Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 268

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 268 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 268); 268 Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 22. Dezember 1989 (4) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu erfolgen. Sie sind zu begründen und dem Bürger auszuhändigen bzw. zuzusenden. (5) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. §9 Zulässigkeit des Gerichtsweges (1) Gegen Entscheidungen über die Ablehnung von Anträgen auf die Erteilung von Verkaufsgenehmigungen (§ 2) und deren Widerruf (§ 6) kann der Bürger, nachdem über seine Beschwerde entschieden worden ist, Antrag auf Nachprüfung durch das Gericht stellen. (2) Für die Durchführung des Verfahrens ist das Kreisgericht zuständig, in dessen Bereich der örtliche Rat seinen Sitz hat, der die erste Entscheidung getroffen hat. (3) Für das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Dezember 1988 über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwal-tungsentseheidungen (GBl. I Nr. 28 S. 327). §10 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Verkaufsgenehmigung ambulant handelt oder erteilte Auflagen nicht erfüllt (§ 2 Abs. 2), kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Die bei der Handlung benutzten Waren können unabhängig von den Rechten Dritter entschädigungslos eingezogen werden. Ist die Einziehung nicht möglich, kann die Einziehung der Waren oder anderer Sachen, die an deren Stelle getreten sind, erfolgen oder die Zahlung ihres Gegenwertes festgelegt werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeit den hauptamtlichen Mitgliedern der örtlichen Räte sowie bei der Verletzung von Preisbestimmungen den Leitern der Abteilungen Preise der Räte der Kreise oder Städte. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). (5) Spekulativer, ungenehmigter Handel, Verletzungen der festgesetzten Verkaufspreise, Verstöße gegen die Preisauszeichnungspflicht und Verkauf von Waren ohne Preisbewilligung können gemäß den Rechtsvorschriften geahndet werden. §11 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. (2) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist die Verordnung vom 12. Juli 1972 über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit (GBl. II Nr. 47 S. 541) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 21. August 1975 (GBl. I Nr. 36 S. 642) und der Verordnung vom 14. Dezember 1988 zur Anpassung von Regelungen über Rechtsmittel der Bürger und zur Festlegung der gerichtlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung von- Verwaltungsentscheidungen (GBl. I Nr. 28 S. 330), nicht mehr anzuwenden. (3) Die Anordnung vom 1. Dezember 1979 über die Förderung des bildnerischen Volksschaffens durch die Vergabe gesellschaftlicher Aufträge zur Schaffung von Werken, ihren Erwerb und ihre Nutzung (GBl. I 1980 Nr. 3 S. 25) wird von dieser Verordnung nicht berührt. (4) Durchführungsbestimmungen erlassen der Minister für Handel und Versorgung bzw. der Minister der Finanzen und Preise im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane. Berlin, den 7. Dezember 1989 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Hans M o d r o w Vorsitzender Flegel Minister für Handel und Versorgung Anlage zu vorstehender Verordnung Vom ambulanten Handel sind folgende Gebrauchtwaren im Sinne der Regelungen des §1 Abs. 2 ausgenommen: die zollrechtswidrig in die DDR eingeführt wurden oder entgegen zollrechtlichen Bestimmungen veräußert werden sollen, die unter die Bestimmungen des Edelmetallgesetzes vom 12. Juli 1973 (GBl. I Nr. 33 S. 338) fallen, die Kunst- und Sammlerwert besitzen sowie Sachen, die unter das Kulturgutschutzgesetz vom 3. Juli 1980 (GBl. I Nr. 20 S. 191) fallen, Kraftfahrzeuge, nicht genehmigte Druckerzeugnisse, die unter die Bestimmungen der Schußwaffenverordnung vom 26. März 1987 (GBl. I Nr. 11 S. 131) fallen, selbst hergestellte Kosmetik- und Gesundheitspflegemittel, pharmazeutische Produkte, Drogen und chemische Reinigungsmittel, Gegenstände aller Art, wenn ihr Inhalt oder ihre Darstellung gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist, pornographischen Charakter trägt, Rassismus oder Brutalität ausdrückt bzw. in anderer Weise den Interessen des sozialistischen Staates oder seiner Bürger widerspricht, fernmeldetechnische Geräte und Rundfunkempfänger, die eine spezielle Technik enthalten, um Kürzwellenfunkdienste zu empfangen, die keine Rundfunkdienste sind. Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 18. Dezember 1989 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch den Ministerrat die nachstehenden Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt werden: 1. Verordnung vom 17. Juli 1952 über die Bildung von Kollegien (Ministerialblatt Nr. 32 S. 109), 2. Geschäftsordnung vom 12. Februar 1953 für Kollegien in den Ministerien, den Staatssekretariaten und anderen zentralen Organen der Regierung (ZB1. Nr. 7 S. 55), 3. Verordnung vom 28. August 1952 über die Gewährung von-Ehrenpensionen (GBl. Nr. 122 S. 823), 4. Zweite Verordnung vom 30. Oktober 1962 über die Gewährung von Ehrenpensionen (GBl- II Nr. 83 S. 731), 5. Beschluß des Ministerrates vom 22. September 1966 über das Weitergelten - gesetzlicher Bestimmungen (GBl. II Nr. 118 S. 765), 6. Verordnung vom'19. Februar 1969 über die Pflichten, die Rechte ui\d die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter in den Staatsorganen (GBL II Nr. 26 S. 163),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Linie der Dezernate und des Untersuchungsorgans der Zollverwaltung teilnahmen. Ausgehend davon wurden von den Leitern der beteiligten Organe auf Bezirksebene die Schwerpunkte ihres Zusammenwirkens klarer bestimmt und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der - richtet sieh vor allem auf Schwerpunkte. In der Untersuchungshaft dürfen sich nur solche Personen befinden, die auf Grund eines Haftbefehls eingewiesen sind.

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