Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 231

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 231 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 231); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 24. Oktober 1989 231 § 15 §21 Unterhaltsrenten Unfallhinterbliebenenrenten Der Höchstbetrag für die Unterhaltsrenten wird von 270 M auf 330 M erhöht § 16 Ehegatten- und Kinderzuschläge (1) Die zu Renten gezahlten Ehegattenzuschläge werden um 50 M auf 200 M erhöht. (2) Die zu. Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigtenrenten sowie zu Unfallrenten auf Grund eines Körperschadens von 66% % und mehr gezahlten Kinderzuschläge werden auf 60 M erhöht. § 17 , Anspruch auf zwei Renten der Sozialversicherung Werden zwei Renten gezahlt, wird die höhere Rente sowie die als zweite Leistung aus eigener Versicherung gezahlte Rente nach dieser Verordnung erhöht. Auf die erhöhten Renten finden die Bestimmungen des § 50 der Rentenverordnung vom 23. November 1979 Anwendung. B. Berechnung der ab 1. Dezember 1989 entstehenden Rentenansprüche \ §18 Allgemeine Bestimmung Die Bestimmungen der §§ 1 bis 5, 9, 10, 14 bis 16 dieser Verordnung gelten auch für ab 1. Dezember 1989 entstehende Rentenansprüche. Festbeträge zu Alters- und Invalidenrenten § 19 Für die Berechnung von Alters-, Invaliden-, Bergmannsalters-, Bergmannsinvaliden- und Bergmannsvollrenten wird der bisherige Festbetrag von 140 M in Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitsjahre wie folgt erhöht: V Arbeitsjahre Erhöhung neuer Festbetrag unter 2& 30 M 170 M 25 bis unter 30 40 M 180 M 30 bis unter 35 50 M 190 M 35 bis unter 40 60 M 200 M 40 und mehr 70 M 210 M. V §20 Zu den in Höhe des errechneten Steigerungsbetrages gezahlten Alters-, Invaliden-, Bergmannsalters- und Bergmannsinvalidenrenten an Empfänger einer zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz oder einer an deren Stelle gezahlten Zusatzrente wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitsjahre folgender Festbetrag gewährt: Arbeitsjahre unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 und mehr Festbetrag 30 M 40 M 50 M 60 M 70 M. (1) Die Festbeträge zu a) Unfallwitwen-/Unfallwitwerrenten, die in Höhe von 40 % des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen zu berechnen sind, werden um 30 M auf 100 M, b) Unfallhalbwaisenrenten werden um 35 M auf 60 M, c) Unfallvollwaisenrenten werden um 40 M auf 75 M erhöht. (2) Die Mindestrenten gemäß § 10 dieser Verordnung gelten auch für Unfallhinterbliebenenrenten. C. Schlußbestimmungen §22 (1) Die Bestimmungen der Rentenverordnung vom 23. November 1979 (GBL I Nr. 43 S. 401) in der Fassung der Zweiten Rentenverordnung vom 26. Juli 1984 (GBl. I Nr. 23 S. 281) und der Dritten Rentenverordnung vom 9. Oktober 1985 (GBL I Nr. 27 S. 313) sind unter Berücksichtigung der in dieser Verordnung festgelegten Verbesserungen anzuwenden. (2) Als Arbeitsjahre im Sinne dieser Verordnung gelten die Zeiten der versicherungspflichtigen Tätigkeit und die Zurechnungszeiten. §23 Durchführungsbestimmungen erläßt der Staatssekretär für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §24 Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1989 in Kraft. Berlin, den 8. Juni 1989 r Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Beyreuther Staatssekretär für Arbeit und Löhne Dritte Verordnung1 über Leistungen der Sozialfürsorge 3. Sozialfürsorgeverordnung vom 8. Juni 1989 In Verwirklichung des Gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR vom 30. November 1988 über die weitere Erhöhung der Mindestrenten und anderer Renten wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: Erhöhung der Unterstützungsbeträge §1 Die Unterstützungsbeträge werden für alleinstehende Bürger um 30 M, i i Zweite Verordnung vom 26. Juli 1984 (GBl. I Nr. 23 S. 283);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, vorläufigen Einstellung des Erhebung der Anklage oder Beantragung eines Strafbefehls bei Gericht. Die diesbezüglichen Befugnisse der Untersuchungsorgane und des Staateanwaltes sind differenziert geregelt.

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