Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 248

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 248 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 248); 248 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 23. November 1989. Katalog Katalog- Ordnungs- Bearbeitungs- Anpas- Bauzeitnormative kurzbe- nummer stand sungs- Zeichnung faktor 1 2 " 3 4 5 Industrie und * Lagerwirtschaft Z 8083 KZH 951/Biatt 01 Dezember 1988 1,00 Verkehrswesen Z 8688 KZH 951/Blatt 01 November 1986 1,00 (1. Ergänzg.) 971/Blatt 04 Januar 1986 1,00 971/Blatt 05 Februar 1986 1,00 (1. Ergänzg.) 971/Blatt 07 März 1986 1,00 971/Blatt 07 April 1986 1,00- (1. Ergänzg.) 971/Blatt 07 November 1986 1,00 (2. Ergänzg.) 971/Blatt 08 März 1986 1,00 §2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten folgende Vorschriften außer Kraft: Katalog Bauzeitnormative Katalog- kurzbe- zeichnung Ordnungsnummer - - Bearbeitungs- stand Anpas- sungs- faktor 1 2 3 4 5 Industrie und Lag er Wirtschaft Z 8083 KZH 951/Blatt 01 März ‘ 19803 0,85 Wohnungs- und Z 8083 KZH 951/Blatt 02 Dezember 1982 1,00 Gesellschaftsbau Z 8084 KZH 953/Biatt 02 August 19835 1,00 Berlin, den 27. Oktober 1989 Der Minister für Bauwesen Junker 3 Verbindlich erklärt mit der Anordnung vom 7. Dezember 1982 über die Anwendung von Zeitaufwandsnormativen für Investitionen Bauzeitnormative (GBl. I Nr. 41 S. 654). 4 Verbindlich erklärt mit der Anordnung Nr. 4 vom 15. April 1986 (GBl. I Nr. 17 S. 271). 5 Verbindlich erklärt mit der Anordnung Nr. 2 vom 13. Januar 1984 (GBl. I Nr. 2 S. 14). Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 15. Oktober 1989 §1 Folgende Rechtsvorschriften werden aufgehoben: Brandschutzanordnung Nr. 6/2 vom 5. April 1968 Lagerung fester Brennstoffe (GBl. II Nr. 38 S. 230) t, Brandschutzanordnung Nr. 6/3 vom 12. Mai 1969 Lagerung fester Brennstoffe (GBl. II Nr. 41 S. 267) t, Anordnung vom 18. Mai 1956 zur Regelung des Freibade-wesens (GBl. I Nr. 50 S. 433). 1 Dafür gelten die Standards: - TGL 30 541 - Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Lagerung fester Brennstoffe; Allgemeine Festlegungen - TGL 23 213 - Holzkohle; Technische Bedingungen -. §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1989 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vom 3. November 1989 §1 Die Arbeitsschutzanordnung 537/1 vom 29. Juni 1964 Rammen (GBl. II Nr. 70 S. 633) und die Anordnung Nr. 1 vom 2. März 1983 über die Änderung der Arbeitsschutzanordnung 537/1 Rammen (GBl. I Nr. 9 S. 99) werden aufgehoben!. §2 Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1989 in Kraft. Berlin, den 3. November 1989 Der Minister für Bauwesen I. V,: Martini Staatssekretär i Dafür gilt der Standard TGL 30433 - Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Ramm- und Zieharbeiten; Allgemeine Festlegungen -. Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vom 3. November 1989 §1 Die Arbeitsschutzanordnung 617/1 vom 19. Juni 1965 Arbeiten in Druckluft (Sonderdruck Nr. 517 des Gesetzblattes) wird aufgehobenk §2 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1990 in Kraft. Berlin, den 3. November 1989 Der Minister für Bauwesen I. V.: Martini Staatssekretär l l Dafür gilt der Standard TGL 30436 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Arbeiten in Druckluft; Allgemeine Festlegungen . Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik Sonderdruck Nr. 886/25 Regelung Nr. 45 Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Scheinwerferreinigungsanlagen sowie von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Scheinwerferreinigungsanlagen zum „Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967“ Dieser Sonderdruck ist über den Zentral-Versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt, 5010, zu beziehen. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47. Berlin, 1020 - Redaktion: Klosterstraße 47, Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -.80 M, Teil II 1,- M -Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten -.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten -.25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten -.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten .55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten .15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. Postschließfach 696, Erfurt, soio. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente. Neustädtische Ktrchstraße 15, Berlin, 1080. Telefon: 229 22 23. Artikel-Nr. (EDV) 505 003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138 1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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