Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 247

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 247 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 247); 247 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 23. November 1989 Fahrzeugtyp Kategorie gemäß Genehmigungs- gebührenordnung Lada WAS 21051 Limousine I Lada WAS 21083 Limousine i Lada WAS 21093 Limousine i‘ Wolga GAS 2410 Limousine i Wolga GAS 2412 Kombi i Fiat Panda 1000 CL ii Fiat Tipo 1400 n Fiat Regata 75 ii Fiat Croma ii Peugeot 305 ii Renault 5 GTL ii Renault 9 GTL ii Renault 19 GTR 11 VW Golf C 1.3 a ii VW Golf CL 1.3 ii VW Golf C 1.6 ii VW Golf CL 1.6 ii VW Golf C D ii VW Golf CL D ii VW Polo Fox CL ii Lada Niva 2121 ii VW Caravelle 255 KY1 ii VW Caravelle 255 DF1 ii VW Pritsche 245 KY1 ii VW Pritsche 245 DF1 ii VW Pritsche Doppelkabine 247 KY1 ii VW Pritsche Doppelkabine 247 DF1 ii VW Kastenwagen 251 KY1 ii VW Kastenwagen 251 DF1 ii VW Kombi 253 KY1 ii VW Kombi 253 DF1 ii Motorrad Yamaha XJ 600 ii Fiat Uno 60 S ui BMW 3 16 ui BMW 3 18 . in BMW 3 20 ui Peugeot 309 GR ui VW Passat CL ui VW Passat CL - V ui FORD Orion CL 1:4 ' in Mercedes 230 E ui Mercedes 260 E ui Mercedes 300 E ui 2. Die zur Einfuhr gelangenden Fahrzeuge dürfen am Tage der Beantragung der Genehmigung zur Einfuhr nicht älter als 4 Jahre sein, gerechnet vom Datum der Erstzulassung gemäß Original-Fahrzeug-Brief. 3. Diese Festlegung gilt ab 1. Dezember 1989. ♦ Berlin, den 14. November 1989 Der Minister für Außenhandel v- I. V.: Dr. F e n s k e Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung zur Regelung von Vermögensfragen vom 11. November 1989 §1 (1) Bürger, die die Deutsche Demokratische Republik verlassen und ihren ständigen Wohnsitz in anderen Staaten oder Berlin (West) nehmen, haben die notwendigen Maßnahmen für die ordnungsgemäße Sicherung und Verwaltung ihres in der Deutschen Demokratischen Republik zurückgelassenen Vermögens zu treffen. Für die Vertretung des Eigentümers und die Verfügung über das Vermögen gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465) und des Devisengesetzes vom 19. Dezember 1973 (GBl. I Nr. 58 S. 574). (2) Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung, für die Sicherung und Verwaltung seines Vermögens zu sorgen, nicht nach, kann das Staatliche Notariat bei Vorliegen eines Fürsorgebedürfnisses auf Antrag eine Abwesenheitspflegschaft nach den Bestimmungen des Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965 (GBl. I 1966 Nr. 1 S. 1) anordnen. §2 (1) Angeordnete staatliche Treuhandverwaltungen bleiben bestehen. (2) Soweit für das Vermögen von Bürgern, die nach dem 31. Juli 1989 die Deutsche Demokratische Republik verlassen haben, noch keine staatliche Treuhandverwaltung angeordnet ist, wird diese nicht mehr angeordnet. (3) Bereits angeordnete staatliche Treuhandverwaltungen für das Vermögen von Bürgern, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 31. Juli 1989 verlassen haben, werden aufgehoben, wenn die Eigentümer die Regelung ihrer Vermögensangelegenheiten bezüglich des in der Deutschen Demokratischen Republik zurückgelassenen Vermögens selbst oder durch einen Bevollmächtigten gewährleisten. §3 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 14. November 1989 in Kraft (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 1. Dezember 1953 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republifc nach dem 10. Juni 1953 verlassen (GBl. Nr. 130 S. 1231), die Anordnung Nr. 2 vom 20. August 1958 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen (GBl. I Nr. 57 S. 664), die Arbeitsanweisung vom 5. Dezember 1953 zur Anordnung über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen (ZB1. Nr. 47 S. 576). Berlin, den 11. November 1989 Der Minister der Finanzen I. V.: Dr. S i e g e r t Staatssekretär Anordnung Nr. 6* 1 1 über die Anwendung von Zeitaufwandsnormativen für Investitionen Bauzeitnormative vom 27. Oktober 1989 Zur Ergänzung und Änderung der Anordnung vom 7. Dezember 1982 über die Anwendung von Zeitaufwandsnormativen für Investitionen Bauzeitnormative (GBl. I Nr. 41 S. 654) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission folgendes angeordnet: §1 In Ergänzung der Anlage zur Anordnung werden nachfolgende in den Katalogen des Katalogwerkes „Kennziffern Bauwesen Zeitaufwandsnormative für Investitionen“2 veröffentlichten Vorschriften für verbindlich erklärt: 1 Anordnung Nr. 5 vom 12. September 1986 (GBl. I Nr. 29 S. 404). 2 Zu bestellen bei der Bauakademie der DDR, Bauinformation, Wallstraße 27, Berlin, 1020, in Einzel- und Abonnementbestellung (Gruppe 18); Einzelbestellungen unterliegen nicht dem Änderungsdienst.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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