Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 242

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 242 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 242); 242 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 23. November 1989 (2) Die Gewinnung von Umweltdaten ist die Ermittlung der Umweltdaten durch Probenahme, mit Hilfe physikalischer, chemischer und biologischer Verfahren oder die Berechnung mittels mathematischer Methoden. werte über die Luft, den atmosphärischen Niederschlag, die Gewässer, den Boden, die Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel. Sie umfassen ebenso künftige Zustände der Umwelt, die als Folge xon Änderungen in der Nutzung von Flächen und Naturreichtumern oder der Errichtung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen entstehen. (3) Die Bearbeitung von Umweltdaten ist die Aufbereitung, Auswertung, Sammlung und Interpretation gewonnener Umweltdaten. (4) Die Veröffentlichung von Umweltdaten ist jede Form der Verbreitung von Umweltdaten in der Öffentlichkeit sowie ihre Übergabe an Bürger. §4 Gewinnung von Umweltdaten §8 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 13. November 1989 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Hans M o d r o w Vorsitzender Dr. R e i c h e 11 Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Zollwesens vom 3. November 1989 (1) Bei der Gewinnung von umweltdaten tragen die zuständigen staatlichen Kontrollorgane die Verantwortung dafür, daß die Umweltdaten dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und den technischen Möglichkeiten entsprechend gewonnen werden. Sie sichern den erforderlichen Umfang der Gewinnung von Umweltdaten entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten, errichten und betreiben Meßnetze und erweitern sie im erforderlichen Umfang. (2) Die zuständigen staatlichen Kontrollorgane können die Gewinnung und Bearbeitung von Umweltdaten mit anderen staatlichen Organen, Betrieben, gesellschaftlichen Organisationen und Bürgern vereinbaren, sofern die Anforderungen gemäß Abs. 1 erfüllt werden. §5 Bearbeitung von Umweltdaten Bei der Bearbeitung von Umweltdaten tragen die zuständigen staatlichen Kontrollorgane die Verantwortung dafür, daß die Umweltdaten dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend bearbeitet werden. §6 Veröffentlichung von Umweltdaten (1) Der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft legt dem Ministerrat jährlich einen Umweltbericht vor, der veröffentlicht wird. (2) Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik sichert, daß zusammengefaßte Übersichten von Umweltdaten im Statistischen Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlicht werden. \ (3) Die Leiter der zuständigen staatlichen Kontrollorgane sichern die Information der Öffentlichkeit über aktuelle Umweltdaten, insbesondere bei Smogsituationen, Gewässerhavarien und Chemikalienunfällen. (4) Betriebe, gesellschaftliche Organisationen, Publikationsorgane und Bürger sind berechtigt, bei den staatlichen Kontrollorganen Umweltdaten einzusehen. Die Festlegungen im § 1 Abs. 4 sind einzuhalten. (5) Gesellschaftliche Organisationen und Bürger können bei Nachweis eines berechtigten persönlichen Interesses die Gewinnung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Umweltdaten gegen Erstattung von Gebühren und Auslagen mit den zuständigen staatlichen Kontrollorganen vereinbaren. Das betrifft vor allem Untersuchungen von Brunnenwasser, Trink-und Brauchwasser, von Bodenproben, Obst und Gemüse. Die zuständigen staatlichen Kontrollorgane führen die Untersuchungen im Rahmen ihrer wissenschaftlichen und materiell-technischen Möglichkeiten durch. Schlußbestimmungen §7 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates folgende Rechtsvorschriften am 1. Dezember 1989 außer Kraft treten: Verordnung vom 25. Juni 1959 über die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen aus dem Ausland, der Deutschen Bundesrepublik und Westberlin (GBl. I Nr. 41 S. 610), Erste Durchführungsbestimmung vom 25. Juni 1959 zur Verordnung über die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen aus dem Ausland, der Deutschen Bundesrepublik und Westberlin (GBl. I Nr. 41 S. 611). Berlin, den 3. November 1989 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. M ö b i s Staatssekretär Vierunddreißigste Durchführungsbestimmung1 zum Zollgesetz Genehmigungsverfahren für die nichtkommerzielle Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen iJ' und Kraftfahrzeugersatzteilen vom 3. November 1989 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I Nr. 3 S. 42) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: . Abschnitt I Grundsätze §1 (1) Diese Durchführungsbestimmung regelt die nichtkommerzielle Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugersatzteilen, die zum ständigen Verbleib in der DDR bzw. außerhalb der DDR bestimmt sind,' durch natürliche Personen. Die Regelungen der Diplomatenzöllordnung? bleiben davon unberührt. 1 2 1 Dreiunddreißigste Durchführungsbestimmung'' vom 6. Oktober 1987 (GBl. I Nr. 25 S. 241) 2 Z. Z. gilt die Fünfundzwanzigste Durchführungsbestimmung vom 9. März 1976 zum Zollgesetz Zollabfertigung der durch die Vertretungen anderer Staaten und die internationalen zwischenstaatlichen Organisationen in der Deutschen Demokratischen Republik sowie durch die Mitglieder dieser Vertretungen und Organisationen ein-und ausgeführten Gegenstände (Diplomatenzollordnung) (GBl. I Nr. 13 S. 196). I;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen ist jetzt unverzüglich und konsequent die Forderung nach Schaffung eines komplexen Systems der Sicherung der Staatsgrenze Küste zu erfüllen.

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