Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 260

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 260 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 260); 260 Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 18. Dezember 1989 12. April 1978 über den Transport radioaktiver Stoffe ATRS erteilten Zulassungen, Genehmigungen und Freigabebescheide sind innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung beim Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zur Zulassung und Genehmigung gemäß den §§ 2 bis 5 vorzulegen. (3) Verpackungen, die den Vorschriften dieser Anordnung nicht entsprechen, die aber gemäß der Anordnung vom f2. April 1978 über den Transport radioaktiver Stoffe ATRS verwendet werden durften, können noch bis zum 31. Dezember 1995 für den Transport dieser Stoffe genutzt werden. Die Übergangsbestimmungen in den Verkehrsbestimmungen werden hiervon nicht berührt. § 14 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 12. April 1978 über den Transport radioaktiver Stoffe ATRS (Sonderdruck Nr. 953 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 27. November 1989 Der Präsident des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. habil. Dr. h.' c. S i t z 1 a c k Staatssekretär Anlage 1 zu den §§ 1 Abs. 1 und 9 Abs. 1 vorstehender Anordnung Zur Zeit gelten insbesondere: 1. Transportordnung vom 30. Januar 1979 für gefährliche Güter (TOG) (TVA Nr. 153/20/79), 2. Ordnung vom 4. Juni 1987 über den Seetransport und Hafenumschlag gefährlicher Güter (OSHG) (TVA Nr. 170/ 18/87), 3. Ordnung vom 13. Februar 1979 über den Lufttransport gefährlicher Güter (OLTG) (TVA Nr. 190/18/85), 4. Post-Anordnung vom 28. Februar 1986 Anlage 5 Bestimmungen für den Versand von radioaktiven Stoffen (GBl. I Nr. 8 S. 69), 5. Besondere Bedingungen vom 1. Juli 1974 für die Beförderung von gefährlichen Gütern im internationalen Eisenbahnverkehr Anlage 4 zum Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (SMGS) (TVA Nr. 149a/24/74), 6. Bestimmungen vom 15. September 1986 für die Beförderung von Gütern in Wagen im internationalen direkten Eisenbahn-Fährverkehr zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (IDEF-Bestimmungen) (TVA Nr. 181/ 20/86), 7. Ordnung vom 1. Mai 1985 über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) Anlage I zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern' (CIM) (TVA Nr; 60/6/85), 8. Anlagen A und B vom 1. Mai 1985 zum Europäischen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (TVA Nr. 111/10/85). Anlage 2 zu § 1 Abs. 3 vorstehender Anordnung Im Sinne dieser Anordnung sind: 1. Radioaktiver Stoff in besonderer Form: Unter radioaktivem Stoff in besonderer Form versteht man entweder einen nichtausbreitungsfähigen festen radioaktiven Stoff oder eine dicht verschlossene Kapsel, die einen radioaktiven Stoff enthält, und der den Anforderungen an radioaktive Stoffe in besonderer Form! entspricht. 2. Verpackung für radioaktive Stoffe: Unter Verpackung versteht man die Gesamtheit aller für die vollständige Umschließung des radioaktiven Inhalts notwendigen Bauteile. Dazu können insbesondere eines oder mehrere Gefäße, saugfähiges Material, Abstandshalter, Strahlenabschirmungen, Vorrichtungen zum Befüllen, Entleeren, Belüften und zur Druckentlastung, Kühlvorrichtungen, Stoßdämpfer, Vorrichtungen zum Handhaben und für die Ladungssicherung, Wärmeschutzeinrichtungen und eingebaute Bedieneinrichtungen gehören. Die Verpackung kann eine Kiste, ein Faß oder ein ähnliches Behältnis oder auch ein Container, Tankcontainer oder ein Behälterfahrzeug sein. 3. Versandstück: Verpackung mit radioaktivem Inhalt. 4. Versandstücke für radioaktive Stoffe hoher Aktivität: Versandstück Typ B (U): Typ B-Verpackung mit radioakti- ven Stoffen hoher Aktivität, die entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung ohne zusätzliche Maßnahmen transportiert werden darf. Versandstück Typ B (M): Typ B-Verpackung mit radioakti- ven Stoffen hoher Aktivität, bei der die Sicherheit während des Transportes durch besondere Maßnahmen und Vorkehrungen zu gewährleisten ist. 5. Spaltbare Stoffe t Uranium-233, Uranium-235, Plutonium-238, Plutonium-239, Plutonium-241 und jede Mischung dieser Radionuklide. Ausgenommen sind: a) spaltbare Stoffe in Mengen bis 15 g pro Versandstück, wobei die kleinste äußere Außenabmessung des Versandstückes mindestens 10 cm betragen muß, oder bei Transporten in loser Schüttung in Mengen bis 15 g pro Fahrzeug, b) unbestrahltes Natururanium und abgereichertes Uranium sowie Natururanium oder abgereichertes Uranium, das nur in thermischen Reaktoren bestrahlt worden ist, c) homogene wasserstoffhaltige Lösungen oder Mischungen, die folgenden Bedingungen entsprechen: Parameter Uranium-235 Jeder sonstige spaltbare Stoff (einschl. Mischungen) H/Xa mindestens 5 200 5 200 Höchste Konzen- Tration des Spalt-stoffnuklides in g/1 5 5 Höchste Menge des Spaltstoff- nuklids je Ver-sandstückb) in g 800C) 500 a) Wobei H/X das Verhältnis zwischen der Anzahl der Wasserstoffatome und der Anzahl der Atome des spaltbaren Nuklids darstellt. b) Wenn die Stoffe in loser Schüttung transportiert werden, gelten die Mengenbeschränkungen für das Transportmittel. c) Mit einer Toleranz für Plutonium und Uranium-233 von höchstens 1 % der Masse an Uranium-235.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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