Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 257

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 257 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 257); 257 ry sd.utbibiioinei' ■£- . ; \!r* V.iU * i y *'**- . ' ;3 H kW i w- GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1989 Berlin, den 18. Dezember 1989 Teil I Nr. 24 Tag 27. 11. 89 29. 11. 89 12.12. 89 Inhalt Seite Anordnung über den Transport radioaktiver Stoffe ATRS 257 - Anordnung Nr. 3 über die Benutzung von Verkehrswegen im Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik 3. Transit-Anordnung 261 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Bezugs von industriellen Konsumgütern durch gesellschaftliche Bedarfsträger 261 Hinweis auf Veröffentlichungen dm Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 262 Anordnung über den Transport radioaktiver Stoffe - ATRS -vom 27. November 1989 Auf Grund der Verordnung vom 11. Oktober 1984 über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz (GBl. I Nr. 30 S. 341) und des § 18 der Verordnung vom 21. Juli 1988 über die Gewährleistung des sicheren Transports gefährlicher Güter (VOTG) (GBl. I Nr. 18 S. 205) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehrswesen und dem Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung enthält Regelungen, die beim Transport radioaktiver Stoffe zusätzlich zur Transportordnung für s gefährliche Güter und den weiteren in der Anlage 1 genannten ' Verkehrsbestimmungen einzuhalten sind, wenn die Aktivitätskonzentration höher als 7 10'i Becquerel je Kilogramm ist. (2) Diese Anordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen und gesellschaftliche Organisationen (nachstehend Kombinate und Betriebe genannt). , (3) Für diese Anordnung gelten die in der Anlage 2 defi- / nierten Begriffe. §2 Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form (1) Die Bauart von radioaktiven Stoffen in besonderer Form bedarf der Zulassung durch das Staatliche Amt für Atöm-sicherheit und Strahlenschutz. Der Antrag auf Zulassung muß /folgende Angaben und Unterlagen enthalten: 1. eine genaue Beschreibung der Stoffe, insbesondere ihres physikalischen Zustandes und ihrer chemischen Eigenschaften, 2. eine genaue Beschreibung der Bauart der zu verwendenden Kapsel, einschließlich vollständiger Zeichnungen und Angaben über deren Werkstoff, 3. einen Nachweis in Form eines gesonderten Berichtes des Antragstellers, daß die Stoffe den Anforderungen an radioaktive Stoffe in besonderer Formt entsprechen. (2) Für umschlossene Strahlenquellen kann die Zulassung als radioaktiver Stoff in besonderer Form im Rahmen der Bauartzulassung gemäß den dafür geltenden Rechtsvorschriften2 erteilt werden, wenn die im Abs. 1 genannten Forderungen erfüllt wurden. Als Zulassungskennzeichen gilt in diesem Fall die Nummer der Bauartzulassung, die in der Transportdokumentation gemäß § 6 durch ein „S“ zu ergänzen ist. (3) Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz anerkennt grundsätzlich die durch die zuständige Behörde eines anderen Landes3 ausgestellte Zulassung einer Bauart von radioaktiven Stoffen in besonderer Form. Diese Zulassung ist dem Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz zur Anerkennung zuzusenden. Der Anerkennungsbescheid muß vor. dem ersten Transport beim Absen-der/Transportbetrieb vorliegen. §3 Bauartzulassung von Versandstücken (1) Die Ißauart von Typ B (U)- und Typ B (M)-Versand-stücken und von Versandstücken mit spaltbaren Stoffen bedarf der Zulassung durch das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz. Der Antrag auf Zulassung muß folgende Angaben und Unterlagen enthalten: 1. Zuordnung des Versandstückes zum Typ B (U) oder Typ B (M) und/öder Versandstück mit spaltbaren Stoffen, 2. eine genaue Beschreibung des vorgesehenen Inhalts (Radionuklidzusammensetzung, physikalisch-chemische Ei- 1 Richtlinie vom 30. November 1989 über Anforderungen an und Prüfmethoden für radioaktive Stoffe in besonderer Form, Verpak-kungen und Versandstücke zum Transport radioaktiver Stoffe (Mitteilungen des Staatlichen Amtes für Afomsicherheit und Strahlenschutz Nr. 18/1989). 2 z. Z. gilt die Anordnung vom 19. Oktober 1988 über die Bauartzulassung von Strahleneinrichtüngen, umschlossenen Strahlenquellen und von Mitteln zur Gewährleistung des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit (GBl. I Nr. 24 S. 265). 3 Liste der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des sicheren Transports radioaktiver Stoffe, herausgegeben von der Internationalen Atomenergie-Organisation, Wien;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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