 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 3. Dezember 1987 über die Erfüllung der Meldepflicht (GBl. I Nr. 29 S. 282), b) Anordnung Nr. 2 vom 28. August 1989 über die Erfüllung der Meldepflicht (GBl. I Nr. 16 S. 201). Berlin, den 21. Dezember 1989 Der Minister für Innere Angelegenheiten A h r e n d t Anlage zu vorstehender Anordnung Staaten gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 1 der Anordnung Volksrepublik Bulgarien Republik Finnland Republik Kuba Mongolische Volksrepublik Volksrepublik Polen Sozialistische Republik Rumänien Tschechoslowakische Sozialistische Republik Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Republik Ungarn Anordnung Nr. 4 über die Benutzung von Verkehrswegen im Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik 4. Transit-Anordnung vom 21. Dezember 1989 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 8. Januar 1985 über die Benutzung von Verkehrswegen im Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik Transit-Anordnung (GBl. I Nr. 2 S. 11) in dr Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 30. Dezember 1987 (GBl. I 1988 Nr. 1 S. 5) und der Anordnung Nr. 3'vom 29. November 1989 (GBl. I Nr. 24 S. 261) wird folgendes angeordnet:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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